Muss ich eien GBR mit meinem Mann bei privater Vermietung der ferienwohnung gründen
Wir wollen eine ferienwohnmunmg vermieten und sollen deshalb eine GBR gründen, weil uns die Wohnung beiden gehört ! Stimmt das und wie wird es versteuert - extra oder auf unseren Gewinn, bzw. Lohn am Jahreende obenrauf ? Ich bin selbständig und möchte eigentlich die vermietung alleine unabhängig meines Gewinnes versteuern, Müssen wir zusammen versteuern oder jeder extra ? Wo melde ich die Wohnung zur Vermietung an ?
2 Antworten
In der Regel ist eine Zusammenveranlagung günstiger. Eine getrennte Einkommensteuererklärung für Gewerbeeinnahmen und Vermietung ist nicht möglich, dafür gibt es die verschiedenen Anlagen, hier G für Gewerbe und V für Vermietung und Verpachtung.
Ob die Einnahmen durch Dich oder durch Deinen Mann realisiert werden ist dabei einigermaßen Wurscht (bei Zusammenveranlagung)
Die Versteuerung übers Jahr erfolgt immer so, dass das gesamte zu versteuernde Einkommen aus der Summe der Einkünfte aus den einzelnen Einkunftsarten gebildet wird.
Und GBR dann könnte es doch nicht mit meinem Laden zusammen geschmissen werden ?
Natürlich werden die Einkünfte zusammen gerechnet. Hat der Steuerberater da etwas anderes gesagt?
Was soll denn "Gründen einer GbR" bedeuten? Wenn mehrere Personen einen gemeinsamen wirtschaftlichen Zweck verfolgen, wird die GbR stillschweigend gegründet.
Was das mit der Frage nach dem "extra" versteuern soll, erschließt sich mir nicht. Die GbR ist doch keine juristische Person. Also füllt Ihr beide die Anlage V zur Einkommensteuererklärung aus und damit hat sich das.
Bei Vermietung von Ferienwohnungen ist zudem eine eventuelle Umsatzsteuerpflicht zu prüfen.
Werdet Ihr getrennt veranlagt? Nur dann macht die Frage der Aufteilung doch irgendeinen Sinn.
Ich schlage vor, Ihr beauftragt einen Steuerberater, denn da scheint mir nicht nur eine Wissenslücke vorzuliegen. Man fragt sich, wo das Festland denn ist und so was kann man nicht durch Fragen in einem Forum mal auf die Schnelle herbei zaubern.
Als Einstieg zum Thema:
http://im-ferienimmobilien.de/rund-um-die-ferienimmobilie/steuerliche-aspekte.html
Danke, ja mein Steuerberater sagt das mit Gründung GBR ! Ich bin selbständig und verdiene gut, nun kommt alles obenauf und es müssen noch mehr Steuern gezahlt werden. dachte ich kann es extra unabhängig von meinen Steuern zahlen ,weil sonst 32% versteuert wird, bleibt also nur die Hälfte übrig. Und GBR dann könnte es doch nicht mit meinem Laden zusammen geschmissen werden ?