Verlustvortrag für ausländische Studenten im Master?
Moin,
Ich komme aus dem Ausland (Syrien), wo ich meinen Bachelor schon absolviert habe. Ich habe letztes Jahr mein Masterstudium hier in Deutschland abgeschlossen und bin seit 01.05.2020 als Arbeitnehmer tätig.
Ich habe momentan vor, die Steuererklärung für die Studienjahre des Masters abzugeben. Meine Frage wäre ist mein Masterstudium hier in Deutschland als Erst- oder Zweistudium anzusehen?. Ich frage, damit ich die Ausgaben von Falle des Zweitstudiums als Werbungskosten und nicht Sonderausgaben anzugeben.
Bachelor von 2009 bis zum 2014
Master von 01.04.2017 bis 20.01.2020
Ich bitte dringend um Hilfe und freue mich auf Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Diaa Alkateeb
3 Antworten
Falls hier kein Steuerberater antwortet, würde ich Ihnen empfehlen, diese Kosten als Werbungskosten anzugeben.
Die Zulassung zu einem Masterstudium setzt ja i.d.R. voraus, dass eine Erstausbildung vorausgegangen ist.
Falls das Finanzanzamt das so nicht anerkennt, kann man immer noch Einspruch einlegen .
Frühestens seit Beginn Deines Aufenthaltes in Deutschland kannst Du überhaupt EkSt-Erklärungen abgeben, denn frühestens ab diesem Zeitpunkt besteht überhaupt eine Steuerpflicht für Dich in Deutschland. Ab wann genau hängt auch mit Deinem Aufenthaltsstatus in Deutschland zusammen. Ab 2020 bist du wegen der Arbeitsaufnahme hier in Deutschland sicher dazu berechtigt.
Hey, ich befinde mich momentan in derselben Situation. Hat es geklappt mit den Werbungskosten?