Denke auch, wenn er nicht bei der Mutter gewohnt hat, dann schon. Sonst eher nicht

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Korrekt. Das geht auf jeden Fall

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Genau .. hier wäre wichtig zu wissen, was schriftlich ausgewiesen ist.

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Also rein logisch müsste es zu 2017 zählen, da es ja da erst stattfindet und du ja nicht in Vorberechnung gehen kannst. Was wäre dann, wenn du (warum auch immer) verhindert bist etc?

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Jep, gute Antwort vorher. Die Ansprüche gegenüber demjenigen sind entscheidend. Ich würde es einfach so schnell wie möglich über die Bühne bringen .. warum auch nicht

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Solange du keine Maximal - Grenze überschreitest, sollte das kein Thema sein

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Ich würde auch behaupten, dass du dir in dem Fall wenig Gedanken machen musst.

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Ich glaube, dass man da relativ ähnliche ACs hat, wie bei anderen Firmen auch. Einzelgespräche. Gruppenübungen usw ... ;) 

Mach dir einfach mal Gedanken darüber auf was die Firma wert legt und bereite dich auf diese Dinge vor und darauf, dass du sie in einer Gruppe gut einbringst, evt .auch Führungsqualitäten zeigst, ohne dich dabei aber in den Vordergrund zu drängen 

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In dem Fall wird das wohl über die Eltern laufen. An deiner Stelle würde ich mit so etwas nicht anfangen ... mit 13. Das ist ja schon vorsätzlicher Betrug. Nicht gut fürs Karma und wird sicher mit 16 nicht besser.

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Ist auf jeden Fall eine Sache, die auch etwas nach hinten losgehen kann , wenn du bereit bist das Risiko zu tragen (wurde hier ja schon gut erklärt), dann ..

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Wie fülle ich die "Erklärung für die Zerlegeung des Gewerbesteuermessbetrages" richtig aus als Kleinunternehmer?

Hallo Community, ich bin per 01.09.15 mit samt meinem Kleingewerbe, welches ich bei mir daheim im Büro ausübe, von Gemeine a nach Gemeinde b umgezogen. Nun wird von mir diese Erklärung verlangt. Mein Gewerbe habe ich zum 31.08. in Gemeinde a abgemeldet und per 01.09. in Gemeine angemeldet. Meine Umsätze sind nur insgesamt rund 3TEUR gewesen im kompletten Jahr. Steuerlicher Gewinn liegt bei mehreren Hundert EUR, da ich das nur neben dem Studium in der Freizeit mache. Wir reden also von Peanuts.

Ich hänge bei den Angaben zu den Gemeinden unter Nr.1 und Nr.2 je bei den Zeilen 70-74 und 79. Hier das Formular falls benötigt: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=51A14D56E8A2C78BDF55

Es wird hier von Arbeitslöhnen gesprochen, dabei zahle ich gar keine?! :-/ Was ist hier alternativ einzutragen? Oder lasse ich einfach alles frei? Falls ich was eintragen muss, ist das irgendwie aufzuteilen nach den Monaten - 8 Monate für Gemeine a unter Nr. 1 und 4 Monate zu Gemeine b unter Nr. 2?

Und Grundsätzlich sollte die Zerlegung Nah §29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG (Regelfall) - siehe S. 1 unter Zeile 11 - passen oder? Zumindest laut Gesetzestext passt es am ehesten zu mir - Kleingewerbe in Richtung Mediengestaltung?

Ich bin echt Ratlos. Gefunden habe ich dazu bisher nichts. Ich hoffe mein Post ist nicht doppelt :-/

Um rat wäre ich dankbar. LG

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Für solche Fälle einfach mal dein zuständiges Finanzamt fragen

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Wurde gut beantwortet .. während der Elternzeit gibt es keine Krankmeldung bzw. kein Krankengeld.

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Ich denke, dass du da wenig tun kannst. Es wurde hier ja schon recht gut beschrieben und ich denke, dass die BG schon weiß, was sie da tut.

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Glaube auch, dass es so korrekt ist ... Manche Firmen haben auch festgesetzten Betriebsurlaub und dafür gehen dann Urlaubstage drauf usw

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Liegt hier ein fristloser Kündigungsgrund für eine Mietwohnung vor?

Ich wohne derzeit in einer Mietwohnung und habe meine ordentliche Kündigung gemäß gesetzlicher Kündigungsfrist eingereicht. Ich erhielt vor kurzem eine - sagen wir es mal so eine Art - Nebenkostenabrechnung, worin nur zwei Sätze mit der Höhe des Guthabens vorhanden war, jedoch keinerlei Auflisung mit eingezahlten Vorauszahlung abzüglich den effektiven Nebenkosten. Da aber eine Anlage der Thermomess vorhanden war, konnte ich ohne größeren Aufwand die Berechnung durchführen um festzustellen, dass das Guthaben weitaus höher ist als auf der dargestellten Abrechnung. Die Abrechnung war formell wie inhaltlich zu beanstanden. Bevor ich hier einen schriftlichen Widerspruch mit Fristsetzung von 14 Tage einleiten wollte, habe ich mit den Vermieter den telefonischen Kontakt gesucht. Hier muss ich noch erwähnen während des Mietverhältnisses gab es einen spontanen Eigentümerwechsel. Die derzetigen Eigentümer und Vermieter gaben an, bewusst nur anteilige Nebenkosten zurückgezahlt zu haben mit der Angabe der ehemalige Vermieter hätte noch Miete weiterzuleiten. Um das verständlich zu erklären, die Mieter im Mehrfamilienhaus bekamen ca. 2 Monate später erst die Benachrichtung, dass es neue Eigentümer gibt die auch gleichzeitig die Vermieter sind. Während der Kautionsübergabe, wo wir von ehemaligen Eigentümer wieder erhielten und die Kaution die wir dann zeitgleich an die neuen Eigentümer übergeben haben, hatte der ehemalige Vermieter schon klar ausgesagt, dass die Miete, welche noch auf sein Konto einging entsprechend weitergeleitet wurde. Das war ein kurzer Umriss aus der Vergangenheit um die Situation zu verstehen. Um wieder in Jetzt sein: Die aktuellen Vermieter gaben an, es fehlen noch Miete samt Nebenkosten so dass nur eine anteilige Auszahlung möglich wäre. Ich habe gegoogelt und als Mieter kann es hierbei egal sein, da der interne Ausgleich der Betriebskostenabrechnung die beiden Eigentümer selbst klären müssten und der aktuelle Eigentümer in der Verpflichtung steht. Um das ganze etwas zu beschleunigen rief ich meinen ehemaligen Eigentümer mal an, was da vor sich ging. Er gab mir an, es gibt keine offene Forderungen mehr, sie hätten auch von der anderen Seite ein Anwaltsschreiben erhalten das noch Summen fehlten, aber der ehemalige konnte anhand passender Belege nachweisen, dass dem nicht so ist. Die Frage, die sich mir jetzt stellt, sollte ich von meinem ehemaligen Eigentümer diese Nachweise zur Verfügung gestellt bekommen, dass hier wirklich keine offene Forderung besteht. Könnte ich damit mein Mietverhältnis aufgrund Vertrauensbruchs bzw. argliste Täuschung fristlos kündigen 14 Tage Räumungsfrist? - da hier scheinbar bewusst eine falsche Abrechnung angefertigt wurde.

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Wenn der neue Eigentümer sich hier nicht bewegt, würde ich auch den Weg zum Anwalt wählen. Allerdings sehe ich hier auch vorerst keinen direkten Kündigungsgrund.

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