Hallo liebe FinanzenGemeindler,
ich bekam kürzlich Post von der IHK, ich soll für das Jahr 2020 eine Nachzahlung entrichten, da man über die Zahlen vom Finanzamt darauf gekommen sei, dass ich über der Freigrenze bis zu der die Zwangsmitgliedschaft kostenfrei ist gelegen habe. Nun ist es allerdings nicht so, dass ich im Jahr 2020 mit meiner nebengewerblichen Tätigkeit fette Gewinne eingefahren habe, sondern lediglich von der Coronasoforthilfe gebrauch gemacht habe. Die Coronasoforthilfe habe ich allerdings im Jahr 2022 komplett bis auf den letzten Cent zurückgezahlt. Kann mir die IHK unter diesen Umständen tatsächlich Geld abknüpfen?
Für mich ist es schwer vorstellbar, dass man auf eine zurückgezahlte vorübergehende Hilfsleistung des Staates für Notsituationen Abgaben an die IHK zahlen zu müssen. Beim Finanzamt habe ich bereits angerufen, die sagten nur, dass sie dazu nicht beraten dürfen. Natürlich habe ich auch die Websuche bemüht, da bekommt man allerdings allerdings nur tausende IHK-Seiten jeglicher Städte und Gemeinden zum Thema Coronasoforthilfe beantragen ausgespuckt. Ironischerweise stand bei keiner, dass sich die Hilfe auf den Beitrag auswirken soll, jedoch ist meine Sachbearbeiterin bei der IHK davon überzeugt.
Wie ist das denn zum Vergleich, wenn man Kredite aufnimmt, muss man da auch für IHK-Beiträge zahlen?
Vielen Dank im Voraus für euer Insiderwissen und eure Zeit.