Berliner Testament - aber was ist wenn eines der Kinder den Erbverzicht nicht unterschreiben will?

2 Antworten

Damit st die Sahce geplatzt.

Die Frage braucht eine fundierte Beratung und kein Forenposting, denn es gäbe vielfache Lösungen, für die man das Vermögen und seine Struktur kennen müßte.

Wenn ihr z. B. Geld habt, dann könnte die Tochter die nicht unterschreiben will entweder sofort, oder beim Tod des Erstversterbenden mit einem Pflichtteil abgefunden wird und dann völlig raus ist.

Oder ein erbvertrag, bei dem alle Kinder gleichmäßig beim Tod des Erstversterbenden eine kleine Vorschussleistung bekommen und den Rest dann aus dem Erbe.

Aber das hier reißt nur ganz grob an, da sollte ein Rechtsanwalt, oder Notar gefragt werden.

Zwar teile ich grundsätzlich die Bedenken und Befürchtungen meiner Vorbeantworter, aber dies Forum soll ja wohl nur eine Gedankenanregung sein, nicht mehr und nicht weniger. Wenns ans Eingemachte geht, sollte man in der Tat professionellen Rat bei einem Rechtsanwalt seiner Wahl einholen. Es gäbe nur einen weiteren Gedankengang, den ich kurz darstellen möchte. Denn zuerst wollen sich ja auch die Eltern gegenseitig absichern, und das sollte man vorrangig bedenken. So könnte man daher auch den bevorzugen, der nicht auf seinen Pflichtteil zugreift, so dass nach dem Ableben des Letztversterbenden der Zugreifende wiederum nur auf den Pflichtteil gesetzt wird. So wäre jeder der Kinder abgehalten, seinen Pflichtteil zu fordern, weil er ja dann will, dass er nach dem Letztversterbenden ebenfalls die ganze Erbschaft neben seinem (seiner) Bruder(Schwester)will und nicht nur wiederum den Pflichtteil.