Sowas gibt es gefühlte 16 Milliarden mal.

Erspare den Leuten einen Anruf.

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Der nächste - was ist eigentlich mit unseren Studenten los!?

Früher mal zähle diese Spezies zu denen mit den helleren Köpfen.

Dass Du als Selbständiger kein Gehalt beziehst, muss Du uns nicht sagen.

Jetzt stellt sich die Frage, welche Steuerklassen Du wechseln willst, wenn Du doch nur eine hast.

So, und jetzt bist Du auf einmal Geschäftsführer ohne Gehalt. (und ganz oben selbständiger Student).

Jetzt ordnest Du erst mal den Bienenkorb da oben in Deinem Kopf und dann fragst Du nochmal, was Du eigentlich wissen willst.

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Bisher dachte ich immer, die deutsche Sprache einigermassen verstehe - wie man sich täuschen kann - ich weiss einfach nicht, was ein reseller ist.

Aber egal -

Du willst irgendwelches Zeug verkaufen, das Du von irgendwo her hast - also ein Gewerbe ausüben.

Das muss man natürlich anmelden. Du willst nicht erwischt werden? Dann lass es.

Du wirst keine zusätzlichen Einnahmen haben - Du wirst Gewinn machen.

Den erklärst Du in der Einkommensteuer-Erklärung.

Noch Fragen - ja, viele, oder?

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Die Mietbescheinigung gilt zur Vorlage bei Behörden - welche muss er ja nicht nennen.

Wenn sie rechtlich nicht erlaubt wäre, würde es sie doch nicht geben.

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Positive auf alle Fälle nicht -

melde Dich noch mal bei dem und wenn er nicht reagiert, wirf es weg.

Worin soll man darin eigentlich eine Finanzfrage erkennen?

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"ob ich Steuererklärung machen soll" - theoretisch ja, praktisch nein.

"Strafen oder Nachzahlungen" - nein.

Lies nach unter Grundfreibetrag.

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Das wäre dann wohl ein "schwarzer Freitag im Finanzwesen".

Das wäre es dann mit der Sicherheit gewesen.

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Bitte setzen Sie sich zur Klärung direkt mit dem Händler in Verbindung. Wir gehen von einem defekt oder technischen Fehler vor Ort aus -

was soll man hier noch mehr dazu sagen.

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Die Steuerklasse 2 kann nur einer bekommen - nämlich der, der das Kindergeld bekommt.

Übirgens - in Steuersachen fragt man keine Anwältin - in diesem Falle kann diese nicht mal lesen - wie soll sie dann in Steuerangelegenheiten firm sein.

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Falsche Denkweise - Du kaufst von einer GbR - die bekommt das Geld - was sie damit macht, ist ihre Sache.

Die GreSt errechnet sich wie bei anderen auch.

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Ich glaube nicht, dass der Gesetzgeber für alles etwas parat hat - schon gar nicht für sowas.

Rede mit dem Chef - schließlich sind Deine Arbeitszeiten (ggf. auch vor dem Arbeitsgericht) nachweisbar.

Allerdings - um wieviele Stunden geht es denn - ist Streit gut - was sagen die Kollegen?

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Ein Kleinunternehmer wirst Du wohl kaum gründen, weil es sowas nicht gibt.

Vielmehr willst Du ein Gewerbe anmelden.

Bevor Du das tust, solltest Du zu einem Gründercoach und/oder einem Steuerberater gehen.

Denn Du hast da ein paar Dinge im Kopf, die von absoluter Unkenntnis zeugen.

Von dem genannten Paragrafen kann man nicht profitieren - er stellt nur eine Vereinfachung dar.

Dein Verdienst ist doch kein Umsatz.

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Was ist anders als bei der ersten Frage?

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Wie immer - was steht im Vertrag?

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Nein - was könnte an einer Überweisung in den Niederlanden eine deutsche Steuerpflicht auslösen - überleg mal.

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Hilfreich wäre erst mal die Mitteilung, um welches "Ausland" es sich handelt - es gibt davon nämlich etwa zweihundert.

Wenn das z.B. Österreich ist, dann kannst Du den üblichen Gerichtsweg mit Aussicht auf Erfolg gehen.

Bei Mali kannst Du dem Geld nachweinen.

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