Ich bezweifle auch, das hier irgendjemand bezahlt, es sei denn es ist ein Verschulden des Vermieters nachzuweisen, dann wäre vermutlich dessen Haftpflicht dran. Aber Hausrat ist bis auf die Sengschäden auf jeden Fall raus, wenn diese überhaupt mit abgesichert sind.
Ich glaub nicht, dass die JAEG gleich bleibt, sie ist in den letzten Jahren immer um 1.350 Euro gestiegen. Schau mal, hier gibt es noch die alten Datem auch aus 2014 und 2015: http://www.versicherungsvergleich.org/private-krankenversicherung
Deshalb solltest Du statt mit der aktuellen, eher mit 58.950 Euro rechnen.
Hallo, ich kann deine Rechnung nicht wirklich nachvollziehen. Zum einen muss der Arbeitgeber willens sein, dich zu unterstützen, und dann erhält er eine steuerliche Erleichterung... Oder wie meinst du das?
Im Prinzip kommt es auf die Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherung an. Die erfährst du im Zweifelsfall bei deinem Kartenanbieter.
Du könntest eventuelle anfallendes Restgeld auch für die Grabpflege anlegen sofern es sich nicht um eine Bestattung auf die grünen Wiese handelt.
Also das sieht für eine Widerrufsbelehrung schon arg kurz aus. Da solltest Du dich doch ggf. an einen Anwalt oder im ersten Schritt an die Verbraucherzentrale wenden.
Inwiefern optimieren? das hängt doch auch davon ab, an welchem Punkt deines Lebens du bist, was du für Ausgaben hast, was du mit deinem Geld zukünftig noch vorhast.
Ggf. kommst du auch mit einem größeren Wohnraum durch, wenn die Miete im Vergleich zur ortsüblichen Miete niedrig ist. Das ist aber ortsabhängig. Frag hier einfach beim Bürgeramt nach.
Manchmal hilft auch einfach eine Suchmaschine. ;)
Schau mal hier: http://risikolebensversicherung.de/#sinn M.E. ist eine RisikoLV vor allem dann empfehlenswert, wenn eine Familie gegründet wird und nur einer der Partner arbeiten geht. Weil wenn der dann stirbt, ist es für den verbliebenen Partner und Kind(er) natürlich meist schwer.
Für sich selbst schließt man ja keine Risikolebensversicherung ab, höchstens damit man ruhig schlafen kann und sich keine Sorgen macht, für den Fall, dass einem was passiert.
Was meinst Du denn überhaupt mit Bargeldverbot? Die krude These, die mal durchs Netz schwappte, dass Bargeld ab 2018 in der Eu verboten werden soll? Das war eine Ente. Wenn überhaupt geht es um Bargeldzahlungen. Die sollen vielleicht auf 5000 Euro begrenzt werden. Das ändert an Bargeldbeständen nichts, außer, dass diese vielleicht erst zur Bank geschafft werden müssen, bevor sich davon etwas größeres kaufen lässt. Dann allerdings ggf. mit Nachweis, woher das Bargeld stammt, stichwort Geldwäschebekämpfung.
@Privatier: Es ist durchaus nicht unüblich, das Überweisungsscheine an den Serviceautomaten eingelesen werden können. Bei den Sparkassen geht das meines Erachtens überall.
Solange Du die Entrümpelung nicht in Auftrag gibst, sondern Dein Schwiegervater, hast Du nichts mit den Kosten am Hut. Die Kosten wird dann ggf. das Sozialamt auf Antrag bezahlen, wenn keine finanziellen Rücklagen mehr vorhanden sind.
Also: Nichts unterschreiben oder mündlich in Auftrag geben, allenfalls in Auftrag deines Schwiervaters, und dir sollte nichts geschehen.
Abhängig von Euren genauen Einkommensverhältnissen (und die deines Schwagers) ist es ggf. noch möglich Bestattungskostenbeihilfe zu beantragen. Wenn Dein Mann allerdings über ein gutes Einkommen verfügt, wird er wohl seinen Anteil an den Kosten tragen müssen.
Wie lange bist du denn schon krank geschrieben? Die Kasse zahlt ja erst nach sechs Wochen, dann hat die Agentur auch ein gutes Recht dich an diese zu verweisen. Mit dem Hinzuverdienst sollte es eigentlich kein Problem sein, solange du vom Arzt dafür in dem Umfang freigegeben wurdest. Ansonsten wäre ich damit vorsichtig, sonst verlierst du ggf. Anspruch auf beides.
Du meinst allgemein zwecks Grundsicherung? Google mal, welche Sozialberatungen es in Deiner Gegend gibt. Die sollten Dir auch bei Schwierigkeiten weiterhelfen können.
Wenn die Dich immer noch als über deinen Vater versichert führen, dann kann das vielleicht sein. Frag die mal, wer Versicherungsnehmer ist, und gleiche Bank- und Adressdaten ab. Irgendwo muss da ja ein Fehler sein und die Frage ist, ob die Versicherung bei einem Schaden dann nicht doch ganz spontan entscheidet, du wärest nicht versichert.
Ich stimme Niklaus zu. Selbst wenn Du das Geld gerade dringend benötigst, ist der Rückkaufwert sehr wahrscheinlich höher, als Deine eingezahlten Beiträge, die Du bei einer Rückabwicklung erhalten würdest. Daher im besten Fall weiterlaufen lassen oder alternativ prüfen, wie hoch der Rückkaufwert bei einer Kündigung aktuell ist. Denn die Rückabwicklung dürfte sich tatsächlich als schwierig erweisen.
Schließe mich Jürgen an. Mit dem Anruf bei der Firma hast Du dich ja auch abgesichert, dass kein Anruf bei der Polizei notwendig ist. Dass Du angerufen hast, kannst du gg.f mit einer Einzelkostenabrechnung nachweisen.
Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Wenn der Vater tot ist, so ist ja vorerst die Mutter Erbin und somit Besitzerin des Hauses. Ergo muss das Haus ggf. für die Pflege herangezogen werden. Lebt er noch, so muss er für die Pflege seiner Frau aufkommen, notfalls auch mit Verkauf des Eigenheims.
Ah okay, hatte den Tag Riesterrente übersehen. Dann dürfte es tatsächlich an der Mindestrente liegen. Die Bezugsgröße liegt 2017 bei 2.975 Euro monatlich - von den 30 auf 100 Prozent hochgerecht sind das rund 9.920 Euro - das wäre dann, wenn ich das Prinzip richtig verstanden haben die Mindesthöhe des Guthabens für eine Teilauszahlung von 30 Prozent. So wäre das zumindest logisch.
Du kannst Dir dann das Guthaben natürlich auch komplett auszahlen lassen, als Einmalauszahlung einer Kleinbetragsrente.