Prinzipiell dürfte das möglich sein.

In vielen Unternehmen besteht heute bereits die Möglichkeit eines Lebensarbeitszeitkontos, auf dem Gleitzeitstunden und/oder nicht genommene Urlaubstage "gespeichert" werden, damit sie später einen früheren Renteneintritt oder einfach nur ein ganzjähriges Sabattical ermöglichen (mit Gehaltsfortzahlung). Dabei ist jedoch der Aspekt der Rendite auf das zurückgelegte Kapital nicht berücksichtigt.

Die Verlagerung von Gehaltszahlungen (Gehaltsverzicht plus spätere Auszahlung plus ggf. Rendite abhängig vom Unternehmenserfolgt) entspricht eher einem internen Aktienmodell, bei dem Mitarbeiter Aktien erwerben können. Durch eine regelmäßige Valuierung der Aktien kann dann zu bestimmten Handelstagen (z.B. zwei pro Jahr) der Tausch zwischen Gehalt und Aktien bzw. von Aktien zurück in EUR stattfinden.

Die Aktienvariante scheint mir daher für das angedachte Modell die einfachste und auch steuerlich mit überschaubarem Aufwand zu handhabende Option sein.

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würde gerne wissen ob zb. ishares den Msci world noch ändern kann

iShares ist nicht der Indexanbieter. Es gibt zwar einige ETF-Anbieter, die ihre eigenen Spezialindexe erzeugen, um spezielle Marktsegmente abzubilden, oder die sogar aktiv verwaltete Indexe herstellen, um eine pseudo-aktive Strategie per Index darzustellen, aber die MSCI Indexe gehören MSCI: https://www.msci.com/our-solutions/indexes

Der MSCI World wird nach Marktkapitalisierung und Liquidität gebildet und kann periodisch angepasst werden.

Also zb wird die Nvidia aktie wertlos würde ishares die dann aus dem etf rausnehmen?

Wenn MSCI den Index anpasst, wird iShares auch den ETF entsprechend anpassen, der dann ja den neuen Index abbildet. Wenn MSCI die "wertlose" (abgestürzte) Aktie im Index belassen würde, dann müsste auch iShares diese Aktie weiterhin behalten, es sei denn, es gibt bei der Abbildung gewisse Freiheiten, die im Verkaufsprospekt definiert sind.

Oder wenn eine neue Große Firma kommt das ishares die dazu packt zu den anderen aktien?

Das erledigt auch MSCI und iShares folgt nur dem Index.

Sonst würde es ja irgendwann das Problem heben das die meisten Aktien sozusagen veraltet sind und es viel bessere gibt.

Falsch. Größe ist nicht ein Garant für Qualität. Es ist sogar so, dass bei Indexen nach Marktkapitalisierung ein Ermüdungseffekt festzustellen ist: Aktien, die neu in einen Index aufgenommen werden, erfahren durch die Käufe von ETFs zunächst einen gewissen Boost, der aber nach kurzer Zeit nachläßt. Das größere Potential in Bezug auf Kursgewinne haben im Allgemeinen eher kleinere Werte (die aber auch volatiler sind). Die großen Werte sind da eher behäbig.

Hier kannst Du die Konstituenten des MSCI World (und anderer MSCI-Indexe) herausfinden: https://www.msci.com/constituents

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Wenn Du die Unterlagen zu den Risikoklassen ernsthaft gelesen hättest, dann wäre Dir jetzt klar, dass Risikoklasse D keine Aktien einschließt, sondern maximal Aktienfonds.

Damit und der Selbsteinschätzung "nicht so viel Ahnung" solltest Du jetzt zunächst mal Dich in das Thema einlesen und den Unterschied zwischen Anlageklassen bzw. zwischen Einzelwerten und Fonds verstehen. Vielleicht besorgst Du Dir das Buch "Intelligent Investieren" von Benjamin Graham.

In jedem Fall wären für den Einstieg nur Fonds geeignet, die es in den Geschmacksrichtungen aktiv verwaltet und ETF gibt. Diese streuen Investments über viele Titel und erreichen durch diese Diversifizierung eine Risikoreduktion.

