Muss ich eien GBR mit meinem Mann bei privater Vermietung der ferienwohnung gründen

2 Antworten

In der Regel ist eine Zusammenveranlagung günstiger. Eine getrennte Einkommensteuererklärung für Gewerbeeinnahmen und Vermietung ist nicht möglich, dafür gibt es die verschiedenen Anlagen, hier G für Gewerbe und V für Vermietung und Verpachtung.

Ob die Einnahmen durch Dich oder durch Deinen Mann realisiert werden ist dabei einigermaßen Wurscht (bei Zusammenveranlagung)

Die Versteuerung übers Jahr erfolgt immer so, dass das gesamte zu versteuernde Einkommen aus der Summe der Einkünfte aus den einzelnen Einkunftsarten gebildet wird.

reisebuero 
Fragesteller
 29.04.2013, 17:48

Danke, ja mein Steuerberater sagt das mit Gründung GBR ! Ich bin selbständig und verdiene gut, nun kommt alles obenauf und es müssen noch mehr Steuern gezahlt werden. dachte ich kann es extra unabhängig von meinen Steuern zahlen ,weil sonst 32% versteuert wird, bleibt also nur die Hälfte übrig. Und GBR dann könnte es doch nicht mit meinem Laden zusammen geschmissen werden ?

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Privatier59  29.04.2013, 18:52
@reisebuero

Und GBR dann könnte es doch nicht mit meinem Laden zusammen geschmissen werden ?

Natürlich werden die Einkünfte zusammen gerechnet. Hat der Steuerberater da etwas anderes gesagt?

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Was soll denn "Gründen einer GbR" bedeuten? Wenn mehrere Personen einen gemeinsamen wirtschaftlichen Zweck verfolgen, wird die GbR stillschweigend gegründet.

Was das mit der Frage nach dem "extra" versteuern soll, erschließt sich mir nicht. Die GbR ist doch keine juristische Person. Also füllt Ihr beide die Anlage V zur Einkommensteuererklärung aus und damit hat sich das.

Bei Vermietung von Ferienwohnungen ist zudem eine eventuelle Umsatzsteuerpflicht zu prüfen.

Werdet Ihr getrennt veranlagt? Nur dann macht die Frage der Aufteilung doch irgendeinen Sinn.

Ich schlage vor, Ihr beauftragt einen Steuerberater, denn da scheint mir nicht nur eine Wissenslücke vorzuliegen. Man fragt sich, wo das Festland denn ist und so was kann man nicht durch Fragen in einem Forum mal auf die Schnelle herbei zaubern.

Als Einstieg zum Thema:

http://im-ferienimmobilien.de/rund-um-die-ferienimmobilie/steuerliche-aspekte.html