Darf mein Vermieter mich aus der Wohnung schmeisen nach seiner Kündigung, wenn ich noch keine Wohnung habe?

2 Antworten

Ich würde vordringlich prüfen lassen, ob die Kündigung überhaupt wirksam ist. Am einfachsten geht das beim örtlichen Mieterverein, bei dem man als Mieter bei allen Mietangelegenheiten ohnehin gut beraten ist. Ist die Kündigung unwirksam, musst du theoretisch gar nichts machen. Der Mietvertrag besteht dann einfach weiter. Um den Vermieter das zu signalisieren, ist es aber nicht verkehrt, der Kündigung zu widersprechen.

Wenn er den Rasen mähen soll, sieht es für mich nach Einliegerwohnung im Haus des Vermieters aus. Dann kann auch Grundlos gekündigt werden, es besteht kein Mieterschutz wie in Mehrparteienhäusern

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@berlina76

Kann sein, muss aber nicht. Trotz allem ist man beim Mieterverein gut aufgehoben, wenn man sich selbst nicht auskennt.

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Nein, um dir rauszuwerfen braucht es eine Räumungstitel.

Sofern die Kündigung rechtens ist, verschafft dir das aber nur Zeit, zudem mußt du anschließend die Kosten für Gericht und co tragen, wenn du verlierst.

Du kannst aber auch eine Kündigungsschuitzklage machen, wenn du die Kündigung für nicht gerechtfertigt hälltst. Aber vorsicht, solltest du in einer Einliegerwohnung im Haus deines Vermieters wohnen, in dem er selber wohnt, bedarf es keines Kündigungsgrundes, hier kann der VM dich auch grundlos rauswerfen, eine Klage dagegen bringt nichts. Also nur wenn ihr mehrere Mietparteien im Haus seit, kann es sein, das der nichtgemähte Rasen kein Kündigungsgrund ist

Wenn du deinen Vertraglichen Pflichten nicht nachkommst, kann dein VM eine Firma damit beauftragen und dir die Kosten in Rechnung stellen bzw dann von der Kaution einbehalten. Du kannst dir also aussuchen, Rasen mähen oder Geld weg.