Minijob und ALG II: Finanzamt will Steuererklärung - ist das normal?
Hallo ich habe einen Brief vom Finanzamt mit Drohung auf Bußgeld weil ich keine Steuerklärung gemacht hab. Ich bin alleinerziehend und arbeite seit Jahren im Minijob (150€ Mon.) und bekomme ALG II .Ich habe noch nie eine Steuererklärung gemacht. Ich wusste nicht mal das ich sie machen muss. Ich habe nie irgendwas vom Finanzamt bekommen und auch keine Steuerkarte . Ich weiß nicht mal was ich eintragen soll . Kann mir da jemand sagen warum ich plötzlich eine Steuerklärung machen muss? Gehalt und ALG II immer gleich geblieben und Arbeitgeber auch.
Ich bin in privatinsolvenz. Das FA weiß alles und ich bin schon seit mehreren Jahren beim Mini Job und ALGII. Warum melden die sich erst jetzt und wollen nur für 2015 die Einkommensteuer haben? Ich schicke das einfach mit den ganzen Bescheiden zurück.
Danke für die Hilfe
Gruß
Ela1980
2 Antworten
Hallo,
bei der Insolvenz besteht Erklärungspflicht. Diese muss aber eigentlich vom Verwalter wahrgenommen werden (§ 34 Abs. 1 AO).
Ansonsten ist eine Steuererklärung beispielsweise abzugeben, wenn
(§ 56 EStDV)
- im Vorjahr ein verbleibender Verlustvortrag festgestellt wurde
- der Gesamtbetrag der Einkünfte unter bestimmten Voraussetzungen den Grundfreibetrag übersteigt ... usw.
(§ 46 EStG)
- wenn die positive Summe der Einkünfte und Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, jeweils mehr als 410 € beträgt ...usw.
(§ 149 AO)
- Aufforderung des Finanzamtes
Hinweis:
ALG II unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.
Hallo,
das klingt seltsam!
Woran könnte es liegen:
- Namensverwechselung
- Gewerbeanmeldung oder Honorartätigkeit in 2015?
- Einnahmen in 2015, die der Zahlende in seiner Steuererklärung angegeben hat?
- sehr fleißig bei Internetverkäufen?
- jemand anderes hat irgendwo widerrechtlich den eigenen Namen benutzt?
- Hat das Jobcenter evtl. das Finanzamt um Amtshilfe gebeten?
- Gab es beim Arbeitgeber Fälle von Schwarzarbeit/Barzahlung?
......
Gruß
RHW