Verlustvortrag für ausländische Studenten im Master?

3 Antworten

Falls hier kein Steuerberater antwortet, würde ich Ihnen empfehlen, diese Kosten als Werbungskosten anzugeben.

Die Zulassung zu einem Masterstudium setzt ja i.d.R. voraus, dass eine Erstausbildung vorausgegangen ist.

Falls das Finanzanzamt das so nicht anerkennt, kann man immer noch Einspruch einlegen .

Frühestens seit Beginn Deines Aufenthaltes in Deutschland kannst Du überhaupt EkSt-Erklärungen abgeben, denn frühestens ab diesem Zeitpunkt besteht überhaupt eine Steuerpflicht für Dich in Deutschland. Ab wann genau hängt auch mit Deinem Aufenthaltsstatus in Deutschland zusammen. Ab 2020 bist du wegen der Arbeitsaufnahme hier in Deutschland sicher dazu berechtigt.

Hey, ich befinde mich momentan in derselben Situation. Hat es geklappt mit den Werbungskosten?