Ohne jegliche genauere Angabe kann ich nur empfehlen, selbst zu googeln nach

gesetzliche Erbfolge

Erben erster (zweiter, dritter) Ordnung

Pflichtteilsberechtigte

Erbausschlagung , Erbausschlagung Frist

Pflichtteilsanspruch geltend machen (kann man als Pflichtteilsberechtiger, muss man aber nicht)

(Allerdings frage ich mich, was genau da - außer ggf. Pflichtteilsansprüchen - unklar ist, wenn doch ein Testament vorliegt, und was hier unter 'rechtlicher Absicherung' zu verstehen ist)

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Da Du kein Wort darüber verlierst, was eigentlich passiert ist, weswegen eine Anzeige erstattet werden soll, ob diese gerechtfertigt ist, ob Du minder- oder volljährig bist - was soll man dazu sagen?

Für innerfamiliäre Probleme bist Du hier im falschen Forum. Für strafrechtliche Beurteilungen fehlen sämtliche Grundlagen.

Da fällt mir nur eins ein: wenn Du minderjährig bist, erfahren Deine Eltern es sowieso - und sind dann sicherlich noch weniger amüsiert, wenn sie es über offizielle Post und nicht von Dir erfahren. Und wenn Eure Väter BEFREUNDET sind, wird Dein Vater es ebenfalls sowieso erfahren. Also rede mit Deinen Eltern, besser heute als morgen. Vielleicht bist Du überrascht, dass Deine Eltern die Drohkulisse, die da aufgebaut wird, gar nicht mal für gerechtfertigt halten.

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Ich habe wie immer Deinen Link natürlich nicht angeklickt, aber Deine Formulierung 'was passiert wenn Werkstatt Bindung mit vereinbart" impliziert, das sei immer so - und das ist natürlich Unfug. Anekdoten sind keine Daten.

(Übrigens: ich hatte bei einem früheren Fahrzeug eine Werkstattbindung und nach einem Malheur (mit dem Schaden konnte ich problemlos weiterfahren) binnen 3 Tagen einen Termin. Und jetzt?)

PS: "Dass man über ein Jahr warten muss"

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In keines.

(Aber das wusstest Du ja eh.)

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Vermutlich hast Du durch zwei kurzfristige Beschäftigungen in einem Jahr die Höchstanzahl der Arbeitstage überschritten, denn die werden zusammengerechnet. "Mehrere kurzfristige Beschäftigungen

Die Zeiten mehrerer aufeinander folgender kurzfristiger Beschäftigungen sind zusammenzurechnen. Ein Überschreiten der Zeitgrenzen führt mit dem Folgetag der Feststellung grundsätzlich zur Sozialversicherungspflicht in allen Versicherungszweigen."

(https://www.haufe.de/thema/kurzfristige-beschaeftigung/)

S. auch hier

https://www.studierendenwerke.de/themen/finanzierungsmoeglichkeiten/uebersicht-jobben/geringfuegig-entlohnte-und-kurzfristige-beschaeftigungen

(Herunterscrollen bis "3.")

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Ich frage mich, warum bei diesen Plänen die Ehefrau nur Teilzeit arbeiten will.

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Nach diesen Ausführungen hier

https://kanzlei-herfurtner.de/zwangsversteigerung-eigentuemer/

sind die Mitglieder der Erbengemeinschaft zur Räumung verpflichtet. Der Eigentumswechsel bezieht sich auf die Immobilie, nicht auf deren Inhalt.

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Klar fotografiert der auch das Gesicht des Fahrers. Der fotografiert auch den Beifahrer, das wird für das Bild im Knöllchen nur weggeschnitten.

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Wie sicherstellen, dass meine Patientenverfügung umgesetzt wird?

