Verlustvortag verpufft?

2 Antworten

"verpufft dann der Verlustvortag?"

ja.

Soll ich lieber erst eine Steuererklärung für das letzte volle Jahr machen mit dem Verlustvortag und danach die für das vorletzte?

Kannst Du machen, hilft aber nichts. Da Du einen Verlustvortrag hast, bist Du verpflichtet, für alle Folgejahre eine Steuererklärung abzugeben. Gibst Du erst das Zweitfolgejahr ab, wird das Finanzamt dich schlicht auffordern, das Erstfolgejahr abzugeben. Gegen das Verpuffen des Verlustvortrags kann man nichts machen, wenn man zum Ende eines Jahres anfängt zu arbeiten - DAS wird aber in all den hilfreichen Texten, die auf Studentenportalen so zu finden sind, meist höflich verschwiegen.

Die Alternative, den ersten Job erst später anzufangen, wäre aber wirtschaftlicher Unsinn - die Gehälter, auf die man verzichten würde, stellen immer einen höheren Verlust dar als die mögliche Steuerersparnis durch den verpuffenden Verlustvortrag.

verpufft dann der Verlustvortag?

Der Verlustvortrag wird immer voll angerechnet soweit positive Einkünfte vorliegen. Übersteigt dein Gesamtbetrag der Einkünfte also den Verlustvortrag, wird dieser vollständig aufgebraucht.

Soll ich lieber erst eine Steuererklärung für das letzte volle Jahr machen mit dem Verlustvortag und danach die für das vorletzte?

Das würde am Ergebnis nichts ändern. Verlustvorträge sind immer von Jahr zu Jahr vorzutragen, man kann da kein Jahr auslassen. Erhöhst Du deinen Verlustvortrag durch weitere Verluste der Vorjahre, ist dieser trotzdem im ersten Jahr mit positiven Einkünften soweit möglich aufzubrauchen.