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Antwort
Die Leute die hier geantwortet haben sind wirklich nicht vom Fach.
Aus §23 (1) S.1 EStG geht hervor, dass der Erwerb und Verkauf einer Wohnung, die immer zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde, ein Privates Veräußerungsgeschäft darstellt und somit Steuerfrei ist. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass zwischen Erwerb und Verkauf der Wohnung weniger als 10 Jahre liegen. Bei Wohnungen die Vermietet wurden, wird der Erzhielte Gewinn grundsätzlich versteuert, außer die Verkäufer sind Steuernerds und kennen sich mit der Jahresfrist aus.
LG