

Das ist jeweils die Entscheidung des Kreditgebers (oder des Händlers, der Ratenzahlung anbietet). Ein Recht auf Kreditgewährung hat niemand, auch nicht mit deutschem Personalausweis.
Das ist jeweils die Entscheidung des Kreditgebers (oder des Händlers, der Ratenzahlung anbietet). Ein Recht auf Kreditgewährung hat niemand, auch nicht mit deutschem Personalausweis.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwijp-eioJj_AhXSh_0HHYJfCoMQFnoECAgQAw&url=https%3A%2F%2Fwww.mieterbund-siegerland.de%2Finfos%2Fsachthemen%2Fnebenkosten%2Fartikel%2Fwasser-und-abwasser-duerfen-nach-wohnflaeche-abgerechnet-werden%23%3A~%3Atext%3DDie%2520Kosten%2520f%25C3%25BCr%2520Wasser%2520und%2CHaus%2520mit%2520Wasseruhren%2520ausger%25C3%25BCstet%2520sind.&usg=AOvVaw36wLXjx71zYSD_nqdOJocC
In Deutschland müsste der Energieversorger erst jemanden rausschicken zur Entfernung der Plombe, wofür wohl auch Gebühren anfallen, die auch im Voraus beglichen werden müssen.
Aber vielleicht funktioniert das in der Steiermark ja per Knopfdruck.
Als Einzelperson musst Du Dich m.E. beim Gesundheitsamt registrieren lassen und musst schauen, ob Du mit den Pflegekassen abrechnen kannst.
Später als GmbH, das nennt sich dann wohl Pflegedienst, und da gibt es einige Voraussetzungen zur Zulassung.
Du müsstest ja nur ihrem Vertragsabschluss zustimmen. Du wirst also nicht selbst Mieterin.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjBkMeJ3Jf_AhX0UOUKHa0nBm8QFnoECAkQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.mietrechtslexikon.de%2Fa1lexikon2%2Fm1%2Fminderjaehrig.htm&usg=AOvVaw311fdksUA69XJBn0T8gKmp
Hier schreibt beispielsweise ein Landkreis, für eine vom Wohnort abweichende Abholanschrift könne lediglich der Vermieter die Abholung beauftragen.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiKr4Wr1Jf_AhV7lf0HHYEDDvsQFnoECA0QAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.bawn.de%2Fportal%2Fseiten%2Fsperrmuell-und-sperrschrott-901000553-10009.html&usg=AOvVaw150MTGtQvRFqDKDxr-A7US
Das wirst Du vermutlich sehen, wenn Du die Daten online eingibst. Entweder kommt eine Fehlermeldung, oder die Anmeldung geht durch.
Vielleicht wird der Server Deiner Bank gerade an diesem Wochenende gewartet, und Dienstag geht es wieder. Sowas wird ja gerne am Wochenende gemacht.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjBzvqGppX_AhVE6aQKHav_BQUQFnoECAwQAw&url=https%3A%2F%2Fgocardless.com%2Fde%2Fhandbuch%2Fartikel%2Fechtzeituberweisung-funktioniert-nicht-die-haufigsten-grunde%2F%23%3A~%3Atext%3DManche%2520Banken%2520haben%2520aus%2520Sicherheitsgr%25C3%25BCnden%2C%25C3%259Cberweisungen%2520erfolgreich%2520durchgef%25C3%25BChrt%2520worden%2520sind.&usg=AOvVaw0bcr9doHj6fIsK5TsR1eoI
Dann wird vermutlich eine Ablöse von einigen Tausend Euro verlangt werden von der Gemeinde.
Mit den vorhandenen öffentlichen Parkplätzen hat das nichts zu tun.
Such Dir jemanden, der die Schreiben der Gemeinde versteht. Und falls Du die Ablöse nicht zahlen kannst, wäre ein Rücktrittsrecht vom Pachtvertrag zu prüfen.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiQzcj0w5P_AhWswQIHHaTPBv4QFnoECA4QAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.frag-einen-anwalt.de%2FStellplatz-fuer-Cafe--f342725.html&usg=AOvVaw1XaY9ed78ZYN4F_NvCcavp
Ich würde es grundsätzlich nicht machen.
