Mieter scheint Miete zu unterschlagen. Ist Urkundsverfahren hierbei das beste?

4 Antworten

Kann der Vermieter wegen verspäteter Mietzahlung kündigen?

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) muss spätestens am dritten Werktag im Monat die Zahlung der Miete an den Vermieter veranlasst werden. Dabei reicht es für den Mieter aus, die Überweisung bis zu diesem Zeitpunkt in Auftrag zu geben. Das Datum für den Zahlungseingang ist hiermit nicht gemeint. Sollte die Miete einmal ausbleiben, ist dies nicht gleich ein Kündigungsgrund. Erst wenn der Mieter seine Miete zweimal hintereinander zu spät zahlt, darf der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen. Bei immer wieder verspäteten Mietüberweisungen muss der Vermieter jedoch vorerst eine Abmahnung an den Mieter schicken. Erst dann ist laut Bundesgerichtshof eine fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug möglich.

Was passiert, wenn der Mieter nicht zahlt?

Wenn der Mieter zwei aufeinanderfolgende Monatsmieten vollständig oder teilweise nicht zahlt, kann es zu einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses kommen. Dabei muss der anfallende Mietrückstand mehr als eine Monatsmiete betragen. Sollte sich der gesamte Rückstand der Zahlungen über einen längeren Zeitraum summiert haben, ist eine fristlose Kündigung ab dem Fehlbetrag von zwei Monatsmieten fällig. Dabei kann sich der Mietrückstand auch durch ausbleibende Nebenkostenzahlungen anhäufen. Eine Ausnahme besteht, wenn der Mieter aufgrund von Wohnungsmängeln die Miete entsprechend gemindert zahlt. In diesem Fall wirkt sich das nicht auf den Mietrückstand aus. Des Weiteren kann bei Mietausfällen auch ein Mahnverfahren eröffnet werden.

https://www.rnd.de/bauen-und-wohnen/miete-nicht-bezahlt-wann-darf-der-vermieter-kundigen-MTAL76CZDNC4ZBJADJKFIG2T64.html

Das Urkundenverfahren beschleunigt im regulären Prozeß die Dinge.

Im Mahnverfahren aber werden ohnehin keine Belege für die geltend gemachte Forderung vorgelegt. Es macht an sich keinen Sinn, das Urkundenmahnverfahren zu wählen.

Die Festlegung auf den Urkundenprozeß könnte sich zu späterer Zeit rächen und zwar dann, wenn man nicht nur Zahlungsansprüche geltend machen will, sondern zum Beispiel auch den Räumungsanspruch wegen einer zwischenzeitlich erfolgten Kündigung.

Im normalen Prozeß kann man die erhobene Klage darum erweitern. Im Urkundenprozeß aber dürfen nur Zahlungsansprüche geltend gemacht werden.

Die Beauftragung eines Inkassobüros ist Zeit- und Geldverschwendung.

riven 
Fragesteller
 11.06.2023, 09:39

Danke, endlich eine sachliche Antwort. Gut, also 1-2 weitere Tage beobachten, danach Mahnbescheid ganz normal erstellen ohne Urkundenzusatz. Die 5€, die er versehentlich Zuviel letzten Monat überwiesen hat, werde ich abziehen. Ich hätte die 5€ sonst in der Nebenkostenabrechnung berücksichtigt.

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Privatier59  11.06.2023, 09:47
@riven

Das Mahnverfahren geht natürlich schnell, nach etwas mehr als einem Monat hat man den Vollstreckungsbescheid. Wenn der Mieter aber Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen sollte geht es im normalen Klageverfahren weiter und da könnte man froh sein, wenn man in diesem Jahr überhaupt noch ein Urteil bekäme.

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riven 
Fragesteller
 11.06.2023, 09:50
@Privatier59

Wobei ich mir nicht vorstellen, dass der Mieter widerspricht. Mängel gibt es keine und wie er sich verhält ist mehr als merkwürdig. Ich finde, wenn er wollte, hätte er schon längst einen Weg gefunden zu zahlen. Notfalls in bar.

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Privatier59  11.06.2023, 10:24
@riven

Es scheint sich doch um eine Therapie wegen einer geistigen Erkrankung zu handeln in der der Mieter sich befindet. Da ist mit rationalem Handeln nicht unbedingt zu rechnen.

