Was heisst denn "keine vernünftige Antwort"?
Wenn Du als Werkstudentin eingestellt bist, musst Du Dich selbst studentisch krankenversichern. Die Beiträge von ca. 130,-€ zahlst Du selbst, nicht der Arbeitgeber.
Wenn Du allerdings über 30 bist, endet die studentische KV und Du musst Dich freiwillig versichern. Dafür braucht die KV den Steuerbescheid, um den Beitrag entsprechend zu berechnen bzw. den Mindesttarif von ca. 230,-€ monatlich anzusetzen.
Ohne Einkommensnachweis wird der Höchstbetrag angesetzt, das scheint mir hier passiert zu sein.
Wusste die Rentenversicherung denn, dass Du als Werkstudentin angestellt warst? Dann fallen zwar Rentenversicherungsbeitraäe für Dich und den AG an, aber eben keine KV über den Lohn.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjDqNDA0aWOAxX1TkEAHbzEHNEQFnoECBgQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.verbraucherzentrale.de%2Fwissen%2Fgesundheit-pflege%2Fkrankenversicherung%2Fstudentische-krankenversicherung-diese-moeglichkeiten-gibt-es-10352&usg=AOvVaw0yVFnwOb8fIlRTU641Hsb1&opi=89978449
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiI7_Pm0KWOAxUI9gIHHa1QJWoQFnoECBUQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.haufe.de%2Fpersonal%2Fentgelt%2Fwerkstudenten-studentenbeschaeftigung-die-varianten_78_301684.html&usg=AOvVaw372qUOIn6x1wCDBd8k9EAe&opi=89978449