Berliner Testament, Stiefkinder und leibliches Kind als Schlusserben eingesetzt, kann leibliches Kind die Stiefkinder leer ausgehen lassen?
Frau bringt aus 1. Ehe 2 Kinder mit in die Ehe. Das Paar bekommt 1 leibliches Kind. Paar macht Berliner Testament und legt alle 3 Kinder als Schlusserben fest. Frau stirbt zuerst. Somit ist Stiefvater Alleinerbe. Kann dessen leibliches Kind nun alles erben?
1 Antwort
Nein, denn es ist ja testamentarisch eine Regelung für alle 3 Kinder festgelegt-.
Der leibliche Sohn der beiden würde nur dann alles erben, wenn Stiefvater nach dem Tod der Frau das Testament widerruft (sofern es für ihn nicht bindend ist) und damit die gesetzliche Erbfolge gälte. Die 2 Kinder der Frau hätten dann keine Ansprüche mehr, da sie mit dem Stiefvater nicht verwandt sind (keine "Abkömlinge").
Unabhängig davon haben beim Tod der Frau alle 3 Kinder gegenüber dem (Stief)Vater einen (sogar einklagbaren) Pflichtteilsanspruch, welchen (Stief)Vater in (Bar)Geld ausgleichen müsste.