(Klein-)Unternehmensgründung: UG oder GbR?

Hallo Liebe Finanz-Community,

kurzer Hintergrund:
Ich bin hauptberuflich IT-Ingenieur und arbeite eine normale 35h-Woche in einem großen Unternehmen. In meiner Freizeit spiele ich gerne am PC, zusammen mit ein paar Kollegen.

Vor etwas mehr als einer Woche habe ich aus einem Hobby heraus selbst angefangen, einen Spiele-Server zu hosten. Ich verwende dafür ein frei herunterladbares Framework, das ausdrücklich auch kommerziell nutzbar ist - was aber überhaupt nicht meine Intention war. Auf dieses Framework baut man dann weiter auf und zieht sich neue Funktionalitäten, Objekte, Gebäude und Ähnliches mit herein, manche davon kosten Geld. Ebenfalls kostet der Gameserver sowie die Domain für die Website natürlich auch Geld.

Einer meiner Kollegen hilft mir jetzt (freiwillig und unentgeltlich) bei dem ganzen Vorhaben. Er steckt im Endeffekt genauso viel Zeit und Liebe ins Projekt, wir programmieren sogar schon unsere eigenen Skripte und unser Server hebt sich schon jetzt durch einige Gegebenheiten vom Standard-Server ab.

Da einige der Leute, die schon mit dabei sind (ca. 30 momentan, einige mit freiwilliger Hilfe hier und da, manche nur interessehalber) unser Vorhaben unterstützen, haben sie Spenden getätigt. Wir reden hier über ca. 800€ in nur einem Monat, was ein Betrag ist, bei dem ich mir steuerliche Beratung gesucht habe. Solche Einkünfte auf dem Privatkonto zu haben und das damit zu vermischen, geht mir gewaltig gegen den Strich. Ich will das Ganze ordentlich und fair anmelden und meine Steuern zahlen. Außerdem soll mein Kollege mit gleichem Anteil an dem Vorhaben beteiligt werden.

Jetzt zur eigentlichen Frage:
Haltet ihr für das Vorhaben eine UG oder eine GbR als passender?

Eigentlich verfolgen wir ja keine Gewinnabsicht, wir bieten unseren Spielern keinerlei Vorteile durch ihre Zahlung (nicht mal eine Rolle auf unserem Server, alle Spenden sind vollkommen anonym). Ich sehe damit keine Nachhaltige Gewinnabsicht und um dann beim Notar die Unterschrift zu bekommen, müssten wir uns etwas in die Richtung Werbung schalten, Premium-Warteschlangen oder Ähnliches überlegen. Die frewilligen Spenden werden sicherlich nicht als Geschäftsmodell ausreichen.

Es sähe sicherlich anders aus, wenn wir den Game-Server als Projekt betrachten und ich z.B. nebenberuflich noch über das Unternehmen PCs repariere und zusammenstelle (worauf ich wirklich auch Lust habe), dann natürlich ordentlich mit Rechnungen und allem Drum und Dran. Genauso wenn ich über das Unternehmen Twitch-Streams abhalte und darüber per Abonnements und Spenden Geld generiere. Die Frage ist nur, wer dann Anspruch auf das Geld habe, wenn mein Kollege weiterhin nur am Game-Server arbeitet...

Klar ist, dass wir in der UG nur mit unseren Einlagen haften, bei der GbR mit allem. Ich bin hin- und hergerissen und weiß nicht so recht, was ich jetzt gründen soll. Einzelunternehmen ist vom Tisch, für ein Gehalt für meinen Kollegen reichen die Einnahmen nicht.. Habt ihr Empfehlungen? Steuerberaterin sagt UG..

Gbr, Gründung, Unternehmensgründung, UG
GbR in Auflösung - Gesellschafter will eingebrachte Gegenstände bezahlt bekommen?

Hallo an alle.

Ich bin derzeit tätig als Gesellschafter einer GbR (inkl mir sind wir 2 Gesellschafter) und habe meine Tätigkeit zum nächst möglichen Zeitpunkt gekündigt. Nun sind wir bei der Erstellung eines Auflösungsvertrages.

Zum einen möchte mein GbR-Partner keinerlei Mühen bzgl der Auseinandersetzung anstreben- da die Kündigung von mir ausgeht und er nun meine Entscheidung zur Auflösung mittragen muss- schon das ist meiner Meinung nach nicht rechtens. Da ich aber die GbR unbedingt auflösen möchte, beschäftige ich mich nun allein mit der Abwicklung und versuche einen Vertrag dazu auf die Beine zu stellen.

Nun kam das Thema „Rückgabe privater Gegenstände, welche zur Verwendung in die GbR eingebracht wurden“ auf.

Mein GbR - Partner möchte nun z.b. für Werkzeuge, welche mal für die Realisierung eines Auftrages verwendet wurden... (seine Worte:

„Wir reden nicht von Bürostuhl oder Rollkontainer zur Ausübung der Geschäftstätigkeit sondern von Produktionsmitteln die unmittelbar zum Erzielen von Umsätzen benötigt wurden und nicht durch die Gesellschaft angeschafft wurden...“)

...daher also nicht extra gekauft werden mussten, eine „angemessene Entschädigung“ (in Form von Geld) haben - obwohl es dazu nirgends eine Nutzungsvereinbarung oder Ähnliches gibt.
Kann mir jemand sagen, ob das so richtig ist und ihm das zustehen würde und wenn ja in welcher Höhe wäre das? Bzw wie wird das ermittelt?
vielen Dank für eure Antworten!

Gbr

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