Aktiengewinne werden zunächst gegen Aktienverluste, dann gegen den Freistellungsauftrag bzw. eine ggf. vorhandene NV-Bescheinigung verrechnet. Was übrigbleibt, ist zu versteuern.
Deine Situation:
- Verlusttopf Aktien: -3500 EUR
- Eine Aktie, bei der man keine Aussicht auf Kurssteigerung hat, sollte verkauft werden. Daher: weitere -2500 EUR für den Topf. Macht -6000 EUR.
- Der Verkauf bringt mit dem Erlös einen Gewinn von 8.000 EUR. Verbleiben also 2.000 EUR.
- Sollte noch etwas vom Freistellungsauftrag übrig sein, wird dies auch abzuziehen sein.
- Der Rest wird mit Abgeltungssteuer und SolZ und ggf. Kirchensteuer belegt.
Das geht davon aus, dass der Verlusttopf und die beiden Aktien im gleichen Depot liegen. Ansonsten kannst Du die obenstehende Rechnung nur materialisieren, wenn die beiden noch gehaltenen Aktienpositionen per Depotübertrag in das Depot mit dem Verlusttopf übertragen werden. Das kann jedoch eine Weile dauern.
Weiterhin gibt es einen Spezialfall bei Aktien, die Dividenden aus der Substanz zahlen. Bei diesen führt eine Dividendenzahlung zu einer Reduktion des Einstiegskurses, d.h. die Dividende ist quasi "steuerfrei". Das merkst Du jedoch bei einem späteren Verkauf der Aktie, denn der Dividendenbetrag wird dann auch zu versteuern sein. Daher: prüfe die Werte im Online-Depot genau.