Kann meine Frau in der PKV bleiben, wenn sie wieder versicherungspflichtig arbeitet?

2 Antworten

Hallo trischa,

wenn die Ehefrau eine GKV-pflichtige Tätigkeit aufnimmt, also als Arbeitnehmerin ein mtl. Einkommen von über 450 € und kleiner als 4.575 € erhält muss sie in die GKV zurück.

Du solltest allerdings für sie ein Anwartschaftsversicherung bestehen lassen und kannst auch die derzeitigen Tarife in Zusatzversicherungen zur GKV ändern lassen. Also Umstellung z.B. in Zusatztarife für den stationären Aufenthalt im Krankenhaus im 2-Bett-zimmer mit Chefarztbehandlung.

Für deine Kinder kannst Du die privaten Beihilfetarife mit 20 % Absicherung bestehen lassen. Sie wären dann zwar doppelt versichert - ist aber in diesem Fall möglich.

Ich gehe mal davon aus, dass deine Ehefrau noch keine 55 Jahre alt ist, denn in diesem Fall müsste sie sogar in der PKV bleiben.

Gruß Apolon

Wieso sind die Kinder doppelt versichert ?

1
@Hanseat

weil sie als Familienangehörige über die GKV versichert sind.

0
@Apolon

Nein, sind sie nicht automatisch denn ob die Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung überhaupt vorliegen, wissen wir nicht.

1
@Hanseat

Habe ich etwas von automatisch geschrieben ?

0
@Apolon

Sie sind eben nicht zwingend doppelt versichert.

0
@Hanseat

Du meinst dann wohl, wenn die Ehefrau die Kinder bei der GKV verschweigt ?

Aber warum sollte sie dies tun ?

0

Wenn Deine Frau unter 55 Jahre alt ist, tritt durch den sozialversicherungspflichtigen Job Versicherungspflicht in der GKV ein. Deine Frau ist aber trotzdem ggf. (abhängig vom Beihilfeträger und vom Einkommen Deiner Frau) als berücksichtigungsfähige Angehörige noch beihilfeberechtigt. Allerdings gibt es bei der Kombination GKV und Beihilfe für Letztere deutliche Einschränkungen. Allgemein und etwas pauschalisiert ausgedrückt bedeutet das, es besteht nur Beihilfeanspruch für diejenigen Bereiche die nicht durch die GKv (Sachleistungsprinzip) abgedeckt werden.

Deine Frau kann (wiederum abhängig vom versicherer und Tarif) ihre private Restkostenversicherung in Zusatzversicherungen umwandeln, und sie sollte auf jeden Fall eine kl. Anwartschaft weiter führen, vielleicht entfällt ja zukünftgi doch wieder die Versicherungspflicht in der GKV, z.B. wenn der Teilzeitjob aufgegeben wird.

Wenn Deine Frau in der GKV ist, besteht die Möglichkeit, die Kinder beitragsfrei über Deine Frau in der Familienversicherung der GKV "unter zu bringen". Das geht allerdings nur wenn Du unter der JAEG verdienst (54.900,- Euro Brutto). Unabhängig von dieser Option sind Eure Kinder nach wie vor beihilfefähig und können auch weiterhin privat restkostenversichert (20 %) bleiben.

und sie sollte auf jeden Fall eine kl. Anwartschaft weiter führen, vielleicht entfällt ja zukünftgi doch wieder die Versicherungspflicht in der GKV, z.B. wenn der Teilzeitjob aufgegeben wird.

Sinnvoller weise sollte sie eine große AWV abschließen um das Eintrittsalter in der PKV zu erhalten.

1
@Apolon

Das ist doch wohl eine Frage der persönlichen Perspektive und der Zukunftssicht der Frau.

1
@Hanseat

Nein - hier kommt es darauf an, wie alt die Ehefrau bereits ist, bzw. wie lange sie privat in der PKV bisher versichert war.

Ich würde es als Beratungsfehler einstufen, wenn man dem Kunden empfiehlt eine kleine AWV abzuschließen und ihn nicht unterrichtet, dass in diesem Fall die bisherigen Altersrückstellungen weg fallen.

Und ergänzend dann noch der Beitrag im Alter nach dem neuen Eintrittsalter bei Aktivierung des Vertrages berechnet wird.

0
@Apolon

Natürlich gehören beide Varianten angesprochen, aber es muss ja nicht zwingend eine gr. AW sein.

0
@Hanseat

Wenn der Versicherungsnehmer dies ausdrücklich wünscht, kann er natürlich auch die kleine AWV abschließen.

Nur kann ich mir nicht vorstellen, dass er dies tun wird, wenn er richtig beraten wird.

0