Guten Abend,

ich habe ein kleinstes Hirnaneurysma, welches im MRT zufällig entdeckt wurde (wie knapp 10 % der Deutschen, die nur nichts davon wissen). Während meine zwei Neurologen und mein Radiologe dazu raten zunächst abzuwarten und die Entwicklung regelmäßig zu überwachen, möchte mein Neurochirurg sofort operieren. Gut, das ist sein Job, wenn man einen Schlachter fragt, wird er das Tier auch lieber zerteilen wollen als nicht-invasiv zu behandeln.

So oder so könnte das Ding jederzeit platzen. Wenn ich Glück habe, gehöre ich zu den 50 %, die daran sofort versterben. Wenn ich Pech habe werde ich gegen meinen Willen ins Krankenhaus eingeliefert und überlebe mit schwersten Behinderungen.

Ich hatte schon vor einigen Jahren eine Patientenverfügung beim Notar aufsetzen lassen und führe immer eine Ausfertigung mit mir. Zusätzlich ist das Dokument im zentralen Vorsogeregister hinterlegt, wo zumindest in der Theorie Ärzte Einsicht haben.

Aber wer stellt denn sicher, dass dies auch tatsächlich erfolgt und ich nicht gegen meinen Willen wiederbelebt, künstlich ernährt oder beatmet werde? Ich habe ABSOLUT keine Vertrauensperson in meinem Leben.

Ich habe schon überlegt mehrere Ärzte dafür zu bezahlen, alle 3 Monate nach mir zu sehen und erforderlichenfalls die Umsetzung meiner Patientenverfügung sicherzustellen. Aber ich denke nicht das die einwilligen und selbst wenn kann man denen nicht vertrauen.

Irgendwelche anderen Ideen?

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Große Angst - Wie sicherstellen, dass meine Patientenverfügung auch umgesetzt wird? Arztrecht, Patientenrecht, Medizinrecht (123recht.de)

Da hatte schon jemand dasselbe Problem, vielleicht sind ja hilfreiche Antworten dabei.

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Das müssten doch auch jetzt schon Eigentumswohnungen sein - oder wie wurde das bisher mit dem aktuellen Eigentümer der Haushälfte, die jetzt von A und B erworben werden soll, steuerlich gehandhabt?

Gibt es einen Steuerberater in diesem Szenario? Wenn nicht, würde ich dies dringend empfehlen.

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Du kannst das Fahrzeug in Dein Unternehmen einlegen. Der Einlagewert bestimmt sich nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG.

(Der Vorschlag mit dem Kauf klappt so nicht, denn mit sich selbst kann man keine Verträge schließen)

Wenn das Fahrzeug für Privatfahrten geeignet ist, musst Du entweder mittels 1-%-Regelung einen Privatanteil abgrenzen oder mit Hilfe eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs nachweisen, dass es keine Privatfahrten gibt - das Führen eines solchen Fahrtenbuchs ist aber nicht ganz trivial, da solltest Du Dich einlesen.

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"Es gibt einge die meinen ja die Leute würden so wenig Rente bekommen weil zu wenig Arbeiten"

Einige?

Das ist dem Rentensystem doch immanent.

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Ich schon. Wenn Du das fragen musst, warst Du entweder nicht Zielgruppe oder Du hast es wohl nicht gebraucht, weil Du nicht mal gemerkt hast, dass Du es bekommen hast.

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Das dürfte sich Dir erschließen, wenn Du Dich mit dem Äquivalent des § 138 BGB im griechischen Äquivalent des BGB beschäftigst. Du kannst hier ja mal schreiben, zu welchem Ergebnis Du gekommen bist.

Für Wucher nach deutschem Recht gilt übrigens, dass eine "rechtswidrige Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche einer Person durch eine andere Person" vorliegen muss. Ob das Nicht-lesen einer Speisekarte darunter fällt, halte ich dann doch für zweifelhaft, und was die Polizei damit zu tun haben soll, erschließt sich mir auch nicht, handelt es sich doch um eine zivilrechtliche Fragestellung.

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