Wohnung kaufen und sofort weiterverkaufen?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Hallo, wenn ich eine Wohnung kaufe und quasi sofort wieder verkaufe, muss ich dann Spekulationssteuer bezahlen?

Nein, denn Spekulationssteur gibt es nicht.

Aber Du musst auf den Gewinn einkommensteuer zahlen.

Wenn Du aus "quasi sofort" ein ppar Wochen machst und auch etwas Arbeit, dann bekommst Du es einkommensteuerfrei.

Du müsstest einziehen.

§ 23 Abs. 1 Nr. 1 letzter Satz:

Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden;

Wenn Du im Januar kaufst und eventuell noch im Januar einziehen kannst, kannst Du im Februar verkaufen, denn der Zeitraum für "zwischen Anschaffung udn und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt" ist nicht benannt.

Aber ohne eigene Nutzung keine Steuerfreiheit, ohne die 10 Jahre abzuwarten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Die Leute die hier geantwortet haben sind wirklich nicht vom Fach.

Aus §23 (1) S.1 EStG geht hervor, dass der Erwerb und Verkauf einer Wohnung, die immer zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde, ein Privates Veräußerungsgeschäft darstellt und somit Steuerfrei ist. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass zwischen Erwerb und Verkauf der Wohnung weniger als 10 Jahre liegen. Bei Wohnungen die Vermietet wurden, wird der Erzhielte Gewinn grundsätzlich versteuert, außer die Verkäufer sind Steuernerds und kennen sich mit der Jahresfrist aus.

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Derzeit ist es am besten, es zur Renovierung zu kaufen.

Wegen den Grunderwerbungsgebühren je nach Bundesland ca. 5 %, Notarkosten und Grundbucheintrag-Kosten lohnt sich das nach meiner Meinung nicht. Bei mir war die Immobilie erst 2 Monate nach dem Kauf im Grundbuch eingetragen. Wahrscheinlich kannst du nicht etwas verkaufen, was im Grundbuch noch nicht auf deinen Namen eingetragen ist. Viel teurer kannst du in kurzer Zeit eine Immobilie nicht verkaufen, die Spekulationssteuer ist in jedem Fall zu bezahlen von der Differenz, wo du teurer verkaufen kannst. So viel Umtriebe lohnen sich nicht.

Das lohnt sich höchstens für ein Handwerker, der dann mit seiner Arbeit, wenn er renoviert etwas verdienen will. Die Renovation geht vermutlich mehrere Monate und nicht nur ein paar Tage. Der Lohn des Handwerkers ist dann mit der Spekulationssteuer versteuert.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Eifelia  19.10.2023, 16:04

Die 'Grunderwerbungsgebühr' heißt richtig Grunderwerbsteuer - und Du könntest zwar Recht haben, da der FS allerdings kein Wort über Kaufpreis und Verkaufspreis verliert, kann man das gar nicht beurteilen, ob sich das 'lohnt'.

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Ja, sofern beim Weiterverkauf ein Gewinn erzielt wird, ist dieser zu versteuern. Genau das was du vorhast, ist doch Spekulation.

Gibt es irgendeine Kulanzfrist von wenigen Tagen oder Wochen?

Nein, die Frist beträgt 10 Jahre, nach der ein steuerfreier Verkauf möglich wäre, sofern keine Selbstnutzung erfolgt ist. Es fällt auch keine Steuer an, wenn die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden vorherigen Jahren selbst genutzt wurde.

adrian1980 
Fragesteller
 20.10.2023, 13:42

Ok. Manchmal geht es vielleicht nicht nur um Spekulation, sondern es wird einfach ein Strohmann zwischengeschaltet, der es dann sofort zum gleichen Preis weiter verkauft. Hatte ich aber in der Frage so nicht erwähnt. LG

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