Wenn Du schon Geld ausgeben willst für eine app/ein Programm, dann such Dir halt eines, welches auch Anlage EÜR und Anlage G kann. Z.B. Wiso Steuer kann das wohl und kostet auch nicht viel mehr als Steuerbot.

Die Zahlen für die EÜR musst Du aber wohl separat ermitteln, eine Buchhaltungssoftware ist nicht enthalten.

EÜR einfach erklärt und kostenlose Vorlage:

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjX16655-GFAxXD_AIHHSsxB0YQFnoECAgQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.pierretunger.com%2Fcms%2F&usg=AOvVaw2qpkEHg7VXc0zYkXxcWrIK&opi=89978449

...zur Antwort
Wie Vergleich bei Privat-Insolvenz verhindern?

Hallo Ihr Lieben :) !

Ich befinde mich aktuell - psychisch wie finanziell - in einer sehr schlechten Lage, versuche aber, es möglichst kurz zu machen:

Ich hatte im Herbst vergangenen Jahres ein Einzelunternehmen im Franchise gegründet (führe es aus, falls fachlich relevant) und musste vor gut zwei Monaten aufgrund der anhaltenden Wirtschaftskrise leider die Tore schließen.

Bezüglich des nun anberaumten - noch nicht laufenden - Insolvenzverfahrens stehe ich in sehr engem Kontakt mit einer Kanzlei (die meine Eltern bezahlen); mein einziger Gläubiger ist die Bank, bei welcher ich den Gründerkredit aufgenommen habe. Hausnummer: 85.000 Euro.

Nun hat mir die Kanzlei dringend angeraten, mich vor Anmeldung der Insolvenz und Abmeldung des Gewerbes erst arbeitslos zu melden. Dafür gibt es auch gute Gründe; neben rechtlichen (u.a. das Geschäftskonto und den Eindruck des Gerichts betreffend) ist es aber auch für mich finanziell besser. Ich habe aktuell noch etwa 6.500 Euro auf meinem privaten Pfändungsschutz-Konto und das Geschäftskonto ist quasi leer bis auf gut 1.200 Euro. Ich hatte die Notbremse deutlich früher gezogen; musste aber z.B. auch noch die Räumlichkeiten bezahlen, da lange nicht klar war, dass es überhaupt eine Privatinsolvenz wird. Und dann hätte das Inventar zur Insolvenzmasse gehören können.

Meine Frage aber jetzt:

Es steht natürlich formal noch ein Vergleich mit der Bank an. Derzeit liegt laut Pfändungstabelle der Freibetrag für Leute wie mich - alleinstehend, keine Kinder, keine Unterhaltspflichten - bei 1.402,28 Euro Netto im Monat.

Was mache ich, wenn ich diesen Betrag überschreite und der Vergleich positiv ausfällt?

Bei der Schadenssumme bin ich dann mit 37 Jahren und als Generation ohne Rente bis an mein Lebensende kurz davor, auf der Straße zu sitzen. Zumal ich einen geisteswissenschaftlichen Hintergrund habe (habe Geschichte und Philosophie studiert) und keine gute Festanstellung mehr finden werde. Ich brauche so schon jeden Cent.

Ich werde dem Jobcenter gegenüber natürlich meine Situation klar kommunizieren und das Möglichste erwirken. Ich hatte seit Corona beruflich enorm viel Pech und komme da nicht mehr so wirklich raus (davor lief es gut...); bin hart leidgeprüft inzwischen.

Aber das hier toppt alles. Ich durchleide echt Todesängste; ist nicht witzig. Gar nicht.

Daher bitte auch nur Antworten, die natürlich ehrlich, aber inhaltlich produktiv sind. Ich will mal wissen, wie so ein Vergleich eigentlich bei Leuten wie mir abläuft und was ich da realistischerweise an Forderungen zu erwarten habe. Darüber findet man nämlich nirgends was in meiner Gehaltsklasse.

Kommentare im Stile von "dann schränk' Dich halt ein" etc. kann ich grade weniger brauchen... Nicht böse gemeint.

Euch alles Gute, und danke schon mal!

...zur Frage

Was ist denn nun die Frage?

Wenn man kein Einkommen/Vermögen hat, kann man auch keinen Vergleich mit einer Bank über 85.000,-€ eingehen.

Und natürlich ist das Erwerbsleben mit 37 noch nicht vorbei, zumal die PI nur noch 3 Jahre dauert. Aber das elterliche Erbe schmälert sich vielleicht, wenn diese gebürgt haben.

