Testament?

3 Antworten

Ist denn die Erbschaft der Enkelkinder schon geregelt? Um welche Enkelkinder handelt es sich? Deine? Oder die deines Mannes (also Kinder seiner Kinder)?

Wenn es sich um Kinder seiner Kinder handelt, dann müsstest du ihnen das Haus per Testament vermachen, da ansonsten deine Familie erbt. Oder hat dein Mann die Enkelkinder bereits als Nacherben eingesetzt?

Die Antwort von Wilees hat sollte auch noch beachtet werden.

Du siehst, das kann beliebig kompliziert werden. Lasst euch besser von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten und dann schließt, gemeinsam mit den Kindern deines Mannes, einen notariellen Erbvertrag ab. Lieber jetzt etwas Geld investieren und dann auf der sicheren Seite sein.

Kinder von meinen Mann,aus erster Ehe. Wenn er stirbt bekomme ich sein Haus. Wenn ich dann sterbe bekommen es seine Enkelkinder, ubd nicht seibe Kinder. Wir waren beim. Notar der macht das nicht. Ist ein komischer notar. Ee willte das mein mann das alles schon seine kinder geben soll. Hallooo sagte ich wer schafft da an.

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Kinder haben aber schon den Pflichtteil bekommen.

Einen Pflichtteil kann man nach Ableben beanspruchen, soweit mal testamentarisch vom Erbe ausgeschlossen wurde. Zu Lebzeiten kann maximal ein Erbausgleich gezahlt werden.

Ein zu Lebzeiten geleisteter Erbausgleich schließt den Pflichtteil nicht aus, soweit keine notariell beglaubigte Erbverzichtserklärung unterzeichnet wurde.

https://www.anwalt.org/erbverzicht-muster/

Damit der Erbverzicht auch tatsächlich rechtswirksam ist, bedarf es zwingend der notariellen Beurkundung in Anwesenheit aller Vertragsparteien.

Haben die "Stiefkinder" nach dem Tod des Vaters ihren Pflichtteil erhalten, so kannst Du jetzt über Deine Hinterlassenschaften frei verfügen.

Ja das wurde vom Notar gemacht. Dann sagten die kinder warum nicht mehr. Notar sagte ja wenn bis dahin noch was da ist dann bekommt ihr noch was.

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Kinder haben aber schon den Pflichtteil bekommen. Ist das so in Ordnung?

Das können wir nicht wissen. Dafür ist der SAchverhalt zu dünn.

Angenommen das Haus wäre 200.000,- Euro Wert und jedes Kind hat 100.000,- Euro bekommen, dann wäre die Rechnung im Erbfall wie folgt:

Haus 200.000,- + 100.000,- + 100.000,- = Gesamterbe 400.000,-. Gesetzliches Erbe Ehefrau 1/4 +1/4 (§§ 1371 + 1931 BGB) 200.000,- die Kinder je 1/4 100.000,-, passt genau.

Hätten die Kinder jedes 25.000,- bekommen. würde das Gesamterbe 250.000,- sein.

Ehefrau 1/2 125.000,- jedes Kind gesetzlich 62.500,-. Der Pflichtteil der Kinder wäre 1/2 vom gesetzlichen Erbe, also 31.250,- Euro und damit wären die 25.000,- zu wenig.

Da müssten sie noch etwas nachbekommen.

Gehen wir mal davon aus, dass der Notar Euch richtig aufgeklärt hat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo nein leider nicht. Pflichtteil war 10.000 für jedes kind. 2kinder.haus ca. 140.000 wert könnte auch weniger sein. Es ist aber noch viel Wald da und geld. Also muss ich alles teilen?? Oder wir leben gut. Bitte um Antwort. Dankeschön

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@Engel303

Da Du das Haus ohnehin an die Enkel geben willst, hätte ich, um Ärger zu vermeiden, die Sache von Anfang an anders geregelt, aber egal.

Hoffen wir erstmal, dass es bis zum Erbfall noch lange hin ist.

Dann würde ich einfach eine Bestandsaufnahme machen und die Kinder mit dem vorhandenen Geld, oder dem Waldgrundstück abfinden.

Oder Ihr ändert das Testament noch völlig und das Haus wir an die Enkel vererbt, mit einem lebenslangen Wohnrecht für Dich. Der Wald an die Kinder. Dafür behältst Du das Geld.

Dann lebst Du weiter im Haus und hast das Geld. Fast so, als hättest Du das Haus geerbt.

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