Ich bezweifle auch, das hier irgendjemand bezahlt, es sei denn es ist ein Verschulden des Vermieters nachzuweisen, dann wäre vermutlich dessen Haftpflicht dran. Aber Hausrat ist bis auf die Sengschäden auf jeden Fall raus, wenn diese überhaupt mit abgesichert sind.

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Was meinst Du denn überhaupt mit Bargeldverbot? Die krude These, die mal durchs Netz schwappte, dass Bargeld ab 2018 in der Eu verboten werden soll? Das war eine Ente. Wenn überhaupt geht es um Bargeldzahlungen. Die sollen vielleicht auf 5000 Euro begrenzt werden. Das ändert an Bargeldbeständen nichts, außer, dass diese vielleicht erst zur Bank geschafft werden müssen, bevor sich davon etwas größeres kaufen lässt. Dann allerdings ggf. mit Nachweis, woher das Bargeld stammt, stichwort Geldwäschebekämpfung.

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Abhängig von Euren genauen Einkommensverhältnissen (und die deines Schwagers) ist es ggf. noch möglich Bestattungskostenbeihilfe zu beantragen. Wenn Dein Mann allerdings über ein gutes Einkommen verfügt, wird er wohl seinen Anteil an den Kosten tragen müssen.

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Das hängt von der Versicherung bzw. den Versicherungsbedingungen ab. Auf der Seite der DKV findest Du zum Beispiel die AGB mit Zustaz Hospizversorgung, aus denen hervorgeht, dass ein Aufwendungsersatz bei Menschen mit einer fortschreitenden Erkrankung, bei denen eine palliativ-medizinische Versorgung notwendig bzw. die Lebenserwartung stark begrenzt ist. Inwiefern das auch das Krankenhaustagegeld im jeweiligen betrifft, sollte die Versicherung eigentlich kurz am Telefon klären können. Falls dir das unangenehm ist, kannst Du ja auch einfach anonym fragen.

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Ich schätze mal du musst zumindest eine Steuererklärung abgeben müssen, weil Lehrkräfte (ich lese das mit an der schule arbeiten so raus) ein klassischer Katalogberuf ist. Du musst bei dem geringen Verdienst zwar keine Steuern zahlen, dennoch kommen Freiberufler und Selbstständige (und Menschen, die nebenbei einer selbstständigen Arbeit nachgehen) kaum um eine Steuererklärung rum.

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Das zählt zu 2017, anders wäre es noch, wenn du für Aufwendungen (bspw. Semestergebühren) aus dem Jahr 2016 erst 2017 zahlst/zahlen musst. Aber du rechnest ja auch nicht alle Sachen für eine Ausbildung steuerlich für das Jahr ab, wann die Ausbildung begonnen hat, sondern für das Jahr, in dem die Rechnung ausgestellt oder die Aufwendung aufgetreten ist. 

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Du wirst selbst keine Steuern laut Kleinunternehmerregelung abführen müssen, aber m.E. benötigst du trotzdem eine Steuernummer. Ich habe jedenfalls auch bei einem Nebenjob immer einer Rechnung mit Steuernummer stellen müssen, sonst hätte ich gar nicht den Auftrag bekommen - oder halt das Geld vom Auftraggeber.

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Das stimmt, zumal Versicherungen in so einem Fall auch gerne nochmal einen eigenen Gutachter draufschauen lassen. Normalerweise kannst Du auch bei der Versicherung anrufen und fragen, wie du vorgehen sollst, bzw. wann du mit einer Antwort rechnen kannst. 

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