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Minderjährige können keine Dauerschuldverhältnisse ohne Zustimmung der Eltern eingehen. Mit anderen Worten: jede Art von Vertrag, die regelmäßig Beträge von Dir einzieht, erfordert die Einbeziehung der Eltern.

Das Postfach kostet 22,90 EUR im Jahr bei der Deutschen Post.

Du musst dafür keine Begründung liefern, sondern einfach nur die Adresse, deren Post ins Postfach zu liefern ist, verifizieren. Pakete/Päckchen und Sendungen mit speziellen Zustellformen werden nicht ins Postfach geliefert.

Es gibt einen Dienst der Deutschen Post, der Dich benachrichtigt, wenn eine neue Sendung ins Postfach gelegt wird, aber sicherheitshalber solltest Du jede Woche mind. einmal nachschauen.

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Die wesentliche Frage ist doch, mit wem Du einen Vertrag abgeschlossen hast.

Die Kreditvermittlung an sich ist bereits mit heftigen Kosten belegt, d.h. Du hast nicht erst einen Vertrag abgeschlossen, wenn ein Darlehensvertrag zustande kommt, sondern der Vermittlungsauftrag ist auch bereits ein Vertrag.

Du bekommst daher entweder jetzt die Rechnungen für die Vermittlungsleistungen, die Du beauftragt hast, oder aber aufdringliche "Angebote" für solche Leistungen, wenn Du keine Vermittlungsaufträge beauftragt hast.

Prüfe Deine E-Mail-Eingänge sorgfältig (incl. SPAM-Ordner) auf Bestätigungen von Vertragsabschlüssen. Lies auch die Rechnungen gründlich durch, ob sie Bezug auf einen abgeschlossenen Vertrag nehmen.

Falls die Verträge abgeschlossen wurden: dann wirst Du zahlen müssen.

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Wenn ich mir Deine Frage und die Antworten bzw. auch Deine Antworten anschaue, so habe ich den Eindruck, hier gibt es Missverständnisse.

Wenn Dein Unternehmen zu Beginn des Jahres beginnt und nicht mehr als 22.000 EUR Umsatz erreicht, dann kannst Du die Kleinunternehmerregelung für dieses Jahr und auch das Folgejahr in Anspruch nehmen. Wenn für das Folgejahr ein Umsatz von mehr als 50.000 EUR zu erwarten wäre, würde das im Folgejahr nicht mehr möglich sein.

Umsatz sind die Einnahmen, nicht der Gewinn. Kleinunternehmer stellen Rechnungen im Inland ohne Ausweis von USt., d.h. bei Betriebskosten von Null wäre somit theoretisch ein Gewinn von max. 22.000 EUR zu erreichen.

Hast Du die Tätigkeit unterjährig erst begonnen, so wird auch die Grenze von 22.000 EUR nur anteilig gerechnet. Bei einem Beginn im Mai wären es also 18 Monate, d.h. Du kannst 14.666,66 EUR an Umsatz haben und noch als Kleinunternehmer zählen. Daher wäre als Geschäftsbeginn sinnvollerweise i.d.R. der Jahresanfang zu wählen.

Effektiv wirst Du immer ein paar Betriebskosten haben - sei es nur ein Handyvertrag oder der Telefon- und Internetanschluß. Auf diese Betriebsausgaben zahlst Du als Kleinunternehmer natürlich USt. wie Privatkunden auch. Du kannst die gezahlte USt. nur als Kleinunternehmer nicht als Vorsteuer zurückerhalten.

Daher ist nicht einfach blind zu versuchen, Kleinunternehmer zu sein bzw. zu bleiben, sondern es wäre zu klären, welche Regelung günstiger ist. Sind Deine Kunden primär Privatkunden, so hast Du mit der Kleinunternehmerregelung einen Vorteil, da die USt. nicht veranschlagt wird. Hast Du primär vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen als Kunden, so wäre die Regelung mit der Regelbesteuerung normalerweise günstiger, da Du die Vorsteuer auf Ausgaben auch abziehen kannst. Verkaufst Du gebrauchte Gegenstände, kann auch eine DIfferenzbesteuerung sinnvoller sein.

