DSLR Kamera sofort abschreiben?
Hallo liebe Community Ich betreibe Gewerblich einen YouTube Kanal und wollte mir dafür im Dezember 2013 eine DSLR Kamera kaufen. Diese Kostet Netto 310€ und ist also noch unter der 410€ Grenze und daher als GWG sofort Abschreiber denke ich mal. Wie sieht es nun aus wenn ich die Kamera kaufe und in 2013 sofort abschreibe und dann im Januar 2014 noch ein Objektiv für 300€ oder ein Stativ oder sonstiges dazu kaufe dann muss ich das ja im Anlagenverzeichnis auf die Kamera buchen oder? Kann ich das Zubehör dann in 2014 auch wieder sofort abschreiben sofern es zusammen unter 410€ liegt? Wie gehe ich da jetzt am besten vor?
Vielen Dank und liebe Grüße Gerd
1 Antwort
Wenn nur das Kameragehäuse die 310,- Euro kostet, dann hake es ab. Es ist allein nicht nutzbar. Du kannst mit dem Gehäuse keine Fotos machen.
Die Regelung gilt nur für einzeln nutzbare Gegenstände.
Na gut, probieren. Ist echt eine Frage, wie Eurer Prüfer, wenn ihr denn mal geprüft werdet, die Sache sieht.
Das ist eine der Situationen, die für Steuerberater mies ist.
Urteilen sie gegen den Mandanten heißt es: "sie arbeiten für das Finanzamt."
Macht man es als Grenzfall zugunsten des Mandanten udn sagt: "hier ahben wir ein Betriebsprüfungsrisiko" sagt der Mandant: "gut in Ordnung."
Geht es bei der Prüfung schief heißt es: "Das hätten sie doch wissen müssen, dafür bezahle ich Sie doch."
Nein da ist schon ein Objektiv mit bei, nur ich hätte halt gerne noch ein zweites, wäre dann aber über 410€
Nein da ist schon ein Objektiv mit bei, nur ich hätte halt gerne noch ein zweites, wäre dann aber über 410€