Wird der Gewinn einer GbR automatisch zum Einkommen der Gesellschafter zugerechnet?

2 Antworten

Wird der Gewinn einer GbR automatisch dem Einkommen der Gesellschafter angerechnet?

Er wird dem Einkommen nicht "angerechnet", sondern die Einkünfte der Gesellschafter bestehen in dem Gewinn.

Und wie verhält es sich, wenn die Gesellschafter sich laut Gesellschaftsvertrag kein Gehalt auszahlen und alle Gewinne auf dem Firmenkonto verbleiben?

Genauso. Schließlich gehören die Gewinne ja mit dem "Zufluss" auf dem "Firmenkonto" bereits den Gesellschaftern. Oder anders ausgedrückt: In dem Moment, wo die GbR einen Gewinn X macht, sind die Gesellschafter um X reicher und haben X zu versteuern. Auf welchem Konto sich X herumtreibt, ist völlig unmaßgeblich.

Anders wäre es beispielsweise bei einer GmbH. Warum? Weil die GmbH eine eigene (juristische) Person ist und als solche auch eigene Rechte (und Pflichten) hat - beispielsweise das Eigentum an ihrem Gewinn. Der gehört der GmbH und nicht deren Gesellschaftern.

Wird der Gewinn einer GbR automatisch dem Einkommen der Gesellschafter angerechnet?

Nein. Zuerst wird aus dem zivilrechtlichen Gewinn ein steuerlicher ermittelt:

Gewinn

+ nicht abziehbare Betriebsausgaben

-/+ Einstellung Investitionsabzugsbetrag

+/- Ergebnisse Ergänzungsrechnungen

+/- Ergebnisse Sonderbereich

+/- sonstige relevante Sachverhalte

= festzustellende Einkünfte.

Wenn man die hat, werden die nach Schlüssel (außer Erg.-/Sonder-Bereich) auf die Gesellschafter verteilt. Der so festgestellte Anteil an den Einkünften wird automatisch in die Einkommensteuererklärung übernommen.

Bis zum Einkommen ist es aber von da aus noch ein langer Weg.

Und wie verhält es sich, wenn die Gesellschafter sich laut Gesellschaftsvertrag kein Gehalt auszahlen und alle Gewinne auf dem Firmenkonto verbleiben?

Das ist doch deren Sache, ob sie Geld entnehmen oder nicht. Die Einkommensteuer interessiert das nur hinsichtlich der Höhe des Steuersatzes. Wenn das Geld drinbleibt, greift die Thesaurierungsbesteuerung, das heißt, der Anteil an den Einkünften wird anders besteuert. Taugt aber nichts, die Thesaurierungsbesteuerung.

Falls du mit "Gehalt" tatsächlich "Gehalt" meinen solltest: Bei einer GmbH geht das nicht, bei einer KG hingegen schon. Allerdings wäre im Rahmen der Einkünfteermittlung das Gehalt umzuqualifizieren in Sonderbetriebseinnahmen.

Mann o Mann, Du kennst Dich aber gut aus;-)

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@LittleArrow

Bei dem Vorgänger, kein Wunder. EnnoBecker hatte schließlich im Alleingang die (Reichs-)Abgabenordnung erstellt.

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@wfwbinder

Eigentlich hat er nur die bis dahin geltenden unterschiedlichen Reichsnormen und Rechtsprechungen zusammengetragen. Bis dahin hatte er seinen "Dr. strg-c" verdient.

Aber mit der Strukturierung der RAO hat er tatsächlich was Tolles geleistet.

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@EnnoWarMal

Stimmt, eine große Leistung. Man bedenke auch, dass er nciht versucht hat das Rad neu zu erfinden, sondern sich eben auf die Steuersystematik beschränkt hat und für Fristen, Zustellung usw. jeweils die bestehenden Gesetze verwendete (BGB 187 ff, VwZG) Ich gehörte ja zu den 2-3 Jahrgängen 1978-80, die RAO und AO, sowie altes und neues KStG in der Prüfung hatten. Die Gnade der frühen Geburt. ;-) :-)

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