Zu den drohenden jobvorschlägen des jc erwartest Du nun welche wohlwollenden Antworten? Die wird es hier vermutlich nicht geben.

...zur Antwort

Ich wüsste nicht, weshalb dieses Einkommen/Vermögen besonders geschützt sein sollte.

Im Fall einer höheren Nachzahlung einer OEG-Rente nach jahrelangem Prozess habe ich mal einen Antrag wegen unbilliger Härte gestellt. Dem wurde auch entsprochen, da die Opferentschädigungsrente ähnlich wie Schmerzensgeld gewertet wurde und vorher ja nicht in monatlich unschädlicher Höhe zur Verfügung stand.

In der Folge blieb das Geld ein Jahr lang unberücksichtigt und anschliessend griff der damals aktuelle Schonvermögensfreibetrag. Sprich, das Geld wurde ausgegeben für Einbauküche, Möbel und so.

Ob das bei Urlaubsabgeltung auch funktionieren könnte, ich glaube eher nicht.

...zur Antwort

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiD4Yua9dyFAxWLgf0HHQLWAyAQFnoECBIQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.tk.de%2Ftechniker%2Fleistungen-und-mitgliedschaft%2Finformationen-versicherte%2Fleistungen%2Fentlastung-fuer-familien%2Fversichert-als-familie-in-der-familienversicherung%2Feinkommensgrenze-familienversicherung-2005696&usg=AOvVaw2ksLR8UYX-Gv5sVLJG_OBM&opi=89978449

...zur Antwort

Keine Ahnung, aber hier ein Link zu einer Änderung ab 2014 (Rz 20 zu Par. 35a EStG).

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiswrWt2NuFAxVWhP0HHWwmAH0QFnoECA4QAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.haufe.de%2Fsteuern%2Ffinanzverwaltung%2Fbmf-kommentierung-haushaltsnahe-dienstleistungen_164_218402.html&usg=AOvVaw2FS798QRTkI9C_An5vCsrt&opi=89978449

...zur Antwort

Wenn ich wirklich niemanden kennen würde (auch keinen Nachbarn oder Kollegen), dem ich per Sofortüberweisung 100 oder 200,-€ überweisen kann, die er mir in bar auszahlt, würde ich hier Lebensmittel in einem Supermarkt auf Rechnung bestellen, das gibt es hier. Woanders vielleicht Gorilla o.ä., halt so Lieferdienste per app.

Bezüglich des Tankens würde ich hier mit dem mir bekannten Inhaber (ist auch meine Werkstatt) auch über Sofortüberweisung verhandeln.

Wenn ich einen Arbeitgeber hätte, würde ich diesen um Barvorschuss bitten, oder die Kollegen nach 50,-€ fürs Tanken fragen.

...zur Antwort

Steht denn auf den Schätzungsbescheiden ein Vorbehalt der Nachprüfung?

Sonst musst Du Einspruch einlegen innerhalb der einmonatigen Frist.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwi09Zrm4dqFAxX27LsIHYO6C4AQFnoECA4QAw&url=https%3A%2F%2Fwww.finanzamt.nrw.de%2Fsteuerinfos%2Fweitere-themen%2Fsteuerbescheid%2Fschaetzung-von-besteuerungsgrundlagen%23%3A~%3Atext%3DDas%2520nachtr%25C3%25A4gliche%2520Einreichen%2520einer%2520Steuererkl%25C3%25A4rung%2Cneuen%2520Steuerbescheides%2520ge%25C3%25A4ndert%2520werden%2520k%25C3%25B6nnen.&usg=AOvVaw1AZQIOe207OraMOolsOC_p&opi=89978449

...zur Antwort

Das scheint es öfters mal völlig grundlos zu geben. Ich und Familie hatten das noch nicht, eher kam die Erstattung auf dem Konto an, bevor der Bescheid im Briefkasten lag.

Das muss Dich jedenfalls nicht beunruhigen, bewirkt nur eine Verzögerung der Zahlung.

Und ja, direkte Forderungen des FA wären Dir bekannt. Infrage käme noch Pfändung wegen Unterhaltsschulden, seitens des Insolvenzverwalters und vielleicht KFZ-Steuerschulden o. ä..

Einfach abwarten.

...zur Antwort

Das mit der Pauschale ist aber neu ab 2023, das wusste ich noch gar nicht.

Und ja, beispielsweise werden Durchgangszimmer nicht anerkannt oder nur durch Raumteiler abgetrennte Räume.

