Wir haben 10 KVA Speicher bei 11 KW Verbrauch an einem Jahresdurchschnittstag.

Über Abend/Nacht (Minimalbetrieb) verlieren wir aus dem vollen Speicher ca. 33%.

Wenn Du mit dem Speicherstrom nicht Backen oder Staubsaugen willst, kommst Du also ca. 1,5 Tage aus. Im Herbst/Winter ist dann Ende - ansonsten lädst Du ja zwischendurch wieder auf.

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Kannst Du. Auf einem Privatgrundstück. Mit Führerschein A1 auch im öffentlichen Straßenverkehr.

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Das ist eine Frage des Geldes. Ich denke, dass ein Lastunabhängiges Blinkrelais einiges kostet.

Ob das die Lösung ist - wäre schon möglich. Die alte Technik war so konstruiert, dass sie die vorgesehene Belastung (Blinkerlämpchen in Watt) benötigte um richtig zu funktionieren. Ob Dein Motorrad diese alte Technik hat, weiß ich jedoch nicht... Wenn ja - dann hätte Dir der Motorradwerkstattmann genau das falsche erzählt.

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Über 4 Monate, also vielleicht 4 1/2 Monate sind aber erst 3300 Stunden.

Bei den Verbrauchswerten könntest Du 2/3 Normalbetrieb und 1/3 Maximalbetrieb nehmen - also durchschnittlich 0,757 KW. Dann die Monate/Stunden korrekt errechnen und das Ergebnis mit dem Zählerstand und Deinem sonst üblichen Verbrauch abgleichen. So kommst Du auf einen ziemlich genauen Wert. Viel Erfolg! b

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Eine private Altersvorsorge für die Bürger hätte man durchaus kundenfreundlicher und rentabler entwickeln können.

Mit der Konstruktion der Riester-Rente haben sich alle Beteiligten an den Menschen in Deutschland versündigt. - Und außerdem sind über 20 JAHRE in Bezug auf eine gute, private Altersvorsorge VERSCHENKT worden.

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Hast Du keinen Zugang zu den Vertragsunterlagen Deines Ehepartners?

Wenn doch - überzeuge Dich erstmal wer im Vertrag als Begünstigter eingetragen ist. Das kann theoretisch sonstwer sein... Steht dort niemand - so sind die Erben begünstigt.

Sollte Dein Mann/Vertragsinhaber versterben, so gehe ich davon aus dass der Sparvertrag durch Dich/die Erben aufgelöst werden kann.

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Nein, musst Du nicht zurückzahlen - Du wirst sie für mehr als 6 / 7 Jahre erst gar nicht bekommen.

Schließe einen neuen Vertrag ab und bedenke das die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage ab 01.01.2024 erhöht wurden. Also - auch wenn Du über die Jahre mehr Einkommen bekommen hast, wirst Du wohl weiterhin zulagenberechtigt sein. Viel Erfolg b

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Das kommt darauf an wie Vollbeschäftigung definiert wird:

Auf der einen Seite wird Vollbeschäftigung als ein Zustand definiert, bei dem die Arbeitslosenquote unter 2 % liegt. Andere Quellen nennen Vollbeschäftigung heute bereits bei einer Arbeitslosenquote von 3-5%.

Also ja.

Null Prozent Arbeitslose bzw. 100,00 % Beschäftigung kann es in einem so großen Staat wie Deutschland praktisch nicht geben.

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Ja, normalerweise heißt das was Gutes. Du musst nur etwas Geduld haben und nach Feierabend zuhause ins Postfach gucken.

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Lieber Fabio,

denke immer daran, dass die Milliarden (also das Geld), dass nun geplant ist als Schulden aufzunehmen und damit Infrastruktur, Verteidigung uvm. zu verbessern, ja noch keinen Stein auf den anderen setzt.

Dazu bräuchte es Firmen, Planer und Arbeiter...

Das Vorhaben allein, Schulden zu machen um Geld zur Verfügung zu haben, ist erst einmal heiße Luft...

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Hast Du die BIC beachtet und alle Daten auf Schreibfehler kontrolliert - kann ja mal passieren.

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