Ich bezweifle auch, das hier irgendjemand bezahlt, es sei denn es ist ein Verschulden des Vermieters nachzuweisen, dann wäre vermutlich dessen Haftpflicht dran. Aber Hausrat ist bis auf die Sengschäden auf jeden Fall raus, wenn diese überhaupt mit abgesichert sind.

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Ich glaub nicht, dass die JAEG gleich bleibt, sie ist in den letzten Jahren immer um 1.350 Euro gestiegen. Schau mal, hier gibt es noch die alten Datem auch aus 2014 und 2015: http://www.versicherungsvergleich.org/private-krankenversicherung

Deshalb solltest Du statt mit der aktuellen, eher mit 58.950 Euro rechnen.

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Hallo, ich kann deine Rechnung nicht wirklich nachvollziehen. Zum einen muss der Arbeitgeber willens sein, dich zu unterstützen, und dann erhält er eine steuerliche Erleichterung... Oder wie meinst du das?

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Im Prinzip kommt es auf die Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherung an. Die erfährst du im Zweifelsfall bei deinem Kartenanbieter.

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Du könntest eventuelle anfallendes Restgeld auch für die Grabpflege anlegen sofern es sich nicht um eine Bestattung auf die grünen Wiese handelt.

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Also das sieht für eine Widerrufsbelehrung schon arg kurz aus. Da solltest Du dich doch ggf. an einen Anwalt oder im ersten Schritt an die Verbraucherzentrale wenden.

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Inwiefern optimieren? das hängt doch auch davon ab, an welchem Punkt deines Lebens du bist, was du für Ausgaben hast, was du mit deinem Geld zukünftig noch vorhast.

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Ggf. kommst du auch mit einem größeren Wohnraum durch, wenn die Miete im Vergleich zur ortsüblichen Miete niedrig ist. Das ist aber ortsabhängig. Frag hier einfach beim Bürgeramt nach.

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Manchmal hilft auch einfach eine Suchmaschine. ;)

Schau mal hier: http://risikolebensversicherung.de/#sinn M.E. ist eine RisikoLV vor allem dann empfehlenswert, wenn eine Familie gegründet wird und nur einer der Partner arbeiten geht. Weil wenn der dann stirbt, ist es für den verbliebenen Partner und Kind(er) natürlich meist schwer. 

Für sich selbst schließt man ja keine Risikolebensversicherung ab, höchstens damit man ruhig schlafen kann und sich keine Sorgen macht, für den Fall, dass einem was passiert.

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Was meinst Du denn überhaupt mit Bargeldverbot? Die krude These, die mal durchs Netz schwappte, dass Bargeld ab 2018 in der Eu verboten werden soll? Das war eine Ente. Wenn überhaupt geht es um Bargeldzahlungen. Die sollen vielleicht auf 5000 Euro begrenzt werden. Das ändert an Bargeldbeständen nichts, außer, dass diese vielleicht erst zur Bank geschafft werden müssen, bevor sich davon etwas größeres kaufen lässt. Dann allerdings ggf. mit Nachweis, woher das Bargeld stammt, stichwort Geldwäschebekämpfung.

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Wer muss die Hausentrümpelung zahlen?

Hallo.... Ich hätte eine Frage zur Hausentrümplung. Meine Schwiegereltern leben seit ca 30 Jahre zur Miete in einem Haus und sind verheiratet und beide stehen im Mietvertrag. Meine Schwiegermutter ist die leibliche Mutter meines Mannes und mein Schwiegervater allerdings nicht der leibliche Vater. Zusammen haben die beiden noch einen Sohn, meinen Schwager. Mein Schwiegervater hat aus erster Ehe noch 2 Kinder.

Meine Schwiegermutter ist sehr schwer krank und wird in den nächsten Wochen versterben. Mein Schwager sagt dass mein Schwiegervater dann definitiv zu einem Sozialfall wird und zukünftig Sozialhilfe beziehen muss. Außerdem kann er alleine angeblich die Miete nicht mehr für das Haus tragen da er nur eine winzig kleine Rente bekommt und auf 400€ Basis arbeiten geht nebenbei. Bis zur Erkrankung war meine Schwiegermutter die Hauptverdienerin. Wenn mein Schwiegervater aus dem Haus auszieht muss es definitiv entrümpelt werden da sich in den letzten Jahrzehnten sehr viel "Unbrauchbares" angesammelt hat da mein Schwiegervater nichts wegschmeißen kann. Sollte er wirklich nach dem Tod meiner Schwiegermutter Sozialhilfe beziehen meint mein Schwager dass er und mein Mann die Hausentrümplung bezahlen müssen da mein Schwiegervater dafür nicht belangt werden könne. Stimmt das? Schließlich gibt mein Schwiegervater die Entrümplung in Auftrag und mein Mann ist nicht der leibliche Sohn!!! Muss mein Mann bzw wir dann wirklich einen Teil der Kosten tragen oder nur die leiblichen Kinder? Außerdem wird mein Mann sowie der Bruder und mein Schwiegervater das Erbe ausschlagen nach dem Tod da es höchstens Schulden zu erben gibt.

Vielen Dank für die Hilfe.

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Solange Du die Entrümpelung nicht in Auftrag gibst, sondern Dein Schwiegervater, hast Du nichts mit den Kosten am Hut. Die Kosten wird dann ggf. das Sozialamt auf Antrag bezahlen, wenn keine finanziellen Rücklagen mehr vorhanden sind.

Also: Nichts unterschreiben oder mündlich in Auftrag geben, allenfalls in Auftrag deines Schwiervaters, und dir sollte nichts geschehen.