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"Mieter scheint Miete zu unterschlagen."

Wenn er dir die aktuelle Miete schuldet, wie kommst Du dann auf eine Unterschlagung???

Du kannst derzeit gar nichts machen, ausser die Miete schriftlich per Einwurfeinschreiben anzumahnen.

Erst wenn der Mieter mit mindest 2 Mieten im Rückstand ist oder in zukunft regelmässig zu spät zahlt hast du rechtliche Handhabe für mehr.

Ergo musst du leider bis nächsten Monat warten.

Im übrigen muss die e bis zum 3. Werktag angewiesen sein, das heißt nicht, das es auch bis dahin auf deinem Konto sein muss.

riven 
Fragesteller
 11.06.2023, 09:02

Nein, bei einem schriftlichen Mietvertrag, muss bei einem Mietverzug keine vorherige Abmahnung erfolgen. Im Vertrag steht nämlich die Zahlung spätestens zum dritten Werktag schwarz auf weiß geschrieben. Außerdem wurde der Mieter per Schreiben erinnert und rechtliche Schritte wurden angekündigt, auch per Schreiben.

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berlina76  11.06.2023, 09:23
@riven

Ja, es muss keine Mahnung erfolgen, wenn dein Mieter aber bis jetzt immer überpünktlich bezahlt hat, willst du ihn bei der ersten fehlenden Miete gleich eine reinwürgen. Netter Vermieter

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riven 
Fragesteller
 11.06.2023, 09:24
@berlina76

Wenn es mir viel zu merkwürdig ist, dann agiere ich erst recht sehr flott.

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Tiiii  11.06.2023, 13:01
@riven

Das ist ja okay... Schneller los bist du ihn aber ggf., indem du nicht mahnst. Den Rückstand auflaufen lassen, bis er zur fristlosen Kündigung reicht und danach Kaution verrechnen und den Rest anmahnen.

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berlina76  11.06.2023, 13:36
@riven

Der 01. war Donnerstag, dritter Werktag ist Samstag, aber kein Bankenarbeitstag damit strittig ob er zählt. Nächster währe der 5. Montag, das war ein Feiertag und somit kein Werktag Ergo ist der effektive 3. Werktag Dienstag der 6. gewesen. Wenn dann die Überweisug erst abends veranlasst worden währe, dann hättest du das Geld am Donnerstag den 8.06.

Vor dem 08.6. gab es deinerseits überhaupt keine Veranlassung den Mieter wegen des Geldes anzusprechen, denn bis zum 08.06. währe das Geld immer noch Fristgerecht bei dir gewesen.

Wir reden jetzt also über Freitag/Samstag/Sonntag Fristüberschreitung und du redest schon vom Mahnverfahren.

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riven 
Fragesteller
 11.06.2023, 14:33
@berlina76

Der 5.6 war KEIN Feiertag, lieber Gutmensch. Bis zum dritten Werktag muss die Miete beim Vermieter eingegangen sein PUNKT

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berlina76  11.06.2023, 14:42
@riven

Bis zum dritten Werktag muss die Miete nachweisbar angewiesen sein. Je nach Bank und überweisungszeit kann es dann üblicherweise noch 1-2 Tage dauern bis das Geld auf dem Konto des Vermieters ist.

Ich zitiert jetzt mal Tellerchen

"Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) muss spätestens am dritten Werktag im Monat die Zahlung der Miete an den Vermieter veranlasst werden"

Selbst wenn der Samstag also dazu zählt und der Feiertag Donnerstag und nicht Montag gewesen ist. Dann währe der Dienstag Fristgerecht.

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Alarm67  12.06.2023, 07:16
@riven

Traurig, dass ein Vermieter sich nicht auskennt!

"Bis zum dritten Werktag muss die Miete beim Vermieter eingegangen sein PUNKT"

Denn das ist definitiv FALSCH, PUNKT!

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riven 
Fragesteller
 12.06.2023, 08:09
@Alarm67

Ändert nichts an der Tatsache, dass die Miete Mitte des Monats noch nicht eingegangen ist.

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Alarm67  12.06.2023, 09:07
@riven

Ändert nichts daran, dass sich ein Vermieter auskennen sollte!

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