Alternativ kannst Du auch die homeofficepauschale von 6,-€ pro Tag ansetzen, Höchstgrenze 210 Tage zu 6,-€, macht auch 1.260.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwin3tLu4tWFAxXD_bsIHfb0BaUQFnoECBUQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.haufe.de%2Fsteuern%2Frechtsprechung%2Fkein-haeusliches-arbeitszimmer-bei-abtrennung-durch-raumteiler_166_376624.html&usg=AOvVaw1WMNJR8XDfdgcz6T-AqM3V&opi=89978449

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjSu_664dWFAxWyywIHHUDjAJ8QFnoECBMQAw&url=https%3A%2F%2Fwww.lohnsteuer-kompakt.de%2Ftexte%2F2023%2F129%2Farbeitszimmer_homeoffice%23%3A~%3Atext%3DElternzeit%2520ber%25C3%25BCcksichtigt%2520werden%253F-%2CWer%2520kann%2520die%2520Homeoffice%252DPauschale%2520von%2520der%2520Steuer%2520absetzen%253F%2Cj%25C3%25A4hrlichen%2520H%25C3%25B6chstbetrag%2520von%25201.260%2520Euro.&usg=AOvVaw1m3q_wrrV8L-a8lXIaG7s4&opi=89978449

...zur Antwort

Dauerschuldverhältnisse können (nicht müssen) vom IV mit einer auf 3 Monate verkürzten Frist gekündigt werden. 113 InsO.

Beim handyvertrag z.B. wird dann evtl. ein fiktiver Preis für das Handy in Rechnung gestellt. Ich vermute, dass dieser dann in das Insolvenzverfahren eingeht.

Vereinsmitgliedschaften sind evtl. nicht unbedingt als Dauerschuldverhältnisse zu bewerten, es sind ja keine Dienstverhältnisse.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwi90t6OzNWFAxWNiP0HHVIvC48QFnoECBIQAw&url=https%3A%2F%2Fwww.gesetze-im-internet.de%2Finso%2F__113.html%23%3A~%3Atext%3D%25C2%25A7%2520113%2520K%25C3%25BCndigung%2520eines%2520Dienstverh%25C3%25A4ltnisses%2Czur%2520ordentlichen%2520K%25C3%25BCndigung%2520gek%25C3%25BCndigt%2520werden.&usg=AOvVaw1b0e664eFL4x4fYWGV1UT8&opi=89978449

...zur Antwort

Du meinst die Gebühren des Grundbuchamtes, die bei geerbten Immobilien bei Korrektur nicht anfallen?

Bei Vermächtnissen wohl doch.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwi9ncXm0dOFAxUSRuUKHXdfAZAQFnoECA4QAw&url=https%3A%2F%2Ferbrecht-abc.info%2Fvermaechtnis-kosten%2F%23%3A~%3Atext%3DDas%2520Grundbuchamt%2520erh%25C3%25A4lt%2520f%25C3%25BCr%2520die%2CZiffer%25206%2520der%2520Kostenordnung%2520anf%25C3%25A4llt.&usg=AOvVaw3Z-ccK7YjRt73vi74ypZ9d&opi=89978449

...zur Antwort

Na ja, wenn Du nur Fakten schilderst, bist Du eigentlich nicht angreifbar.

- ZA bietet keine Kunstofffüllungen an, nur teurere Keramikfüllungen

- ZA setzt professionelle Zahnreinigung voraus und bewirbt Zusatzversicherung

- ZA überschreitet Heil- und Kostenplan ohne verständliche Begründung der erhöhten Steigerungsfaktoren (und ohne vorherige schriftliche Aufklärung?)

Wenn ich sowas mehrmals zu dem ZA lese, suche ich mir eher einen anderen. Und genau das provoziert eben eine Gegenwehr. Insbesondere über den dritten Aspekt kann man streiten. Ich persönlich würde lieber die Finger davon lassen.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjryNXyntOFAxVZgf0HHbYsBnEQFnoECBAQAw&url=https%3A%2F%2Fwww.test.de%2FGewusst-wie-Zahnarztrechnung-pruefen-5972716-0%2F%23%3A~%3Atext%3DVergleichen%2520Sie%2520den%2520Rechnungsbetrag%2520mit%2Cdas%2520vorher%2520schriftlich%2520angek%25C3%25BCndigt%2520hat.&usg=AOvVaw1BLZ3_kIgLKuNVmgZKluDb&opi=89978449

...zur Antwort

Ich vermute auch, dass ein Vorwärts-Ausparken nicht vorgesehen ist. Wenn Du aus dem hohen Auto den Metallbügel nicht sehen kannst, hätte Dir die hohe Laterne dabei ja auch nicht geholfen.