Also zunächstmal bezogen auf Hochladen von Dokumenten auf ein Portal.
Zweitens aber auch nicht bei einer allgemeinen Bewerbung gegenüber dem Vermieter persönlich, solange ich nur einer von 100 Bewerbern bin. Das finde ich auch unverschämt im Voraus zu verlangen. Und je mehr Leute da mitmachen, desto weiter wird sich das verbreiten. Wenn man dann eigentlich auserwählt wurde oder zu den drei avisierten Bewerbern gehört, vielleicht okay.
Drittens, eine Kopie meines Personalausweises schicke ich wohl meinen Banken und den Behörden, mit denen ich zu tun habe. Aber sonst niemandem. (Höchstens mit Schwärzung der Ausweisnummer?)
Viertens würde ich zur Darstellung meiner Bonität sicher nicht sämtliche genannte Unterlagen schicken. Als ich mal für mein Kind gebürgt habe, reichte der letzte Steuerbescheid. Festgeldkonten und Immobilien könnten verpfändet oder belastet sein, und nee, würde ich nicht verschicken.
Bevor Du nun gleich wieder Widerspruch einlegt, schreib doch mal, warum es weniger als erwartet war.
Du bekommst natürlich nicht 70% des Bruttolohnes ausgezahlt, sondern es werden noch Sozialversicherungsanteile abgezogen.
Ich habe übrigens vorhin ein Urteil zu Deiner vorherigen Frage gefunden.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjajf39-ZL_AhVRPOwKHYv_BD8QFnoECAgQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.hoffmannliebs.de%2Fblog%2Fwegen-krankheit-abgebrochener-arbeitstag-entgeltfortzahlung%2F&usg=AOvVaw1ADKFCdI30ieQ_kpr3dcgE
Demnach war zumindest die Zahlung des AG gerechtfertigt.
In Deutschland wäre es so, wenn man etwas zu einem bestimmten Preis kauft (was vermutlich über die Plattform dokumentiert ist), dann ist man an den Vertrag gebunden und kann nicht später über den Preis neu verhandeln oder vom Kaufvertrag zurücktreten.
Dann bekommt man keine Strafe der Verkaufsplattform, aber der Verkäufer kann auf Zahlung des Kaufpreises klagen.
In der Schweiz wird das ähnlich sein.
Dass er Euch bei Ricardo melden will, keine Ahnung, was das bewirken soll. Vielleicht wird Dein Account dann gesperrt?
Ja, die rückwirkende Neuberechnung scheint rechtmässig zu sein.
Damit ist grundsätzlich das aktuelle Wohngeld unberührt. Möglicherweise wird aber der Rückzahlungsanspruch verrechnet.
Du kannst ja nicht 15.000 sofort zurückzahlen, da wird ggf. noch ein Stundungsantrag notwendig.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwju3arT8JL_AhXBwAIHHd7-BDYQFnoECAkQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.juraforum.de%2Fnews%2Frentennachzahlung-kann-wohngeldanspruch-entfallen-lassen_257668&usg=AOvVaw2LLFMtj9VGuX02III_XWIW
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwju3arT8JL_AhXBwAIHHd7-BDYQFnoECBcQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.tacheles-sozialhilfe.de%2Ffiles%2FWeisungen%2FWoGG%2FLeitfaden-2021-01-Leitfaden-Forderungsmanagement-SW09146616.pdf&usg=AOvVaw1Oj5xFMs-HZbZKq8WQ9s8a
Nein, bezahlte oder unbezahlte Urlaubs- oder Krankheitstage werden nicht zu den Arbeitstagen gezählt.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjf2qrn5ZL_AhUItKQKHUftDmMQFnoECAkQAw&url=https%3A%2F%2Fstadt.muenchen.de%2Finfos%2Fstudium-arbeiten-aufenthaltsrecht.html%23%3A~%3Atext%3DPDF%2520%252D%2520159%2520KB-%2C%25C3%259Cberschreitung%2520der%2520120%252DTage%252DRegelung%2CAgentur%2520f%25C3%25BCr%2520Arbeit%2520einholen%2520muss.&usg=AOvVaw0B0pNlITp_kjWrgSwp5PS1
Nein, das Risiko hoher Nachzahlungen geht voll zulasten des Mieters.
