Kann ein Berliner Testament vom überlebenden Ehegatten noch geändert werden?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

alles ist möglich, man nuss dies nur VORHER mit in das testament aufnehmen lassen:

Nach dem Tod des Ehepartners ist der Widerruf des Berliner Testaments nicht mehr möglich. Der überlebende Ehepartner bleibt also an das Testament gebunden und kann dieses grundsätzlich nicht mehr ändern. Allerdings ist es möglich, im Berliner Testament bestimmte Klauseln einzubinden, z.B. für den Fall, dass der überlebende Partner erneut heiraten sollte.

http://www.flegl-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/erbrecht/berliner-testament.html

Zur Frage in der Überschrift:

Nein, wenn man das nicht reinschreibt, kann es der überlebende Ehegatte nicht ändern.

Zur Frage im Text:

Ja, das kann und das sollte man. Allerdings muss es auch gewollt sein. Es geht um Fälle einer neuen Liebe und einiges mehr.

Wir haben vor kurzem beim Notar ein Berliner Testament erstellt. Da wurden wir vom Notar ausdrücklich darauf hingewiesen, uns in einer Klausel festzulegen, ob der überlebende Teil die Möglichkeit zum Ändern eingeräumt bekommen soll oder nicht.

Ich meine, dass Matrix Recht hat. Nach dem Ableben eines Ehegatten kann der andere das Testament nicht mehr ändern. Er ist daran gebunden!

Das Testament ändern kann der überlebende Ehegatte das Testament sicherlich nicht. Jedoch wäre eine Fomulierung, dass der überlebende Ehegatte einen Teil / das gesamte Erbe treuhänderisch verwaltet und entsprechend seinem Gewissen das Erbe verteilen kann. Wie es hier jedoch ggf. mit einer Erbschaftssteuer aussieht kann ich leider nicht sagen. Hierzu solltest du dich an einen Anwalt oder Notar wenden.