Renovierungskosten auf Mieter umlegen?


07.11.2023, 16:14

Es steht im Mietvertrag, dass die Reperaturkosten vom Vermieter festgelegt werden und in die NL abgerechnet werden. Habe ich eben gemerkt. Ist diese klausel überhaupt gültig?

5 Antworten

Instandhaltungskosten, um nichts anderes handelt es sich bei Reparatur oder Austausch einer defekten Heizung, sind Sache des Vermieters, denn eine funktionierende Heizung ist für den Gebrauch einer Wohnung unabdingbar.

Der Mieter kann zwar per Mietvertrag zu Kleinreparaturen verpflichtet werden, selbst dann muss nur bis zum vereinbarten Betrag gezahlt werden. Höhere Rechnungen wie sie bei einer Reparatur der Heizung ausfallen, muss der Vermieter sogar komplett übernehmen.(Gemäß § 1 der Betriebskostenverordnung)

Selbst wenn durch die Instandhaltungs Arbeiten, ggf. Wände oder Fußböden zu Schaden kommen, ist diese Reparatur Vermietersache und hat nichts in deiner NK Abrechnung zu suchen.

Die Ventile austauschen sind Reparaturkosten, jetzt kommt es drauf an, was das kostet und ob ihr eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag habt und die Rechnung dies nicht überschreitet.

Engel217 
Fragesteller
 07.11.2023, 16:11

Nein keine klausel hierzu. Aber es wurde anscheinend dazugeschrieben, dass die Vermieter die reperaturkosten festlegen und in die NK abgerechnet werde. Darf man das überhaupt? Ist das gültig?

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berlina76  07.11.2023, 16:18
@Engel217

Nein. Nicht Pauschal ohne Grenzwerte. Sonst Setzt er dir goldene Wasserhähne ein und du mußt ein paar 10 Tausend zahlen.

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Engel217 
Fragesteller
 07.11.2023, 16:21
@berlina76

Das heißt jetzt gesetzlich, dass trotz dieser Vereinbarung im Mietvertrag dies ungültig ist, da keine Obergrenze vereinbart wurde?

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berlina76  07.11.2023, 16:23
@Engel217

Wenn die Abrechnung kommt, ab zum Mieterschutzbund. Wenn du noch kein Mitglied bist, sofort hin und schonmal Mietglied werden.

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GrafRotz  07.11.2023, 18:24
@Engel217

Das halte ich für eine unangemessene Benachteiligung des Mieters. Außerdem ist das keine Zusatzvereinbarung, die hätte mit den Mietern gemeinsam per Extrablatt hinzugefügt werden müssen.

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Engel217 
Fragesteller
 07.11.2023, 21:40
@Gaenseliesel

Vielen Dank :=) das hat mir jetzt sehr weitergeholfen. Dachte der vermieter darf da machen was er will und es dann mot der geschriebenen klausel im vertrag begründen...

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Gaenseliesel  07.11.2023, 22:12
@Engel217

ok, damit bist du in der Position, dich den fragwürdigen Praktiken deines Vermieters, erfolgreich zur Wehr zu setzen.

" Reperaturkosten vom Vermieter festgelegt werden und in die NK abgerechnet werden...." ist ohnehin ein inakzeptabel, schwammiger Zusatz zum Mietvertrag, der im Falle eines Rechtstreit's kaum Aussicht auf Erfolg haben kann.....ich würde sogar meinen, nicht einmal betr. eventueller Kleinreparaturen.

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Das sind Instandsetzungsarbeiten für die Heizung, und der VM ist natürlich verpflichtet dafür zu sogen das sie vernünftig funktioniert, das hat nichts mit Renovierung oder Kleinreparaturen zu tun.

Von welchen Renovierungskosten spricht denn der Vermieter? Das sind Reparaturkosten, und diese sind in diesem Falle nicht auf die Mieter umlegbar. Bei Wartungskosten wäre das anders.

Leider nein. Der Vermieter kann lediglich Wartungskosten als Betriebskosten dem Mieter in Rechnung stellen.

Reparaturen, Ersatz und Erweiterungen sind Sache des Vermieters.

Im aktuellen Fall müsste er für eine Mieterhöhung andere Gründe finden (wenn er mehr Geld braucht).

Engel217 
Fragesteller
 13.11.2023, 16:24

Danke vielmals.. Er will ja keine Mieterhöhung sondern er will die Reperaturkosten in die nebenkostenabrechnung packen, sodass wir das dann bezahlen...

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