Grundschuld an Anteil einer BGB-Gesellschaft?

1 Antwort

Ohne die Zustimmung ja, wenn er die Grundschuld nur auf seinen ideellen 3/4 einragen läßt, aber mitbekommen tut sie es auf jeden Fall, weil jede Änderung im Grundbuch jedem Eigenümer mitgeteilt wird.

Wenn Du ihm helfen willst könntet ihr eine andere Form wählen. Er überträgt Dir per notariellen Urkunde zur Sicherheit seine 3/4, mit dem aufschiebend bedingtem Recht dese Vereinbarung eintragen zu lassen, wenn er mit einer Zins und/oder Tilgungsrate in Rückstand kommt.

Das ist für Dich zwar eine Idee risikoreicher, aber bei der Konstellation wird vermutlich ohnehin keine Andere Eintragung erfolgen, weil die Frau nie zustimmen würde.