Sind Stiefgeschwister nach Berliner Testament Erbberechtigt?

2 Antworten

Natürlich sind die Kinder deiner Stiefmutter pflichtteilsberechtigt, § 2303 I 1 BGB: "Ist ein Abkömmling des Erblassers durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen, so kann er von dem Erben den Pflichtteil verlangen."

Um das zu beantworten, müsste man das Testament kennen.

Wenn ich es richtig sehe, ging es ja in der Hauptsache um das Haus der Eltern, also das der vorverstorbenen Mutter und Deines Vaters, das sollst Du (logischer Weise) bekommen.

Aber hatte die zweite Frau Deines Vaters auch Vermögen, was die deren Kinder bekommen sollten?

Sollst Du alles bekommen, was Dein Vater und seine zweite Frau hinterlassen?

SO wie der Sachverhalt geschrieben ist, kann man ncihts ableiten.

Einen Pflichtteilsanspruch Deiner Stiefgeschwister wegen der Erbschaft des Hauses erkenne ich nicht, den darauf hätten sie keinen Anspruch.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Sorry war ein bisschen kompliziert formuliert. Das Testament haben mein Vater und meine Stiefmutter aufgesetzt. Und wie gesagt ist mein Vater zuerst gestorben und jetzt vor kurzem meine Stiefmutter.

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@Borsti71

as ändert an meiner Aussage nichts. DEnn ich weiß noch immer nicht, ob es nur um das Haus geht, oder auch um weitere Vermögensteile, insbesondere der Stiefmutter.

Die wir bezüglich ihres eigenen Vermögens nicht unbedingt die eigenen Kinder enterbt haben wollen.

Ausserdem schwand mir böses, wenn Laien ein Berliner Testament entwerfen, bei denen es Kinder aus unterschiedlichen Vorbeziehungen gibt.

Grundsätzlich bleibe ich dabei, wenn es vernünftig formuliert ist, haben Deine Stiefgeschwister wegen es Hauses keine Ansprüche.

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@Borsti71

Und war notariell beglaubigt und beim amtsgericht hinterlegt

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@Borsti71

OK, das mit dem Notar beruhigt mich. Wenn es nur ums Haus geht, dürfte keine Zahlung als Pflichtteilsausgleich fällig werden.

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