Minijob und ALG II: Finanzamt will Steuererklärung - ist das normal?

2 Antworten

Hallo,

bei der Insolvenz besteht Erklärungspflicht. Diese muss aber eigentlich vom Verwalter wahrgenommen werden (§ 34 Abs. 1 AO).

Ansonsten ist eine Steuererklärung beispielsweise abzugeben, wenn
(§ 56 EStDV)
- im Vorjahr ein verbleibender Verlustvortrag festgestellt wurde
- der Gesamtbetrag der Einkünfte unter bestimmten Voraussetzungen den Grundfreibetrag übersteigt ... usw.

(§ 46 EStG)
- wenn die positive Summe der Einkünfte und Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, jeweils mehr als 410 € beträgt ...usw.

(§ 149 AO)
- Aufforderung des Finanzamtes

Hinweis:
ALG II unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.

Hallo,

das klingt seltsam!

Woran könnte es liegen:

- Namensverwechselung

- Gewerbeanmeldung oder Honorartätigkeit in 2015?

- Einnahmen in 2015, die der Zahlende in seiner Steuererklärung angegeben hat?

- sehr fleißig bei Internetverkäufen?

- jemand anderes hat irgendwo widerrechtlich den eigenen Namen benutzt?

- Hat das Jobcenter evtl. das Finanzamt um Amtshilfe gebeten?

- Gab es beim Arbeitgeber Fälle von Schwarzarbeit/Barzahlung?

......

Gruß

RHW