Es gibt m.E. keine Verpflichtung der Vermieter, die angemessene Höhe der Vorauszahlungen mehrmals jährlich hochzurechnen, und andersrum auch keinen Rechtsanspruch des Vermieters auf unterjährige Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung.
Wie stellst Du Dir das vor? Der Vermieter dürfte nur z.B. 20% Erhöhung der Heizkosten in der Jahresabrechnung berechnen, und den Rest zahlt er selbst? Der Vermieter hat doch mit den umlagefähige Kosten gar nicht viel zu tun, das sind Kosten, die er an Dritte bezahlt und von deren Umlage er nicht profitiert.
Jeder geht anders mit den Preiserhöhungen um. Manch einer fragt, ob er sich von der Energiepauschale wohl neue Klamotten kaufen solle, der andere erhöht freiwillig seine Vorauszahlungen. Mitbekommen haben sollte das aber mittlerweile jeder.
Abgesehen von den Fristen wäre es natürlich vorteilhaft, wenn Du die vermeintlichen Fehler in der Abrechnung auch benennen könntest.
Es klingt gerade eher so, als hättest Du nur verstanden "das kann so nicht richtig sein", und das hat ein Energieberater gesagt (aber nicht geschrieben), die Begründung hast Du nicht verstanden.
Das reicht natürlich nicht, um gegen eine Abrechnung vorzugehen.
Ggf. kannst Du die Abrechnungen dann noch von einem anderen Profi der Verbraucherzentrale prüfen lassen, gebührenpflichtig.
Also rein vom Formular her sind da keine Einschränkungen angegeben, z.B. in Klammern "nur notwendig bei gemeinsamer Veranlagung".
Ich weiss leider nicht, wie und wann die Daten des Ehepartners sich auf die Vorauszahlung zur Einkommensteuer auswirken. Darum geht es ja.
Ich würde die Daten wohl einfach eintragen und dann den Vorauszahlungsbescheid betrachten. Wenn die angesetzte Vorauszahlung für Dein erwartetes zvE passt, ist es ja okay. Wenn die Vorauszahlung aufgrund angenommener Zusammenveranlagung zu hoch ausfällt, würde ich dann Einspruch einlegen.
Oder vorher mal telefonisch nachfragen.
Diese Abos kosten ja über 300,-€, das kann ein Minderjähriger nicht rechtswirksam abschliessen.
Eine konkludente Zustimmung Deinerseits würde ich vielleicht sehen bei aktiver Überweisung durch Dich. Und nicht bei übersehener Abbuchung.
Kann Dein Kind übrigens für Dein Konto ein Sepamandat erteilen? Doch nicht mal, wenn er volljährig wäre.
Unberechtigte Abbuchungen kannst Du bis zu 13 Monaten zurückrufen. Das kann man dann eben nur nicht selbst im Online-Banking machen (nach Ablauf von 8 Wochen), sondern man muss sich mit der Bank in Verbindung setzen.
Normalerweise ist der Haushaltsstrom nicht in der Miete enthalten. Also sieh nochmal im Mietvertrag nach.
Kennst Du übrigens den Unterschied zwischen Vermieter und Mieter?
Hast Du denn das mit dem Zugewinnausgleich verstanden?
Ich verstehe es so, dass diese Schenkung zum Anfangsvermögen der Frau gerechnet wird. Bsp. Hauswert 300.000, Belastung 200.000, also Anfangsvermögen 100.000. Ohne weitere Darlehenszahlungen auch keine Wertsteigerung, also kein Zugewinn. Dann gehst Du leer aus.
Anders, wenn das Darlehen während der Ehe abbezahlt wird. Dann ist das Endvermögen 300.000, der Zugewinn 200.000, wovon Dir die Hälfte zusteht.
Leistungen sind ja Geld oder kosten Geld. Ich verstehe daher die Frage nicht.
Wenn Du beeinträchtigt bist, aber dies nicht offiziell festgestellt wurde, kann Dich natürlich trotzdem jeder freiwillig privat unterstützen.
Ich vermute übrigens sogar, dass besagte Sozialarbeiterin Geld für ihre Arbeit bekommt. Tja, worum geht es ihr?