Beim ursprünglichen Vorwärts-Einparken konntest Du es ja sehen.

Und ja, wenn ich über den davorliegenden Parkplatz ausparke, sehe ich vorher nach, ob da nicht ein Bügel im Weg steht. Auch mit normalem Auto.

...zur Antwort

Es geht also um die Ruheversicherung, die nach 18 Monaten automatisch abläuft.

Ich glaube, ich hab sowas nach dem Verkauf eines Autos (welches dann vom Käufer abgemeldet wurde, obwohl er auf sich ummelden sollte) auch mal bekommen. Hab dann aber direkt beim Versicherer angerufen, nachgefragt oder eine Kündigung geschickt. Die Erstattung kam innerhalb einiger Wochen.

Die eigentlich kostenlose Ruheversicherung kann man übrigens auch vor Ablauf von 18 Monaten kündigen.

In den AGB des Versicherers steht vermutlich, dass vor Ablauf oder Kündigung nicht erstattet wird. Somit war die Erstattung vorher nicht fällig, also gibt es auch keine Zinsen. Im VVG finde ich dazu nichts.

Du hättest Dich halt vor 18 Monaten darum kümmern sollen.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjPvqbNhcqFAxWIg_0HHavzBawQFnoECCAQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.autobild.de%2Fartikel%2Fruheversicherung-15613405.html&usg=AOvVaw2J3cOyAIhIx2sX-PZ-Cjdt&opi=89978449

...zur Antwort

Ich mache beides grundsätzlich nicht.

Ich wurde einige Male bzgl. Haftpflichtversicherungen eingeladen, da die alten Verträge ja mal angepasst werden sollten. Auf die Frage, was denn da angepasst werden soll, ähm, weiss er jetzt auch nicht auf die Schnelle. Hab dann gesagt, man könne mir ja ein Angebot zuschicken, kam dann auch nicht. So werde ich es also nie erfahren.

Ich habe immer grundsätzlich das Gefühl, es soll einem etwas verkauft werden, Zusatzelemente buchen oder "übrigens, haben Sie eigentlich eine Rechtsschutzversicherung?". Und im persönlichen Gespräch wird man mit allerlei Fachbegriffen überschüttet, das muss ich gar nicht haben.

...zur Antwort

43h bezahlt, 37h gearbeitet, Differenz 6h.

6h zu 12,41€ wurden dann wohl entnommen.

Und ich rate weiterhin, dass die 480,- für die Überstunden brutto, also vor RV-Abzug berechnet sind. Die Beiträge werden ja vermutlich erst bei der Auszahlung abgeführt.

...zur Antwort

Es kommt wohl auch darauf an, ob dies als Cateringpauschale vom Nettolohn abgezogen wird, oder als Lohnbestandteil, aber das halte ich für unwahrscheinlich.

Bei ersterem trägst Du die Anzahl der Tage einfach in Zeile 75ff der Anlage N ein und Zeile 78 kannst Du unberücksichtigt lassen.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwi_0pvM2cKFAxUMhv0HHQ74AIcQFnoECCoQAQ&url=https%3A%2F%2Fout-takes.de%2F2011%2Fschmiert-euch-lieber-ne-stulle-fur-das-catering-reicht-das-geld-nicht-mehr%2F&usg=AOvVaw1Ji3F5cGT5DzU9qvWOqz-I&opi=89978449

...zur Antwort

Bei einem vollen Minijob von 538,-€ würde sich nach einem Jahr eine Rentenerhöhung von 5,-€ ergeben.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjT2IrfzL-FAxXKgP0HHefrDpsQFnoECBcQAw&url=https%3A%2F%2Fwww.deutsche-rentenversicherung.de%2FDRV%2FDE%2FRente%2FAllgemeine-Informationen%2FWissenswertes-zur-Rente%2FFAQs%2FMinijobs%2FMinijobs.html%23%3A~%3Atext%3DDie%2520Besch%25C3%25A4ftigungszeit%2520aus%2520einem%2520versicherungspflichtigen%2Cderzeit%2520um%2520etwa%25205%2520Euro.&usg=AOvVaw19O9_rcTQ_J68UK7syLo6V&cshid=1713025486270997&opi=89978449

...zur Antwort