Klage oder Strafbefehl sind zwei paar Schuhe. Ein Anwalt kann einen Strafbefehl nicht verhindern. Er kann auf diesen reagieren und dann kann es zum Gerichtsverfahren kommen.

Davor kannst nur du reagieren und bei der Polizei eine Aussage treffen, die dazu führt, dass kein Strafbefehl erlassen wird.

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Warum denn? Willst du die aber Abrechnung unbedingt, forder den AG auf. Sollte das Gehalt aber passen und dir der Zettel an sich egal sein, ignoriere es einfach.

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Schulden gehen nicht an dich. Du bist jedoch zu 100% haftbar für die Miete. Nicht nur für die Hälfte.

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Was hast du denn gelernt, dass Gepäckhelfer nicht passen würde?

Und ja... grob alle 3 Tage eine Bewerbung, vielleicht auch 3 pro Woche ist wenig.

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Eher nicht. Aber kommt etwas drauf an, ob er dir Miete gezahlt hat und seit wann er da ist.

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KfZ-Versicherungsprämien zahlt man grundsätzlich anteilsmäßig. Jedoch müsstest du schauen, ob deine Versicherung nicht inzwischen auf ein Versicherungsjahr umgestellt hat, welches nicht zum 1.1. beginnt. Dann kann es sein, dass in Zukunft immer am 21. des Monats der Monatsbeitrag eingezogen wird.

Übrigens zahlt man überall im Voraus. Also musst du eh damit rechnen mehr als einen Monatsbeitrag zu zahlen, da du ja bisher nichts gezahlt hast.

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Wieso willst du kündigen? Dein Ex will vielleicht kündigen. Das kann er alleine auch nicht. Einfach weiterlaufen lassen. Du und dein Ex haften dabei beide vollständig für Rückstände etc.

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Klar wird das teuer. Die Sätze sind je nach Land / Gemeinde unterschiedlich. Aber je angefangene halbe Stunde pro Person ca. 40 €, Fahrzeuge natürlich extra.

Die Frage ist, warum sie dich erst schnappen müssen, wenn es doch "ausversehen" war. Solange es nicht grob fahrlässig war, erheben die meisten keine Gebühren. Das wird aber keiner mehr glauben, wenn man sich erstmal aus dem Staub macht...

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Du darfst immer kündigen und natürlich fällt das darunter.

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Dir sind 5 Stunden 59 abzurechnen, wenn dir sonst auch immer die Zeit erst ab 25 abgerechnet wird.

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Man sollte froh sein, dass nicht alles in der Schule gelehrt wird. Selbst mehrere Jahre Studium reichen nicht aus alle Gesetze näher zu bringen...

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Kein Plan und 100% Ausfallrisiko klingt nach keinem Kredit. Oder wie willst du Geld verdienen?

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Die Aufnahme allein stellt schon eine Straftat dar. Das müsstest du jedoch Anzeigen.

Gekündigt werden könntest du vermutlich trotzdem, da das Vertrauen geschädigt ist. Dazu fehlt mir jedoch das Fachwissen.

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Die zwei Wochen gelten nur, wenn kein Lastschriftmandat erteilt wurde. Das passt. Die buchen eher später ab.

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Na klar kann es als Betrug gewertet werden, wenn die 1. Rate nicht gezahlt werden kann.

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Mit jedem Wechsel bist du steuerpflichtig. Du hast nicht dasselbe 1 Jahr lang gehalten.

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