Wann Pflichtteil fordern trotz Berliner Testament??

1 Antwort

Definiere mir bitte "sinnvoll":

Zunächst muß man bei der üblichen Gestaltung des Berlnier Testaments damit rechnen, dass eine Strafklausel vorhanden ist. Folge davon wäre, dass derjenige Abkömmling der beim Tode des Erstversterbenden den Pflichtteil geltend macht enterbt wird und beim Tode des letztversterbenden Ehegatten auch nur den Pflichtteil erhält. Ob das abschreckt ist natürlich die Frage der individuellen Situation, insbesondere des Lebensalters der Beteiligten, aber auch der finanziellen Situation.

Gewiß läßt sich durch die Geltendmachung des Pflichtteils Erbschaftsteuer sparen. Allerdings ist das rein spekulativ. Man weiß ja nicht, wie lange die Mutter noch lebt. Im übrigen ließe sich dieses Ergebnis durch Schenkung ebenso erreichen und das ganz ohne Familienkrach. Der Steuerberater würde da vermutlich eine ebensolche Empfehlung geben und das im Gegensatz zu uns nicht kostenlos.