Sonderkündigungsrecht Mietwohnung durch viel zu hohe Heizkosten?
Liebe Community, wir haben folgendes Problem:
Wir sind gerade erst im April letzten Jahres in eine neue Wohnung gezogen. Grund war dass wir Nachwuchs bekommen haben, ein Zimmer mehr brauchten aber aus der Stadt raus und weniger zahlen wollten um etwas Geld auf die Seite legen zu können.
Die neue Wohnung wird mit Nachtstromspeicherheizung geheizt. Das war eigentlich ein Grund für uns gegen diese Wohnung, allerdings der Einzige. Uns wurde dann aber von der Maklerin versprochen, dass die Stromkosten (incl. Heizkosten) nicht höher wären als 150 - 200 € mtl. Wir verließen uns auf die Vermieterin und die Maklerin, denn die Vormieter hatten angeblich auch nur einen Satz dazwischen bezahlt. Dabei handelte es sich um eine Familie mit zwei Kindern, wir sind nur zu dritt. Nachdem wir einzogen, wollte die Stromgesellschaft jedoch schon einen etwas höheren Abschlag haben, knapp über 200 € mussten wir zahlen (vorher online Preise verglichen). Wir haben dann im Winter unheimlich gespart und gefroren, und gingen davon aus dass wir dann Geld zurückbekommen und künftig einen kleineren Abschlag zahlen müssen. Wir haben von 7 Nachtstromspeicherheizungen 3 dauerhaft aus gehabt, die eine im Kinderzimmer lief nur ganz kurz (~Dezember/Januar) auf höchster Stufe, die übrigen drei Heizungen liefen auf Sparflammen. Unser Sohn ist zwei Jahre alt, da er nicht nur im Kinderzimmer spielt war das natürlich kontraproduktiv da er ständig erkältet war, das war definitiv nicht die optimale Lösung. Wir mussten über den Winter grundsätzlich mit Pullover und Jogginghose schlafen. Aber wie gesagt wir hofften Geld zurück zugekommen und planten für den nächsten Winter stromsparende Elektroheizer. Wir wurden eines Besseren belehrt wir mussten einen dicken Batzen nach Zahlen, und haben mittlerweile knapp 300 € Abschlagszahlung. Um dem entgegen zu gehen hatten wir uns im Sommer für jedes Zimmer die geplanten Elektroheizer gekauft. Allerdings haben wir jetzt, wo es schon etwas kälter wurde gemerkt, dass diese nicht ausreichend sind, und der Winter hat noch gar nicht richtig angefangen. Außerdem kommt noch hinzu, dass die Fensterrahmen aus Aluminium o.ä. sind, auf jeden Fall bringen sie die ganze Kälte von draußen rein, wenn man bei den aktuellen Temperaturen die Hand auf den Fensterrahmen legt, ist sie bereits eiskalt. Wir können auf gar keinen Fall noch einen ganzen Winter in dieser Wohnung bleiben, wir möchten nicht frieren, aber wir wollen auch keine 450 € für Strom bezahlen. Liegen jetzt schon preislich bei der alten Wohnung, und die hat uns viel mehr geboten (Garage, Garten, Fußbodenheizung u.a.) Haben wir durch den Umstand, dass uns definitiv etwas anderes versprochen wurde, hier die Möglichkeit ein Sonderkündigungsrecht wahr zu nehmen? Wir mögen diese Wohnung, wollten auch dort bleiben, gingen ja von aus dass die Elektroheizer eine Alternative sind. Aber wie gesagt es ist noch nicht richtig kalt, und die Zimmer werden jetzt schon nicht warm. Freue mich über Antworten :) Lg.
4 Antworten
Kein Sonderkündigungsrecht.
