Ist eine Mahnung rechtens, wenn man etwas Online auf Vorkasse bestellt und paar Tage später "storniert"?
Hallo, ich habe vorige Woche etwas Online bestellt. Hier wurde über Facebook eine Seite vorgeschlagen, die Schmuck aus dem Sortiment nimmt und für 0 Euro abgibt. Lediglich soll man die Versandkosten übernehmen. Also, habe ich kurzer Hand und absolut unüberlegt mir 2 Schmuckstücke heraus gesucht und über Vorkasse bestellt (Banküberweisung). Ich erhielt eine Bestellbestätigung per Email. Am Abend bevor ich das Geld überweisen wollte, wollte ich die Seite bei Fb nochmals suchen, leider ohne Erfolg. Jedoch gab es aufeinmal eine neue, gleiche Seite nur mit anderem Namen. Das kam mir etwas seltsam vor. Also, überwies ich die Rechnung nicht. 4 Tage später bekam ich eine Zahlungserinnerung. Auf diese antwortete ich und gab an, dass ich von dem Kauf zurück treten möchte, da mir dieser Onlinehandel etwas suspekt vor kommt. Ich habe bis dato immer noch keine Ware. Klar, ist ja auch Vorkassezahlung. Weiter 3 Tage später, also heute, bekam ich eine Mahnung und eine "sehr nette" Mail der "Buchhaltung". In dem steht, dass die Ware extra für mich bestellt wurden sei und diese nun im Lager ist und nicht mehr zu stornieren geht. Jedoch wurde auf der Seite geschrieben: "Aktion, Altbestand muss raus, um Platz für neues zu machen", nur gewisse Stückzahl vorhanden. Ich finde dies widerspricht sich. Einer Seits ist es altbestand und nur begrenzte Stückzahl und anderer Seits wird der Artikel für mich bestellt und kann nicht storniert werden. Die Fa. droht in ihrer Email mit weiteren Mahungen und dem Inkassobüro. Ich habe verwiesen das ich den Artikel nicht möchte. Habe ich nicht 14 tägiges Recht auf Widerruf von dem Kaufvertrag? Die Email der "Buchhaltung" war sehr frech. U.a. steht drin, dass ich ihnen keine Emails mehr schreiben darf und das ich die Zahlungen tilgen muss. Bla bla bla.
Was kann ich nun tun???
Vielen Dank schon mal. :)
3 Antworten
"Habe ich nicht 14 tägiges Recht auf Widerruf von dem Kaufvertrag?"
Müsstest du eigentlich haben, gerade im "Fernabsatz" (sprich: nicht im laden, sondern Internet, Telefon oder so bestellt)
Und ich meine, wenn die die binnen 14 Tagen kostenlos zurücknehmen müssen wenn du die erhälst und wilslt die dann nicht mehr, dann gilt das natürlich auch wenn es bei denen sitzt.
Sache ist allerdings das Gewährleistung nicht wirklich ein "Ich shcicks zurück wenns mir nicht gefällt" Gesetz ist.
Viele Händler machens aus Kulanz trotzdem mit, aber rechtlich müssen die es nur zurücknehmen wenn es kaputt ist, nicht ankam, etc.
Also was nicht wie vereinbart ablief.
Aber nicht bei reinem Nichtgefallen.
Ich habe genau das selbe Problem!!
Ich habe auch mit dem Anwalt gedroht und jetzt hab ich eine Rechnung von einem Inkasso Büro aus Zypern
Also einem Inkasso Büro mit Sitz in Zypern würde ich keinenfalls trauen.
Abwarten - vorerst nichts tun - ggf. Mahnbescheid (der wohl nicht kommen wird) widersprechen.
Danke, für Ihre schnelle Antwort. Eine Mahnung habe ich, per E-Mail, bereits erhalten. Erneut widersprach ich der Kaufabwicklung und drohte zugleich die ganze Sache einem Anwalt zu übergeben. Ich hoffe, dass dies etwas abschreckt. Ich habe nur Angst, dass die damit durchkommen und ich das Geld zahlen muss.