Reisekosten von GbR-Gesellschaftern

2 Antworten

Du willst also wirklich noch weitere Antworten? Nun ja, Du bekommst, was Du gewollt hast:

Wieso sollte die Gesellschaft die Reisekosten der Gesellschafter übernehmen (müssen)? Damit beantwortet sich wohl die Frage. Jeder Gesellschafter muß solche Kosten selber bei sich steuerlich geltend machen.

@Privatier59

Danke für deine nette Antwort, die aber, nach meinen inzwischen angestellten Recherchen, leider falsch ist.

Diese Reisekosten sind unternehmensbedingt angefallen und daher Betriebsausgaben. Sie können nicht als persönliche Werbungskosten geltend gemacht werden. §4 IV EStG

Werbungskosten entstehen nur bei nicht selbständiger Arbeit.

Die Frage ist damit erledigt!

0
@RatsucherZYX

Das kann ich so dem § 4 Abs.4 EStG aber nicht entnehmen. Auch frage ich mich, wieso eine GbR an der ich beteiligt bin mich jährlich um Auskunft über ev. angefallene Reisekosten bittet und die dann in die für mich bestimmte Steuerbescheinigung aufnimmt. Nicht dass ich Dich jetzt damit verunsichern will....

0
@Privatier59

und die dann in die für mich bestimmte Steuerbescheinigung aufnimmt.

Wenn die steuerliche Anerkennung (auch der Reisekosten) in der Bilanz / EÜR durch das FA erfolgt ist, erhält die GbR den Bescheid und diese teilt Gewinn oder Verlust zwischen den Gesellschaftern nach der festgelegten Quote des Gesellschaftervertrages auf. Die o.a. Reisekosten sind dann schon eingeflossen und erledigt.

Der Bescheid über die G oder V-Verteilung geht in die persönliche EStErklärung der Gesellschafter ein.

0

ganz verstehe deine Frage nicht, denn wenn der Gesellschafter die Reisekosten über seine Steuererklärung geltend macht, dann sollte er sie auch bezahlen.

Hast du vielleicht "oder" übersehen.

Klar, dass einer bezahlt und es dann auch geltend macht, aber wer, die Gesellschaft oder der Geellschafter.

0