Gartenpflege in Nebenkostenabrechnung obwohl selbst gepflegt?

3 Antworten

Bezüglich des Einbauschrankes sind mündliche Abmachungen natürlich schwer nachzuweisen. Aber es wird doch ein schriftliches Übergabeprotokoll geben? Wenn dort keine Mängel festgehalten wurden, kann der Vermieter nichts nachträglich verlangen.

Die Gartenpflegekosten sind ja schon umlagefähig, und ob nun Deine Mutter oder jemand anders dafür bezahlt wurde, ist ja eigentlich egal.

Allerdings sieht das ja schon irgendwie so aus, als ob da ein Vermieter im Nachhinein bemüht ist, "Kosten" von der Kaution abzuziehen o.ä..

Für den Ausbau des Schrankes würde ich zumindest einen Beleg über die tatsächlichen Kosten verlangen (wenn nicht bereits das Übergabeprotokoll greift).

SnowWhite86 
Fragesteller
 03.11.2019, 18:14

Also Es stand auch soweit ich weiß drin das wir es besenrein übergeben haben. Der Vermieter hatte seid 2017 oder 2016 sogar keine Nebenkostenabrechnungen erstellt und auch die Zahlungen an meine Mutter liefen nicht. Sie wurde dann bei Ihrem Auszug ausbezahlt für ihren Gartenpflege Job und dann war alles geklärt. Es war ja auch nie ein Unternehmen oder so dort das sich um die Gartenpflege gekümmert hat.

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Andri123  03.11.2019, 18:27
@SnowWhite86

Es ist immer schade, wenn Antworten nicht verstanden bzw. richtig gelesen werden.

Es geht natürlich nicht darum, was Du zu erinnern meinst bzgl. des Übergabeprotokolls, sondern Du musst es suchen und finden. Dann schickst Du dem Vermieter eine Kopie und berufst Dich darauf. Damit sollten sich die Kosten für den Schrankabbau erledigt haben.

Zur Gartenpflege ergibt Dein Kommentar nun auch nichts neues.

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SnowWhite86 
Fragesteller
 04.11.2019, 14:37
@Andri123

Habe nachgefragt es gab kein Übergabeprotokoll und auch keine Kaution die damals vereinbart wurde. Es war alles nur mündlich auch der Gartenpflege Job wurde mündlich "abgeschlossen". Die Vermieterin selber hat am Übergabetag nur geäußert wohl wie zufrieden sie mit der Sauberkeit und der Wohnung im allgemeinen ist. Nun ja Aussage gegen Aussage ich weiss.
Was möchtest du denn wegen der Gartenpflege wissen?

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Nun nach dem Auszug berechnen sie 1 Jahr später die Nebenkosten mit dem Posten Gartenpflege und wollen von ihr Geld. Obwohl sie dafür bezahlt wurde?

Hier ist Deine Sachverhaltsschilderung unvollständig. Daher weitere Fragen und mögliche Varianten:

Wurden im Mietvertrag die Gartenpflegekosten als Teil der Betriebskosten vereinbart?
Falls nein, können die Kosten Deiner Mutter nicht belastet werden.

Falls ja, wurde die Abrechnung (für diese Kosten) innerhalb von 12 Monaten nach dem Abrechnungsjahresende vorgelegt? Falls nein, ist diese Kosten verfristet. Verfristet wären gewiss die Belastungen für die Jahre vor dem letzten Abrechnungsjahr, auch wenn Deine Mutter jetzt erst das Geld erhalten hat.

Handelt es sich um ein Einfamilienhaus, das Deine Mutter gemietet hat oder ein Mehrfamilienhaus?

Bei einem Einfamilienhaus wird Deine Mutter mit den Kosten belastet, aber sie zumindest das Geld erhalten (Nullsummenspiel). Im Falle der Gartendienstleistungen durch Dritte hätte sie auch zahlen müssen, aber eben kein Geld erhalten.

Bei einem Mehrfamilienhaus werden die Gartenpflegekosten (hoffentlich) auf alle Mieter verteilt, auch auf Deine Mutter. Sie hätte dann mehr erhalten, als ihr belastet wurde.

Vielleicht kannst Du hierzu noch Näheres nachliefern?

SnowWhite86 
Fragesteller
 04.11.2019, 15:01

Verstehe es jetzt endlich.. die 30€/pro Monat sind die Gartenpflege kosten die er berechnet die er meiner Mutter bezahlt hat damit der Garten hübsch ist?

