Steuererklärung unter Freibetrag?
Hallo, ich habe folgendes Problem, ich war 2021 größtenteils arbeitslos und habe währenddessen auch eine Zeitlang Arbeitslosengeld bekommen und habe damals auch einen Brief vom Arbeitsamt bekommen, indem stand, dass das ans Finanzamt übertragen wurde, allerdings nicht mit einer Information, dass ich das Manuel nochmal in einer Steuererklärung machen müsste.
Jetzt habe ich gelesen, dass wenn man mehr als 410 Euro Arbeitslosengeld bekommt, eine Steuerklärung machen muss, allerdings habe ich selbst, mit dem Arbeitslosengeld, indem Jahr unter dem Steuerfreibetrag von 9700 verdient.
Jetzt die Frage hätte ich, obwohl ich unter dem Freibetrag bin die Steuerklärung machen müssen und macht es einen Unterschied, ob Arbeitslosengeld 1 oder 2?
Und kann es sein das sich das Finanzamt bei mir meldet?
4 Antworten
Der Erhalt von Arbeitslosengeld 1 führt zu einer Abgabeverpflichtung für die Einkommensteuererklärung.
"Die Grenze von 8.820 € bzw. 17.640 € entspricht dem Grundfreibetrag. Einkünfte bis zu dieser Höhe werden generell steuerfrei gestellt, deshalb besteht auch keine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, sofern die Einkünfte den Grundfreibetrag nicht übersteigen."
Falsch. Die Verpflichtung besteht. Woher soll das Finanzamt denn wissen, ob du nicht weitere Einkünfte hast? Erst wenn das FA dir mitteilt, dass zukünftig auf Steuererklärungen verzichtet wird, kannst du's seinlassen. Trifft aber in erster Linie Rentner.
allerdings habe ich selbst, mit dem Arbeitslosengeld, indem Jahr unter dem Steuerfreibetrag von 9700 verdient.
Und gelebt hast Du von Ersparnissen?
Nach Deine Sachverhalt wäre die Steuer 0,- Euro, aber trotzdem musst Du eine Einkommensteuererklärung abgeben.
- Die von Dir genannten Beträge sind inzwischen weit höher
- Die Grenze zur Abgabe eine Einkommensteuererklärung ist gem. § 46 Abs. 2 Nr. 1:
Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, so wird eine Veranlagung nur durchgeführt,
- wenn die positive Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, vermindert um die darauf entfallenden Beträge nach § 13 Absatz 3 und § 24a, oder die positive Summe der Einkünfte und Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, jeweils mehr als 410 Euro beträgt;
ALG I unterliegt dem Progressionsvorbehalt udn Du hast mehr als 410,- Euro bekommen, also?
Da das FA kein Hellseher ist:
Ja, Du musst die Steuererklärung noch abgeben!
Die haben das ja bereits vom Arbeitsamt bekommen, deshalb die frage.
Du könntest noch weitere Einkünfte, die das FA noch nicht kennt, gehabt haben.
Wie gesagt, die sind keine Hellseher.
Und verpflichtet bist Du sowieso!
Da diese Zahlen bereits elektronisch gemeldet wurden, musst Du sie nicht eintragen. Nur den Mantelbogen ohne Zahlen ausfüllen, die Anlagen N usw. kannst Du weglassen. Dauert 5 Minuten.
Das Finanzamt macht die Steuererklärung nicht für dich . Du mußt alles schön geordnet in die Steuerbögen eintragen , alles was da gefragt wird . Vielleicht hast du doch mehr Einnahmen und bekommst etwas zurück .
"Die Grenze von 8.820 € bzw. 17.640 € entspricht dem Grundfreibetrag. Einkünfte bis zu dieser Höhe werden generell steuerfrei gestellt, deshalb besteht auch keine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, sofern die Einkünfte den Grundfreibetrag nicht übersteigen."
Zählt das durch das arbeitslosengeld nicht mehr?