Beispiel:

  1. Kleinunternehmerregelung: Du stellst Deinen Kunden Rechnungen in Summe von 15.000 EUR (ohne USt.) und hast Betriebsausgaben von 3.570 EUR (mit USt. bezahlt). Der Gewinn beträgt 11.430 EUR. Die Kunden haben 15.000 EUR für Dich unter dem Strich ausgegeben.
  2. Regelbesteuerung für Unternehmenskunden: Du stellst Deinen Kunden Rechnungen in Summe von 15.000 EUR zzgl. 2.850 EUR USt. (die diese als gezahlte Vorsteuer erstattet bekommen können). Betriebskosten sind 3.000 EUR zzgl 570 EUR USt. Du bekommst 2.850 EUR USt. und zahlst 570 EUR, d.h. führst an das Finanzamt 2.280 EUR USt. ab. Dein Gewinn beträgt 12.000 EUR. Die Kunden haben auch hier 15.000 EUR für Dich bezahlt.
  3. Regelbesteuerung für Privatkunden: Du stellst Deinen Kunden Rechnungen in Summe von 15.000 EUR zzgl. 2.850 EUR USt. Deine Betriebskosten sind 3.000 EUR zzgl 570 EUR USt. Du bekommst 2.850 EUR USt. und zahlst 570 EUR, d.h. führst an das Finanzamt 2.280 EUR USt. ab. Dein Gewinn beträgt 12.000 EUR. Die Kunden haben aber für Dich in diesem Fall 17.850 EUR ausgegegen.

Willst Du im Fall 3 den gleichen Endpreis für Privatkunden erreichen wie in Fall 1, müsstest Du Deine Rechnungsbeträge auf 12.605,04 EUR zzgl. 2.395,96 EUR USt. kürzen. Damit würden die Kunden wieder in Summe 15.000 EUR zahlen, aber Dein Gewinn wäre dann nur noch 12.605,04 - 3.000 = 9.605,05 EUR anstelle der vorher erhaltenen 12.000 EUR. Die Regelbesteuerung ist also nachteilig für Dich, wenn Du für Privatkunden mit dem gleichen Marktpreis wie in Fall 1 auftreten möchtest.

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39 Stunden in der Woche entsprechen 7 Std. 48 Minuten am Tag. Dezimal wären es 7,8 Std. 7,48 Std. ist falsch.

Krankheit und Urlaub müssen in gleicher Form berücksichtigt werden, nämlich mit der mittleren Tagesarbeitszeit in einer Woche.

Ich vermute mal einen Eingabefehler von 7,48 anstelle von 7:48.

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Die Einkommensteuererklärung erfolgt durch die einzelnen Personen, nicht durch die GbR.

Die GbR ist keine juristische Person, d.h. sie deklariert Steuern, die sich auf Geschäftshandlungen beziehen. Die GbR gibt daher Umsatzsteuervoranmeldungen und die jährliche Umsatzsteuererklärung ab. Der Gewinn wird über eine Bilanz oder eine EÜR ermittelt. Dieser Gewinn verteilt sich gemäß der Anteilsverhältnisse der Gesellschafter auf diese.

Eine gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung wird von der GbR abgegeben, um die Grundlage für die bei den einzelnen Gesellschaftern zu besteuernden Gewinnanteile zu erklären.

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In Berlin Tagen Bund und Länder über die Kostenverteilung die durch Asylanten, Flüchtlinge, Migranten entstehen. Wie sollten wir das Problem lösen?

Ehrlich gesagt, trotzt Jurastudium, habe ichn meine Probleme mit der Unterscheidung von Kriegsflüchtlingen, Asylbewerbern, Scheinasylanten, Arbeitsmigranten, usw.

Immer wieder lese ich von Migranten, mit geringer "Bleibeperspektive."

Klar, alles muss rechtstaatlich ablaufen, aber müssen wir nicht in europa da mehr zusammen helten? Spanien und Italien bekommen die Last über das Meer angeliefert, so muss man es leider sagen, denn die Rettungsschiffe laufen deren Häfen an, oder die Boote kommen bei Gibraltar direkt. Griechland bekommt sie über die Ägäis.

