Ja, in deinem Beispiel zahlst Du gleiche Steuern und Sozialabgaben.

Sollte es um Überstundenzuschläge gehen, bedenke dass in vielen Tarif/ Arbeitsverträgen Mehrstunden bis zur Vollzeit garnicht als Überstunden gelten.

Bei richtigen Überstunden z.B. nachts oder am Wochenende sind die Zuschläge der Überstunden steuerfrei und die Stunden selbst werden aber versteuert.

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Was würde wohl passieren wenn die alten Arbeitszeiten von 48 Stunden pro Woche als volle Stelle wieder eingeführt würde?

Die Arbeitnehmer würden 20% mehr Stunden arbeiten und 20% mehr brutto verdienen. Durch die Erhöhung der Einkommen würden ausreichend Rentenbeiträge gezahlt werden um eine auskömmliche Rente zu erhalten.

Rechnerisch würden viele Menschen arbeitslos, was wieder haufenweise Kosten verursachen würde.

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Sicher wird das von Fachkräften abgerissen, die die mittlere Wand stehen lassen, die Dichtigkeit der Dachpappe auch für die Zukunft erhalten und die Funktion der halben Dachrinne wieder herstellen.

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Ja, die Bank kann beliebige interne Regeln benutzen.

Ich an Deiner Stelle würde das Geld über einen Umweg auf das von Dir gewünschte Konto nach und nach überweisen.

Zum Beispiel über eine andere Bank als Dauerauftrag oder einzelne Überweisungen.

Die Auszahlungsquittung solltest Du mehrfach kopieren um sie bei anderen Banken vorlegen zu können. Gründe für die Auszahlung können Strafzinsen, Corona oder sonstwas sein.

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Wenn das Warmwasser durch Strom mit 0,35€ pro kw/h erwärmt wurde ist das durchaus realistisch.

Die Frage ist, ob ihr wirklich über 40m³ Heißwasser verbraucht habt - das ist schon echt viel.

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Was heißt den >es verkaufen<? Das Eigentumswohnung?

Wenn Du die ETW abstößt will die Bank ihr Geld - das ist wohl klar. Der Verkauf einer Immobilie ist auf jeden Fall Grund für die Auflösung des Darlehens und die Löschung der Grundschuld. Das mit der Vorfälligkeitsentschädigung musst Du mit der Bank klären.

Wir wissen ja nicht wie lange das ETW-Darlehen schon läuft. Du kannst es aber nach 10 Jahren unschädlich kündigen - vielleicht wartest Du noch ein Wenig.

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Lieber Fabio, bitte informiere Dich umfassend und seriös.

Dabei wirst Du feststellen, dass die deutschen Abgaben - also Steuern und weitere Belastungen der Einkommen, weltweit unter den 5 höchsten (von ca. 200 Ländern) liegen.

Das betrifft sehr reiche Bürger, aber auch die Mittelschicht und mittlerweile AUCH die UNTERE MITTELSCHICHT.

Eine Erklärung von Vielen für den Unmut der Bürger - vorallem der Erwerbstätigen.

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Arbeite bis auf Weiteres mit dem anderen Konto bei der anderen Bank und versuche in der Zwischenzeit das Problem telefonisch oder persönlich zu lösen. Viel Glück ! b 

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Wäre ich an Deiner Stelle, so würde ich mir 3 Kreditkarten mitnehmen und jede woanders deponieren.

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Aus Erfahrung halte ich es für unwahrscheinlich - Ich tippe auf Montagnachmittag.

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Bei der DKB geht das mit der richtigen VISA-Kreditkarte schon lange.

Früher mal - gab es sogar Zinsen auf die "im Plus geführte Karte".

Vermutlich gibt es auch noch andere Anbieter...

Viel Erfolg! b

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Logischer Weise kann es sich da nur um die Gebühren handeln, die das Geschäft an den Finanzdienstleister abführen muss. Also um eine Fall- oder Grundgebühr die sich bei geringen Summen zu stark prozentuell negativ auswirkt.

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Rechnet sich die VBLklassik?

Hallo zusammen,

ich arbeite seit einigen Jahren im öffentlichen Dienst und bin daher in der betrieblichen Rentenversicherung VBLklassik versichert. Vor kurzem kam die Rentenberechnung, die sich aus meinen Beiträgen in 2023 ergibt.

Ich habe ca. 55T€ verdient und bin 28 Jahre alt, was unter dem Strich ca. 10 Versorgungspunkten bzw. nach aktueller Berechnung 40€ monatlicher Rente ab 67 (also in 40 Jahren) entspricht. Dafür habe ich jedoch auch etwa 900€ meiner Nettobezüge als Beiträge an die VBL gezahlt.

Wenn ich die 900€ für 40 Jahre am Kapitalmarkt anlegen würde und konservativ von 5% durchs. jhrl. Rendite ausgehe, könnte ich ab 67 über 22,8 Jahre 40€ (was dem Anteil von 2023 an meiner VBL-Rente entspräche) entnehmen. Das heißt die VBL würde sich allein auf meine Beiträge bezogen erst iwo im Alter von ca. 90 rechnen und das obwohl mein Arbeitgeber zusätzlich noch einen fast doppelt so hohen Beitrag einzahlt. Daher erscheint mir die VBLklassik ein relativ schlechtes Vorsorgeprodukt zu sein.

Ist meine Rechnung i-wo fehlerhaft oder übersehe ich vielleicht einen Vorteil der VBL? Ich werde in ca. 2-5 Jahren den ÖD verlassen und überlege, ob es dann nicht sinnvoller wäre, meine gezahlten Beiträge zurückzahlen zu lassen und selbstständig auf dem Kapitelmarkt anzulegen. Diese Möglichkeit besteht wohl, wenn man weniger als 60 Monate eingezahlt hat.

Vielen Dank für alle, die sich die Zeit nehmen da zu durchdenken :)

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Ob Du was übersehen hast? Ja, die Kapitalertragsteuer /Abgeltungsteuer von z.Zt mindestens 25%.

Wenn Du wirklich den ÖD verlässt und zu einem Arbeitgeber ohne Betriebsrente wechselst, dann mach was Du vorhast. - Ansonsten - die betriebliche Altersvorsorge ist eine gute Sache !

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Zur Allgemeinbildung gehört mittlerweile dass eine Überweisung 1 Tag dauert/ dauern darf.

"An Dich angewiesen..." heißt aber dass der ~Sachbearbeiter das Okay an die Stelle der Versicherung gibt, die dann solche Gelder überweist. Das ist dann unberechenbar, wie lange diese Stelle braucht.

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Sicher ist das vorgesehen !

Die SPD verlangt das schon seit Jahren, dass in einer Partnerschaft/Ehe beide voll arbeiten gehen - falls Kinder da sind, sollen die ganztags in die Betreuung.

Wenn man ehrlich wäre - und das ist auch meine Meinung, dann sind 1 1/2 Stellen das maximale heutzutage. Vorallem wenn noch Kinder da sind. 1 1/2 Arbeitsstellen plus Ehegattensplitting... Das geht so gerade. Viel Erfolg b

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Die Antwort steht in Deiner Frage: "Mein Grundstück ist mit einem Zaun abgegrenzt. Vor dem Zaun..." Also ausserhalb Deines Grundstücks. - Ja !

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Eine High-End Musikanlage, ist eine Anlage deren Klangqualität wesentlich höher ist, als bei der sehr alten HiFi-Norm.

Das hat mit Lautstärke nichts zu tun.

Vielleicht verwechselst Du den Begriff mit dem Begriff PA-Anlage = professionelle Anlagen für Großveranstaltungen und -konzerte.

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