Schlüsselabgabe?
Hallo, und zwar ich habe auf den 26. gekündigt und bin im Urlaub, weil ich auch noch Resturlaub hatte, so eigentlich bin ich bis zum 29. weg, jetzt habe ich eine email bekommen dass ich am 26. abgeben muss, leider hatte sie auch kein Verständnis dafür… kann ich es trotzdem paar Tage später abgeben.??
2 Antworten
ich habe auf den 26. gekündigt
Dann endet das Arbeitsverhältnis am 26. und am letzten Arbeitstag davor sind die Entlastungspunkte abzuarbeiten. Schlüssel, Firmenhandy, Laptop, etc. werden zurückgegeben.
Der "Urlaub" vom 27. bis 29. ist damit kein Urlaub im arbeitsvertraglichen Sinn, da kein Arbeitsvertrag mehr besteht, sondern Dein Privatvergnügen. Du kannst jetzt bis zur Aufnahme einer neuen Tätigkeit beliebig Urlaub nehmen. Daher ist die Aussage "nach dem Urlaub abgeben" zu verstehen als "am ersten Tag nach Deinem Urlaub abzugeben" zu verstehen, d.h. da der 27.08. ein Samstag ist, wäre das der 29.08. Dies ist jedoch bereits eine Kulanzregelung.
Wenn Du jetzt am 30.08. die Dinge abgibst, dann bist Du bereits einige Tage ohne Arbeitsvertrag, besitzt jedoch per Schlüssel noch Zugang zum Unternehmen oder hast vielleicht Geräte des Unternehmens in Nutzung. Das geht so nicht.
Kläre das mit dem Unternehmen direkt. Deine Vorgehensweise entspricht nicht üblicher Praxis, d.h. das ist eine Spezialregelung für Dich.
kann ich es trotzdem paar Tage später abgeben.??
Das war die einzige Frage und dazu schrieb ich, dass es keine Grundlage gibt, die Entlastungen und Rückgaben NACH Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorzunehmen - insbesondere, wenn noch Resturlaub bestand und der letzte Arbeitstag noch vor dem Ende des Arbeitsvertrags liegt. Also ist das eine individuelle Vereinbarung mit dem Personalbereich des Unternehmens.
Frage dort. Frage nicht hier.
Ist auch nur was nettes was man machen könnte nur ich weiß was ich alles im Betrieb gemacht habe für denen, Fehler machen alle, also finde ich es einfach nur übertrieben wegen ein Schlüssel und paar Tage.
Ich hätte auch kein Verständnis, denn wenn Du zum 26. gekündigt hast, aber bis zu dem Tag nicht mehr im Betrieb bist, hättest Du die schlüssel auch gleich abgeben können.
Schicke sie per Einschreiben Rückschein hin.
fragen sie erst bevor sie urteilen, mir wurde gesagt ich soll alles nach dem Urlaub abgeben.!!!!
Wenn man Informationen vorenthält, dann lmuss mann sich nicht wundern , dass man antworten bekommt, die einem nicht gefallen.
Nach deiner Fragestellung würde ich Herrn Binder beipflichten.
Denn bevor du in den Urlaub gegangen bist, hast du ja gewußt, das am 26 . Der letzte Arbeitstag ist. Also gibt man seine Schlüssel vorzeitig ab.
Und warum nicht dennoch einfach am letzten Tag beim AG abgeben, wenn man den ja eh nicht mehr benötigt???
Und irgendjemand wird ja vermutlich Zugang zur Wohnung haben?
Dann soll diese Person doch den Schlüssel gegen Unterschrift/Quittung abgeben.
Weil man auch übertreiben kann wegen ein Schlüssel, die wussten es ja auch und wenn man mir sagt nach dem Urlaub dann gehe ich davon aus das es passt.
fragen sie erst bevor sie urteilen, mir wurde gesagt ich soll alles nach dem Urlaub abgeben.!!!!
Für das Unternehmen endet der Urlaub am 26., weil an dem Tag das Vertragsverhältnis endet.
yo, du würdest selbstverständlich den Schlüßel für deine betrieblichen Räume einem ehemaligen Mitarbeiter schenken.
ist aber irgendwie logisch: Fragestellerin hat NICHTS falsch gemacht, Firma ist das Pöse
was mit euch los, ich würde aufjedenfall wegen 3 Tage entgegen kommen, wenn ein Mitarbeiter vieles für den Betrieb getan hat, schönen Tag.
klar, wenn du das sagst!
eine Kündiung zum 26. bedeutet: während der Probezeit. da ansonsten eine Kündigung nur zum 15. oder zum Ende des Monats möglich ist .....
Und den Schlüssel habe ich natürlich nicht mit genommen.!!
Pech. Aber Du kannst es ja einfach drauf ankommen lassen und es erst am 29. zurück geben.
Ist mir alles klar, aber meine Antwort wurde nicht beantwortet. Trotzdem danke