Aber wenn sie in Italien sind hindern die Italiener sie nicht daran in den Zug zu steigen und Richtung Norden (Österreich/Deutschland) abzudampfen.

Es gibt Leute die sagen Tunesien udn Algerien, sowie Marokko sind keine "sicheren Drittländer" aber hundertausende Deutsche machen dort jedes Jahr Urlaub und denen passiert nichts, ausser dass ihnen evtl. die Geldbörse gklaut wird, aber das kann auch in Heiligendamm passieren.

Was wären gute Lösungen?

  1. Auffanglager der EU in Tunesien, Libyen, Algerien, Marokko, wo jeder einen Asylantrag für die EU stellen kann, mit Angabe des Wunschlandes udn ob er Verwandte in einem EU Land hat. Der Wunsche wird innerhalb von festzulegenden Kontingenten für alle EU Länder berücksichtigt, der Rest nach Losverfahren.
  2. Alles bleibt wie bisher. Dort wo der Asylant/Migranz ankommt und seinen Antrag stellt, "der hat ihn am Hals."
  3. Da wo er ankommt wird er gefragt wohin er will, bekommt eine Fahrkarte und das Land was er wünscht bekommt ihn serviert.
  4. Das erste Land muss ihn nehmen und muss mit ihm fertig werden.
  5. Andere Lösung
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jeder wird, im ersten EU Land gefr. wohin er will und geht dorthi

Generell ist Jammern auf hohem Niveau Tradition in Deutschland. Es geht uns in Deutschland trotz Krisen aller Sorten immer noch gut und ein funktionstüchtiges Sozialsystem in Kombination mit einer flächendeckenden Krankenversicherung puffern eine Menge ab. Vergleicht man dies mit den USA oder China, um mal zwei Extreme herauszunehmen, so lebe ich persönlich dennoch lieber in Deutschland - was nichts mit dem kulturellen Kontext oder beruflichen Perspektiven zu tun hat.

Ein Land wie Deutschland muss in der Lage sein, Immigration zu ertragen, zu verdauen und zu integrieren. Finanziell ist das schon mal gar kein Problem, auch wenn Rechnungen eröffnet werden, die darlegen, wie viel einzelne Zuwanderer jeweils kosten. Auch Deutsche, die ohne Not vom Sozialsystem leben, kosten die Gesellschaft Geld. Man sollte nicht vergessen, dass das Sozialsystem jedoch insbesondere von kinderreichen Familien (häufig mit Migrationshintergrund) profitiert, deren Beitrag zur Bevölkerungspyramide andere Effekte ausgleicht.

Es ist mir jedoch klar, dass es genügend Menschen - auch solche mit eigentlich sehr liberalen Einstellungen - gibt, die Deutschland als den Rückzugsort empfinden, an dem sie sich "zu Hause" fühlen wollen - abseits von der großen, weiten Welt und den andersartigen Menschen da draußen. Berührungsängste dieser Art und die Befürchtung, dass man jemandem etwas wegnimmt, wenn Zuwanderung offiziell zu sehr unterstützt wird, sorgen dann für Unmut und häufig werden Kostenargumente vorgebracht.

Ein Land, das sich eine Wiedervereinigung der beobachteten Art leisten konnte und weiterhin wirtschaftlich stark im Weltmarkt präsent ist, ist auch in der der Lage, locker ein paar Millionen Zuwanderer (aus welchen Gründen auch immer) im Jahr aufzunehmen. Daher plädiere ich dafür, dass jeder Zuwanderer entscheiden kann, in welches Land er/sie gehen möchte. In der Realität wird das natürlich nicht funktionieren, da verschiedene Länder durchaus verschiedene Bereitschaft dazu an den Tag legen.

Als ein Vielreisender und jemand, der bereits in mehreren Ländern gelebt hat (= sich > 3 Monate dort am Stück aufgehalten hat), habe ich zwar so meine Präferenzen, in welche Länder ich lieber gehe als in andere, aber generell konnte ich mich noch nie über einen Mangel an Gastfreundschaft in fremden Ländern beschweren. Ich wünschte, das wäre auch umgekehrt so für Menschen, die in Deutschland leben wollen.