Aber das Geld was meine Mutter investiert hat damit der Garten so aussieht und der Geräteverschleiß die sind dann aus der Rechnung raus? Klar kann meine Mutter das nun jahre später nicht mehr nachweisen mit Belegen und Rechnungen aber das ist ja eine Frechheit jemanden anzustellen sozusagen und dann noch Geld zu verlangen obwohl man das Grundstück aufwertet aus der eigenen Kasse?

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LittleArrow  04.11.2019, 21:53
@SnowWhite86
Aber das Geld was meine Mutter investiert hat damit der Garten so aussieht und der Geräteverschleiß die sind dann aus der Rechnung raus?

Davon war bislang nicht die Rede, offenbar auch nicht im Verhältnis Mieterin zum Vermieter.

Leider entnehme ich Deinem Kommentar nicht, welcher Sachverhalt gemäß den Alternativen in meiner Antwort eigentlich gegeben ist. Ich hatte gefragt:

Vielleicht kannst Du hierzu noch Näheres nachliefern?
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Meine Mutter hatte Jahre lang sich um die Gartenpflege des Grundstücks gekümmert und wurde dafür monatlich mit 30 Euro entlohnt.

Gibt es zur Gartenpflege eine dementsprechende Vereinbarung? Hat sie auch den Rasen gemäht, Unkraut gejätet, Blätter geharkt, Sträucher zurückgeschnitten? Dann wäre die Position herauszurechnen.

Weiterhin soll sie für die Entsorgung eines Einbaukleiderschrankes Geld bezahlen welcher mündlich mit den Vermietern und den neuen Mietern so abgesprochen drin bleiben sollte. (Die Mieter hatten dann doch nicht die Wohnung genommen) Für die Vermieter war das aber ok das er drin bleibt.

Grds. schuldet der M Rückbau in den angemieteten Zustand und hat eigene Einbauten zu entfernen. Es mag ja sein, dass ein Mietinteressent den übernehmen möchte und der VM in dem Fall auf Rückbau verzichten wollte. Darauf hat der VM aber Anspruch, wenn er die Wohnung nicht oder anderweitig vermietet.
Allerdings hätte er Rückbau zunächst unter Fristsetzung fordern müssen und wäre hierüber beweispflichtig, andenfalls kann er die Kosten nicht geltend machen.

SnowWhite86 
Fragesteller
 07.11.2019, 01:06

Sie hat den Rasen gemäht und den Gehweg der durch den Garten führte immer rein gehalten (Unkraut entfernt, sauber gehalten, und im winter und Herbst von Laub und Schnee/Eis befreit) Sie hat Unkraut im Beet (rund ums Haus) gejätet und Pflanzen für das Beet besorgt. (Für Sommer und Winter). Sie hat sich um den Rückschnitt/Beschnitt gewisser Büsche/Pflanzen und um die komplette Bewässerung mit eigenem Wasser gekümmert weil der Vermieter den Wasserbassin entfernte der das Regenwasser auffing und Jahrelang dort stand. Dem Vermieter war es sehr wichtig dass immer alles wie geleckt aussieht. Dementsprechend sorgte meine Mutter auch immer dafür und hat somit dafür gesorgt das das Grundstück noch gut erhalten bleibt.
Nun 15 Monate nach Auszug ist der Gartenbereich ein Urwald.

Es gab nur eine mündliche Vereinbarung mit dem Vermieter der aber schon im letzten Jahr wo wir dort wohnten an Alzheimer erkrankte und einen Schlaganfall erlitt also auch nicht mehr fähig ist dies zu bestätigen.

Den Rückbau hat er von uns nie angefordert. Es kam halt nun über 15 Monate später die Nebenkostenabrechnung mit dem Posten Schrankabbau und Entsorgung.

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imager761  07.11.2019, 06:34
@SnowWhite86
Den Rückbau hat er von uns nie angefordert. Es kam halt nun über 15 Monate später die Nebenkostenabrechnung mit dem Posten Schrankabbau und Entsorgung.

Dem Einbehalt der Ersatzvornahmekosten könntet ihr nur mit Klage wg. ungerechtfertigter Bereicherung widersprechen. Hier läge allerdings die Beweislast bei euch, dass der ehemal. VM den Schrank in jedem Fall übernehmen wollte und den könnt ihr nicht führen, was zu kostenpflichtiger Klagabweisung führen dürfte. Denn dementgegenstehend dürfte vorgetragen werden, dass es zur Rückbaupflicht in den angemietetn Zustand zählt, eigene Einbauten zu entfernen. Könnt ihr glaubhaft widerlegen, dass es diese Aufforderung nicht gab?

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