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Abhängig von Euren genauen Einkommensverhältnissen (und die deines Schwagers) ist es ggf. noch möglich Bestattungskostenbeihilfe zu beantragen. Wenn Dein Mann allerdings über ein gutes Einkommen verfügt, wird er wohl seinen Anteil an den Kosten tragen müssen.

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Wie lange bist du denn schon krank geschrieben? Die Kasse zahlt ja erst nach sechs Wochen, dann hat die Agentur auch ein gutes Recht dich an diese zu verweisen. Mit dem Hinzuverdienst sollte es eigentlich kein Problem sein, solange du vom Arzt dafür in dem Umfang freigegeben wurdest. Ansonsten wäre ich damit vorsichtig, sonst verlierst du ggf. Anspruch auf beides.

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Wenn die Dich immer noch als über deinen Vater versichert führen, dann kann das vielleicht sein. Frag die mal, wer Versicherungsnehmer ist, und gleiche Bank- und Adressdaten ab. Irgendwo muss da ja ein Fehler sein und die Frage ist, ob die Versicherung bei einem Schaden dann nicht doch ganz spontan entscheidet, du wärest nicht versichert.

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Ich stimme Niklaus zu. Selbst wenn Du das Geld gerade dringend benötigst, ist der Rückkaufwert sehr wahrscheinlich höher, als Deine eingezahlten Beiträge, die Du bei einer Rückabwicklung erhalten würdest. Daher im besten Fall weiterlaufen lassen oder alternativ prüfen, wie hoch der Rückkaufwert bei einer Kündigung aktuell ist. Denn die Rückabwicklung dürfte sich tatsächlich als schwierig erweisen.

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Kaskoschaden am Mietwagen oder selber zahlen?

Zwecks Abholung gekaufter Regale lieh ich einen Transporter bei einer PKW-Verleihfirma.

Ich musste unterschreiben, dass ich im Schadensfalle bis 1.000 Euro Selbstbeteiligung übernehmen würde.

Was ich nicht wusste: der Wagen ist mit diesem nervtötenden Piepsdiktator ausgestattet, der schon losbimmelt, wenn man auf einen Meter an einen Gegenstand rankommt. (Wie soll man da in Köln je einparken, ohne wahnsinnig zu werden?)

Jedenfalls- der Wagen war voll, ich wollte fahren, hatte mir angeschaut, wo die nächsten Hindernisse sind, steige ein, lasse den Motor an und schon geht das Geschrille los.

Um dem Gegenstand auf der linken Seite auszuweichen und damit das Geheule in meinen Gehörgängen mal wieder aufhört, bin ich dann zu nah an den Gegenstand rechts geraten. Vor den Augen eines Stadtangestellten. Das Ding war rund, aus Stein, drehte sich im Vorbeigleiten mit, hatte also keinen Schaden. Eingedrückt war nur die Schiebetür des Transporters. Seitens der Stadt war nichts zu erwarten, das schloss der Stadtmensch aus. Da hier zwar eine BESCHÄDIGUNG, aber kein Unfall vorlag, jedenfalls nicht so, wie ich ihn von Versicherungen kenne, war ich mir nicht sicher, ob ich die Polizei rufen musste. Im Falle eines UNFALLS hätte ich das laut Mietvertrag nämlich gemusst. Also rief ich den Verleiher vom Handy des Stadtmenschen aus an, um das geklärt zu bekommen, da ja andere keinen Schaden hatten und eine Beschädigung am Wagen nicht unbedingt ein Unfall sein muss. Für eine Beule im Wagen durch einen Schrank ruft man ja auch keine Polizei. Da es aber so okay zu sein schien und mir keiner sagte: ja, sie haben trotzdem die Polizei zu rufen, WIR nennen das UNFALL, habe ich erst die Regale abgeladen, wo sie hinsollten und bin dann zurück zur Verleihfirma gefahren. Da wurden Fotos gemacht und der Schaden festgehalten.

Und nun schickt die Mutterfirma mir einen 2 Monate alten Kostenvoranschlag (KEINE Reparaturrechnung), den sie mir- plus Bearbeitungsgeführ - in Rechnung stellt. Statt der vereinbarten 1.000 wollen sie knapp 2.300. Den Papierkram habe ich Ihnen zurückgesandt, da ich ja nur 1.000 Selbstbeteiligung zu tragen habe. Ich hätte ja bei einem Unfall laut AGB die Polizei rufen müssen, hieß es heute telefonisch, und das habe ich nicht getan.

Äh?

Und jetzt? (Wie) kann ich das abbügeln?

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Schließe mich Jürgen an. Mit dem Anruf bei der Firma hast Du dich ja auch abgesichert, dass kein Anruf bei der Polizei notwendig ist. Dass Du angerufen hast, kannst du gg.f mit einer Einzelkostenabrechnung nachweisen.

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Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Wenn der Vater tot ist, so ist ja vorerst die Mutter Erbin und somit Besitzerin des Hauses. Ergo muss das Haus ggf. für die Pflege herangezogen werden. Lebt er noch, so muss er für die Pflege seiner Frau aufkommen, notfalls auch mit Verkauf des Eigenheims.

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Ah okay, hatte den Tag Riesterrente übersehen. Dann dürfte es tatsächlich an der Mindestrente liegen. Die Bezugsgröße liegt 2017 bei 2.975 Euro monatlich - von den 30 auf 100 Prozent hochgerecht sind das rund 9.920 Euro - das wäre dann, wenn ich das Prinzip richtig verstanden haben die Mindesthöhe des Guthabens für eine Teilauszahlung von 30 Prozent. So wäre das zumindest logisch. 

Du kannst Dir dann das Guthaben natürlich auch komplett auszahlen lassen, als Einmalauszahlung einer Kleinbetragsrente.

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