  • Deutschland hat die Finanzkraft, Zuwanderung zu schultern.
  • Es gibt immer noch Regionen mit sehr viel ungenutztem Platz.
  • Die Wirtschaft sucht händeringend nach Fachkräften in verschiedenen Branchen.
  • Die Bevölkerungspyramide sollte wieder eine Pyramide werden.
  • Wir können alle von kultureller Diversität profitieren.

Wo ist das Problem?

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Telefonbetrüger klingt nach einem Betrug im privaten Bereich. Da dies nicht mit einer Einkunftsart in Verbindung steht, gibt es keine Möglichkeit, solche Verluste abzusetzen (z.B. als außergewöhnliche Belastung).

In den wenigen möglichen Fällen sind Verluste aus Betrug oder Diebstahl Betriebsausgaben für ein Unternehmen oder eine selbständige Tätigkeit bzw. Werbungskosten, sofern die entsprechende Einkunftsart dies zuläßt. Ohne diesen Bezug sind solche Verluste der privaten Lebensführung zuzuordnen.

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§9 Abs. 4 EStG definiert die erste Tätigkeitsstätte. Aufgrund der Einsatzwechseltätigkeit erfüllt die Niederlassung des Arbeitgebers jedoch diesen Begriff nicht, d.h. Du hast in der Tat keine erste Tätigkeitsstätte. Damit sind alle dienstlich bedingten Fahrten Dienstreisen und auch die Fahrt in den Betrieb wird zur Dienstreise. Damit ist auch für Abwesenheiten von mehr als 8 Std. in der Niederlassung der Verpflegungsmehraufwand anzusetzen.

In der Einkommensteuererklärung werden die Ansprüche auf Verpflegungsmehraufwände eingetragen (entsprechend §9 EStG) und die vom Arbeitgeber gezahlten Beträge davon abgezogen. Ebenso abzuziehen sind Beträge für erhaltene Mahlzeiten nach §9 Abs. 4a EStG.

Ich nehme an, dass Hotelkosten, Parkgebühren, etc. vom Arbeitgeber über ein steuerfreies Erstattungsverfahren gehandhabt werden, so dass hierfür bei Dir keine Kosten verbleiben. Damit ist das steuerlich nicht relevant.

Nach §670 BGB ist der Arbeitgeber für den Ersatz dienstlich bedingter Aufwendungen verantwortlich. Es kann jedoch durch eine Reisekostenrichtlinie der Umfang solcher Erstattungen eingeschränkt werden.

§9 Abs. 1 Nr. 4a EStG definiert den Anspruch auf Erstattungen von Aufwendungen

die dem Arbeitnehmer durch die persönliche Benutzung eines Beförderungsmittels entstehen, können die Fahrtkosten mit den pauschalen Kilometersätzen angesetzt werden, die für das jeweils benutzte Beförderungsmittel (Fahrzeug) als höchste Wegstreckenentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz festgesetzt sind.

Der Verweis auf das BRKG ist wesentlich, denn dort steht in §4 BRKG

Fahrtkosten werden nicht erstattet, wenn eine unentgeltliche Beförderungsmöglichkeit genutzt werden kann.

und in §5 Abs. 4 Nr. 1 BRKG ganz explizit, dass die Wegstreckenentschädigung nicht gewährt wird, wenn Dienstreisende

eine vom Dienstherrn unentgeltlich zur Verfügung gestellte Beförderungsmöglichkeit nutzen konnten

Damit ist für den Dienstwagen die Geltendmachung der gefahrenen Entfernung nicht darstellbar.

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Echte AWV-Meldungen gehen nicht an die betreffenden Personen, sondern an die Bundesbank.

Das betrifft nach §67 AWV Zahlungen von oder an Ausländer, jedoch nicht

  • Beträge bis 12.500 EUR (ggf. auf EUR umgerechnet)
  • Zahlungen im Warenhandel
  • Zahlungen zur Rückzahlung von Krediten
  • Zahlungen auf Guthabenkonten mit Laufzeiten bzw. Kündigungsfristen von nicht mehr als 12 Monaten

Aufrechnungen, die in einem kleineren Betrag als 12.500 EUR resultieren, müssen ebenso gemeldet werden, wenn die aufgerechneten Beträge über der Grenze liegen.

