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Pflichtanteil bei Berliner Testament mit drei Halbgeschwistern trotz Alleinerbe?

Meine Mutter ist jetzt leider verstorben, mein Vater bereits 1987. In ihren Unterlagen war ein verschlossenes von beiden Eheleuten unterzeichnetes Berliner Testament von 1984. In diesem bin ich nach dem Tod meiner Eltern als Alleinerbe genannt worden. Dies wurde ordnungsgemäß beim Amtsgericht mit allen Angaben der leiblichen Kinder abgegeben. In den Konto meiner Mutter stand ich bereits seit Jahren mit einer Vollmacht. Meine Mutter hat bereits zwei ältere Kinder. Wir stammen alle von unterschiedlichen Vätern. Jetzt nach der Beisetzung habe ich von dem Erstgeborenen über einen Anwalt ein Schreiben zu Erb-/Pflichteilsansprüchen erhalten. Binnen zwei Wochen soll ich ein von ihm beigefügtes Nachlassverzeichniss ausfüllen. Desweiteren Auskunft über alle ergänzungspflichtigen Schenkungen und alle unter Abkömmlingen ausgleichspflichtigen Zuwendungen Paragraph 2050 ff BGB zu erteilen, die die Erblasserin innerhalb ihrer letzten 10 Lebensjahre an ihre Abkömmlinge getätigt hat. Kontoauszüge, Quittungen etc. soll ich auch noch lückenlos bei legen. Ich bin komplett fertig mit den Nerven. Meine Mutter wurde grad erst bei gesetzt. Ich muss noch ihre Wohnung auflösen und nun dieses Schreiben. Wie soll ich denn die letzten 10 Jahre recherchieren? Und ist das rechtens? Ich weiß grad nicht mehr weiter.

erbrecht, Familie, pflichtanteil, Berliner Testament

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