Berliner Testament ohne Angabe von Schlusserben - Erbfolge?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das was da aufgesetzt wurde ist kein "Berliner Testament" weil der Schlußerbe fehlt. Sofern Du nicht von der Stiefmutter adoptiert worden bist steht Dir kein (!) gesetzliches Erbrecht nach dem Tod der Stiefmutter zu. Deren Vermögen -und damit auch der Erbteil Deines Vaters- fällt den gesetzlichen Erben der Stiefmutter zu.

Um überhaupt am Erbe des Vaters zu partizipieren mußt Du entweder den Pflichtteil am Erbe des Vaters geltend machen oder aber die Stiefmutter überreden, Dich zum Erben einzusetzen.

Um es klar zu sagen: Anders als beim Berliner Testament gibt es keine Bindungswirkung. Das bedeutet, die Stiefmutter könnte ein zu Deinen Gunsten errichtetes Testament jederzeit abändern. Wenn Du sicher gehen willst, dann schließe mit ihr einen Erbvertrag. Der muß (!) zwingend notariell beurkundet, ansonsten wäre er formunwirksam. Dafür ist er dann aber auch bindend und könnte nur unter den geesetzlich bestimmten Umständen abgeändert werden.

Was der wirkliche Wille Deines Vaters war, kann niemand mehr ermitteln. Ich darf da mal aus vergleichbaren Fällen eine Vermutung aussprechen: Viele Menschen überschätzen ihre Kenntnisse in Rechtsangelegenheiten bei weitem. Wenn das dann gepaart ist mit falsch verstandener Sparsamkeit -hier bezogen auf die Notarkosten- sind die Ergebnisse verheerend und können nicht mehr repariert werden.

Guck mal, Momo777 hat geantwortet, nicht kommentiert.

LG - LA

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@Privatier59

Bitte. Das dachte ich mir, denn Momo777 ist neu hier und kannte offenbar die Kommentarfunktion nicht.

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@LittleArrow

Ja, ich bin neu und ich wusste nicht so genau, ob ich "kommentieren" oder "antworten" sollte, tut mit leid!

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Vielen Dank für Eure Antworten!

Ich kriege kein Auge mehr zu wegen dieser Geschichte: Dass der letzte Wille meines Vaters war, seine Frau abzusichern kann ich voll und ganz nachvollziehen und ich will keinesfalls gegen diesen Willen handeln!

Aber ich kann mir beileibe nicht vorstellen, dass er gewollt hätte, dass nach Ableben seiner Frau die Hälfte an den Staat und die Hälfte an 2 Brüder geht, die er kaum gekannt hat... wobei er doch eine leibliche Tochter und 3 Enkel hat.

Wenn das mit dem Erbvertrag ginge, wäre das natürlich die ideale Lösung - Auch wenn ich davon ausgehe, dass es in diesem Falle mit dem Familienfrieden für immer vorbei sein wird. :-(

Was ich nicht verstehe, Privatier59: Wenn kein Schlusserbe eingesetzt wurde ist es kein Berliner Testament? Das handgeschriebene Testament beginnt mit "Berliner Testament von X und Y" und besagt, dass beide sich als Alleinerben einsetzen. Jemand, der einen Anwalt dazu befragt hat, meinte, dieses Testament könne nicht mehr geändert werden, meine Stiefmutter sei nicht mehr befugt irgendwelche Schlusserben einzusetzen? Wenn dies aber der Fall wäre, gälte ja theoretisch bis zu ihrem Lebensende der Wunsch, dass ihr Ehegatte Alleinerbe wird, wenn der aber nun mal nicht mehr da ist, ginge doch das Erbe logischerweise an seine Abkömmlinge?

Alles ist so konfus und da ich im Ausland wohne kann ich auch nicht schnell mal zum Anwalt gehen und mich beraten lassen :-(

Und ja, ich bestätige: an den Notarkosten wurde "dumm" gespart, das Testament wurde in aller Eile einen Monat vor einer schweren Operation meines Vaters aufgesetzt.

Berliner Testament ist eine letztwillige Verfügung nicht deshalb weil man das darüber schreibt, sondern, weil man zusätzlich zur gegenseitigen Erbeinsetzung auch den Schlußerben bestimmt. Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Anwalt gesagt haben soll, die Stiefmutter könne keine letztwillige Verfügung treffen. Das gilt nur, wenn ein Schlußerbe bestimmt wurde. Der dürfte nicht ersetzt werden. Hier fehlt es aber gerade am Schlußerben.

Und im übrigen: Wenn Du mir nicht glaubst, dann gebe ich Dir mal den Link zur Auskunft eines Anwalts:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Berliner-Testament-ohne-Angabe-eines-Schlusserben---f117713.html

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@Privatier59

Hallo Privatier,

Doch doch, ich glaube dir! Die Person, die mir sagte, meine Stiefmutter könne nichts mehr ändern, hatte dem Anwalt gesagt, es handele sich um ein "Berliner Testament" - was ja anscheinend, wie du mir schon gesagt hast, nicht der Fall ist. Die Person hatte das Testament ja auch nicht persönlich in den Händen. Ein bisschen kompliziert, wenn alles über "Dritte" läuft, jetzt weiß ich wenigstens Bescheid. Muss nur noch herausfinden, was meine Stiefmutter dazu sagt, ich möchte ihr nichts unterstellen und denke mir, sie hat sich einfach gedacht "wird schon so sein"... schließlich hat sie das Ganze mit "Berliner Testament" betitelt. Hätte sie mal lieber einen Notar zu Rate gezogen!

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aber ich möchte zunächst einmal sicher sein, was genau der letzte Wille meines Vaters war.

Auf diese Antwort Deines verstorbenen Vater mußt Du noch etwas warten. Vielleicht hat er es anders gemeint, wie es geschrieben wurde. Nun könnte es gut sein, dass mangels Schlusserben der Fiskus sich an erbenstatt freut.