Berliner Testament - aber was ist wenn eines der Kinder den Erbverzicht nicht unterschreiben will?
Wir haben nun in der Familie über die Testamentsregelungen gesprochen, habe die Sache mit dem Berliner Testament (Dank der Info von hierI) angesprochen. Aber eine meiner Töchter möchte jetzt keinen Erbverzicht unterschreiben, sie meint, sie könne ja jetzt nicht auf etwas verzichten, weil sie nicht weiß, wie ihre finanzielle Lage mal (beim Tod von mir oder meiner Ehefrau) sein wird. Irgendwie verstehe ich sie auch. Könnte ja sein, sie bräuchte zu dem Zeitpunkt dringend Geld und sie hätte dann auf ihr Erbe erst mal verzichtet, bis der 2. Elternteil stirbt. Fällt den Profis von hier für diesen Sachverhalt eine Lösung ein? Oder soll ich und meine Gattin doch kein Testament machen?
2 Antworten

Damit st die Sahce geplatzt.
Die Frage braucht eine fundierte Beratung und kein Forenposting, denn es gäbe vielfache Lösungen, für die man das Vermögen und seine Struktur kennen müßte.
Wenn ihr z. B. Geld habt, dann könnte die Tochter die nicht unterschreiben will entweder sofort, oder beim Tod des Erstversterbenden mit einem Pflichtteil abgefunden wird und dann völlig raus ist.
Oder ein erbvertrag, bei dem alle Kinder gleichmäßig beim Tod des Erstversterbenden eine kleine Vorschussleistung bekommen und den Rest dann aus dem Erbe.
Aber das hier reißt nur ganz grob an, da sollte ein Rechtsanwalt, oder Notar gefragt werden.

Zwar teile ich grundsätzlich die Bedenken und Befürchtungen meiner Vorbeantworter, aber dies Forum soll ja wohl nur eine Gedankenanregung sein, nicht mehr und nicht weniger. Wenns ans Eingemachte geht, sollte man in der Tat professionellen Rat bei einem Rechtsanwalt seiner Wahl einholen. Es gäbe nur einen weiteren Gedankengang, den ich kurz darstellen möchte. Denn zuerst wollen sich ja auch die Eltern gegenseitig absichern, und das sollte man vorrangig bedenken. So könnte man daher auch den bevorzugen, der nicht auf seinen Pflichtteil zugreift, so dass nach dem Ableben des Letztversterbenden der Zugreifende wiederum nur auf den Pflichtteil gesetzt wird. So wäre jeder der Kinder abgehalten, seinen Pflichtteil zu fordern, weil er ja dann will, dass er nach dem Letztversterbenden ebenfalls die ganze Erbschaft neben seinem (seiner) Bruder(Schwester)will und nicht nur wiederum den Pflichtteil.