Wohnrecht nach Berliner Testament für neuen Lebenspartner?

1 Antwort

Das kommt drauf an, was im Berliner Testament vereinbart wurde. Wenn du als Vorerbin und deine Kinder als Nacherben eingetragen seid, kannst du niemandem ein Wohnrecht erteilen. Das würde nur gehen, wenn deine Kinder so dumm wären und eine Verzichtserklärung unterschreiben, die dich zur Alleinerbin macht.