Was du schreibst wirkt allerdings so heizkostenmaximierend, dass ich überlege, ob ihr nicht nur bei der Einstellung der Heizung
http://www.energieheld.de/heizung/elektroheizung/nachtspeicherheizung/bedienung
... sondern auch bei der Auswahl des Tarifs einen groben Fehler gemacht habt. Ihr baucht einen mit Tag- und Nachttarif. Habt ihr das eventuell beim online Preise vergleichen übersehen? Merklich günstigerer Nachtstrom wird oft nur vom lokalen Anbieter angeboten!
Die Heizlüfter könnt ihr in der Heizperiode jedenfalls vergessen (viel zu teuer) und auch sonst wirkt einiges von eurem Verhalten "schräg".
Das was Euch zum Verhängnis wird sind nicht falsche angaben von den Vormietern oder vom Makler, sondern die hohen Stromkosten , verursacht durch die diversen gesetzlichen Umlagen. Mit eurem Verhalten, die Wohnung in kalte und warme Bereiche aufzuteilen habt Ihr zusätzlich Eure Energiekosten erhöht, denn es war ja unvermeidbar, dass Euer Kind immer wieder in die kalten Bereiche wechselt. Mit sog. Heizlüftern oder ölgefüllten Radiatoren nun Zusatzwärme zu schaffen ist ebenfalls eine Schnapsidee, bei der man nur draufzahlt.
Laßt Euch einmal Beraten, wie man eine Elektrospeicherheizung optimal betreibt - das wäre das Effektivste.
Sonderkündigungsrecht gibt es hier jedenfalls nicht.
Sicherlich kein Sonderkündigungsrecht. Aber jedem muss doch klar sein, das Heizen mit Strom die absolut teuerste Variante ist. Zusagen von Maklern sind doch unverbindlich und eigentlich nur Geschwätz. Das läuft auf geschätzte 4-5fache Kosten hinaus. Mit 10.000 Gas kw/h pro Jahr kann ich ein Haus mit 100Qm heizen, Preis für jede Gas kw/h liegen derzeit bei ca. 5 Cent. Strom kw/h liegt bei ca. 25 Cent. Auch wenn die Stromanbieter Heizen mit Strom subventionieren. Von den 25Cent je kw/h sind ja mehr als die Hälfte Durchleitungsgebühren und Steuern und Abgaben und die steigen jedes Jahr, also auch ab 01.01.2017.
Schnellstens neue Wohnung suchen und kündigen.
Komisch, ich bekomme alle 2 Jahre von Schornsteinfeger eine Rechnung unter 50€ für die Überprüfung der Gastherme. Dazu kommt alle 3,5 Jahre die Große Brandschau für 120€. Das ist Kleingeld, gegenüber einer Stromrechnung für 10.000kw/h/Jahr. Zudem sind Nachtspeicherheizungen Dreckschleudern, wenn man die nicht reinigt. Alte Nachtspeicherheizungen enthalten Aspest und müssen als Sondermüll entsorgt werden.
Das tut mir leid, aber du hast kein Sonderkündigungsrecht. Ich würde mich von Wohnungen mit Nachtspeicheröfen fern halten - egal, was wer erzählt! Mit diesen veralteten, zum Teil sogar giftigen, Öfen muss man sich auf einen kräftigen Preis einstellen, unabhängig davon, ob man viel oder gar nicht heizt. Ich kenne NIEMANDEN, der damit zufrieden war.
Kündigt am besten zum nächst möglichen Termin, eine bessere Lösung gibt es nicht.
LG
So generell würde ich Nachtspeicherheizungen nicht verteufeln, denn im Vergleich zu allen anderen Heizungsvarianten hat man hier die niedrigsten Installations- und Wartungskosten. Wenn man aber halt nur Mieter ist, merkt man davon nichts.
Ich kenne durchaus Gegenden und Wohnlagen in Deutschland wo man auch mit einer Nachtspeicherheizung kostengünstig heizen kann ohne zu frieren. Alleine die Kaminkehrergebühren sind bei Gas- oder Ölheizungen ja jährlich etwa 150 €. Dann fallen noch Wartungskosten in vergleichbarer Höhe an.