Daneben gibt es entsprechende Betragsgrenzen, die sich aus dem Geldwäschegesetz ergeben. Die Grenze dafür liegt bei 10.000 EUR und die Meldepflicht obliegt den Finanzinstituten, die hierbei beteiligt sind, es sei denn, Du möchtest den Betrag in bar ins Ausland oder aus dem Ausland verbringen.

Während die Bußgelder bei Missachtung der AWV erheblich sein können und auch Verstöße gegen das Geldwäschegesetz Bußgelder oder Strafverfahren nach sich ziehen können, ist der Vorgang an sich jeweils kostenfrei.

Wenn also jemand eine AWV-Meldung Dir mit einer Kostennote zuschickt, dann kannst Du das getrost ignorieren. Es handelt sich dabei um eine Betrugsmasche. Von Paypal kommt das bestimmt nicht.

PS: Vielleicht hast Du aber auch endlich per Paypal die Überweisung der 12,5 Mio EUR aus Nigeria erhalten, auf die Du so dringend wartest. Dabei ist zu beachten, dass tatsächlich AWV-Gebühren anfallen. Außerdem 0,1% des Betrags als Geldwäscheversicherung, 0,15% des Betrags an Notarkosten, sowie 395,99 EUR als Betrugssteuer. Wenn alles gezahlt ist, wird sich Paypal weigern, diese Höhe von Betrag entgegenzunehmen und der nigerianische Verwandte ist dann auch weg.

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Siehe hier: https://www.fonts.com/font/linotype/broadway/licenses

Wenn es sich um den Microsoft Windows Font Broadway handelt, ist dies hier maßgeblich: https://learn.microsoft.com/en-us/typography/font-list/broadway

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Es gibt genügend Irre auf deutschen Straßen, die meinen, Regeln sind dafür gemacht, nicht beachtet zu werden - insbesondere Abstandsregeln und Geschwindigkeitsbeschränkungen. Daran wirst Du im Verlauf Deiner Lebenszeit nicht wirklich etwas ändern können.

Leider passieren solche Situationen auch, wenn man mit der maximal zulässigen Geschwindigkeit auf der linken Spur am Verkehr der rechten Spur(en) vorbeifährt und jemand meint, er müsse noch mind. 40 km/h schneller sein.

Früher habe ich mal meine Kinder gebeten, Bilder oder ein Video aufzunehmen, die ich dann der Autobahnpolizei weitergeleitet habe. Daraus wurde nichts, da die Aufnahme nicht mit einem geeichten Gerät aufgenommen wurde und daher die Originaltreue angezweifelt werden kann.

Auch das ganz leichte Antippen des Bremspedals, damit die roten Leuchten aufblitzen, aber noch keine Bremswirkung entsteht, führt nur zu einem kleinen, momentanen Schock und dann zu einem erneuten Angriff.

Einfach nur langsam werden oder bremsen würde Dich der Gefahr aussetzen, selbst eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat durch Gefährdung des Straßenverkehrs zu begehen.

Raser und Drängler fahren jedoch glücklicherweise irgendwann in Polizeikontrollen für Abstand oder Geschwindigkeit und werden erwischt. Inzwischen gibt es dafür nette Punkte, die man sammeln kann. Manchmal werden solche Leute auch gleich für eine Weile im Straßenverkehr deaktiviert.

Daher wäre meine Empfehlung ganz einfach: kümmere Dich vorrangig um Deine eigene Sicherheit. Zur Not gibst Du eine Position im Verkehr auf, um Irre vorbeizulassen.

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Aber ich eigentlich sehr gut verdiene nur zu viele Gläubiger habe.

Nein. Du hast mehr Ausgaben als Einnahmen: daran musst Du arbeiten. Die Gläubiger werden nicht als solche geboren, sondern existieren nur, weil Du Ausgaben hast, die Du Dir nicht alle leisten kannst.

Egal wo Du nun Geld bei Freunden, Verwandten, Bekannten oder dem Arbeitgeber findest - es wird nur temporär helfen.

