2000Eur geschenkt, Finanzamt melden?

3 Antworten

Da es hier um einen konkreten Anlass geht, der eine wesentliche Rolle im Leben der Freundin spielt, könnte man einen Betrag dieser Größenordnung durchaus noch als Gelegenheitsgeschenk im Sinne von §13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG betrachten. Damit wäre er steuerfrei und auch nicht mit sonstigen Schenkungen oder Erbschaften von dieser Oma anzurechnen.

Ansonsten sind die Freibeträge für Schenkungen an Stiefenkel gleich denen für leibliche Enkel, so dass auch hier keine Gefahr droht. Der Betrag liegt bei 1% des Freibetrags. Sollte tatsächliche eine weitere Schenkung bzw. Erbschaft in substantieller Höhe in den nächsten 10 Jahren von der gleichen Oma kommen, kann man davon ausgehen, dass diese recht vermögend ist und damit die Qualifikation als Gelegenheitsgeschenk gerechtfertigt war. Ist dies nicht der Fall, wäre die Schenkung ohnehin steuerfrei und im Rahmen der Freibeträge.

Ich gehe daher davon aus, dass dieses Geschenk steuerlich nicht relevant ist und nicht gemeldet werden muss.

Nein Schenkungen von Dritten sind unterhalb von 20.000 Euro nicht meldepflichtig.

Nicht melden.