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Krank ist krank, gerade in der Gastronomie mit vielen Kundenkontakten oder Kontakt zu Lebensmitteln.

Es geht nun darum, wie schlecht es Dir geht und warum. Dafür einen Arzt zu besuchen, sollte in Deutschland kein Problem sein.

Eine Krankmeldung wegen Schlechtigkeit und Schwindelei wäre natürlich nicht so gut.

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Wenn Du Dienstag bis Samstag arbeitest, ist das ein 5-Tage-Modell. Bei einer Wochenarbeitszeit von z.B. 35 Stunden wären das also 35/5 = 7 Stunden Soll-Arbeitszeit am Tag.

Davon arbeitest Du beispielsweise 8 Std. Dienstag bis Freitag (32 Std.) und 6 Std. jeden zweiten Samstag.

Für jeden Feiertag und Sonntag wird eine Soll-Stundenzahl von Null angesetzt. Jeder Arbeitstag (Di-Sa) wird mit 7 Soll-Stunden bewertet. Die Tatsache, dass Du jeden zweiten Samstag nicht arbeitest, ist nur eine Dienstplaneinteilung.

Wenn Du an einem Tag arbeitest, dann werden die gearbeiteten Ist-Stunden gegengerechnet. Di-Fr wäre das regelmäßig eine Stunde über dem Soll von 7 Std. pro Tag, d.h. 4 Stunden Überschuss pro Woche. Am einen Samstag arbeitest Du 6 Std. (in dieser Woche also 38 Ist.-Std. in Summe) und am folgenden nicht (in dieser Woche also 32 Ist.-Std. in Summe). Im Mittel sind das 35 Stunden.

Ein Urlaubstag wird mit der durchschnittlichen Arbeitszeit als Ist-Stunden bewertet, d.h. 7 Std. Nimmst Du am Freitag Urlaub, so fehlt Dir die Arbeitszeit an diesem Tag, es werden jedoch 7 Std. Urlaub gutgeschrieben. Unter dem Strich fehlt aber eine Stunde, da Du ja 8 Std. gearbeitet hättest.

Nimmst Du den Samstag nicht als Urlaubstag (was durchaus ja eine Option wäre), so würde Dir nur die eine Stunde in dieser Woche fehlen.

Nimmst Du den Samstag als Urlaubstag, so hättest Du 7 Ist-Std. zu verbuchen, wenn eigentlich nichts zu arbeiten wäre, d.h. Du hast in Summe 6 Std. Plus. Der zusätzlich geopferte Urlaubstag ist somit 6 Std. wert. Diese könnten am folgenden Samstag als Freizeitausgleich genommen werden, um den Samstag frei zu nehmen, an dem Du eigentlich arbeiten müsstest.

Beide Optionen sind möglich. Der Arbeitgeber kann Dich nicht zwingen, die eine oder andere zu nehmen. Das ist Deine Entscheidung.

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Wenn eine wöchentliche Arbeitszeit von 1,75 Std. * 5 Tage vereinbart ist, dann wird dies auch für Urlaubstage zugrundegelegt. Dabei wird die entsprechende Sollarbeitszeit als Tagesmittel über die Woche verwendet - d.h. das ist unabhängig von Dienstplaneinteilungen.

Die Rechnung erfolgt nach Soll- und Ist-Stunden pro Tag.

Feiertage und Wochenenden haben 0 Soll-Stunden. Arbeitstage haben 1,75 Soll-Stunden.

Urlaubstage werden mit 1,75 Ist-Stunden gerechnet. Tage, an denen Du arbeitest, buchen die gearbeiteten Stunden als Ist-Stunden.

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Du kannst den Mietvertrag für das Haus kündigen. Dann muss sie ausziehen. Ich gehe davon aus, dass Du dort nicht mehr wohnst, da Du in Vergangenheitsform schreibst.

Solltest Du dort wohnen bleiben wollen, d.h. den Mietvertrag weiterführen wollen, so kannst Du ihr zunächst mal eine schriftliche Aufforderung zum Auszug mit Fristsetzung aussprechen - danach eine Räumungsklage anstrengen, wenn das nichts hilft.

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