Kann ich Ihn raus schmeißen?

6 Antworten

na klar ! Andere Mütter haben auch (manchmal hast du beim nächsten mehr Glück ) nette Söhne. Anscheinend hat er bereits eine neue Bleibe, so wie es sich für mich liest.

lilly66 
Fragesteller
 03.01.2013, 18:36

darf ich ihn denn rechtlich raus schmeißen? Also z.b. ein neues Türschloss anbringen, dass er nicht mehr reinkommt? Obwohl er mit im Mietvertrag steht und Sachen hier hat...?

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Gaenseliesel  03.01.2013, 18:55
@lilly66

ihr habt gemeinsam den Mietvertrag unterschrieben. Vorteil : Auch ohne ausdrückliche Klausel kann jederzeit ein WG-Mitglied ausscheiden. Das entschied das Landgericht Hamburg (AZ 34 S 38/95). Du musst den Vermieter aber vorher informieren.( Schloss auswechseln, nicht ohne Absprache mit dem Vermieter) K. Pack die persönlichen Sachen Deines Ex in einen sogenannten " Persilkoffer " und gib ihm eine Frist zum Abholen der Sachen. K.

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Privatier59  03.01.2013, 19:03
@Gaenseliesel

Sorry, aber das kann nicht stimmen. Die sog. "WG"-Rechtsprechung ist nicht nur äußerst umstritten, sie ist auch ausdrücklich auf sog. offene WGs beschränkt mit ständig wechselndem Nutzerkreis. Das wollen wir beide doch der Fragestellerin nicht unterstellen. Ganz anders im übrigen die "Dame" in dem von mir zitierten Falle die sich den Spitznamen "Frau Bu...ske" im Hause hart erarbeitet hatte!

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Maxieu  03.01.2013, 19:07
@Privatier59

Immer wieder ein Vergnügen, Beiträge von dir zu lesen.

Danke für das zugleich qualifizierte und heitere Unterhaltungsprogramm!

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Gaenseliesel  03.01.2013, 19:25
@Privatier59

Privatier59 , damit magst Du schon recht haben ( WG ) . Ich würde es für mich aber, um mich und mein Eigentum zu schützen, so auslegen. Der erste Weg ist daher, das Gespräch mit dem Vermieter suchen. K.

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Erinnert mich an einen 30 Jahre zurück liegenden Fall betreffend eine Mieterin meines Vaters. Der Verlobte kommt Freitags von seinem Dienst als Soldat zurück und findet seine sämtlichen Sachen vor der Tür seiner Holden vor verziert mit einem Zettel auf dem stand: "Hau ab!" Der Verlust der Holden schmerzte ihn weniger als der der Einbauküche. So sind Männer!

Was ist der Unterschied zu Deinem Fall: Der unglückliche Galan war nicht (!!!) in den Mietvertrag aufgenommen als Mieter, Dein Freund ist es doch und da beginnt Dein Problem. Wenn er das Türschloß ausgewechselt vorfindet, könnte er einstweilige Verfügung gegen Dich beantragen und sich so Zutritt verschaffen. Mein Rat ist, unbedingt eine Einigung zu suchen. Da er Dich zwar betrogen hat, aber offenbar keinerlei Gewalt anwendet sehe ich keine Chance, irgendwelche Behörden einzuschalten.

gammoncrack  03.01.2013, 19:02

Der wohl einzig richtige Kommentar zur der Frage!

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Ein gemeinsamer Mietvertrag sichert euch beiden gleiche Mieterrechte zu :-(

Die kann niemand dem anderen verwehren - aus welchem (nachvollziehbaren) Gründen auch immer :-(

Er darf jederzeit die Wohnung betreten und sich auch mit Hilfe der Polizei Zutritt verschaffen, wenn du die Schlösser austauscht oder verriegelst. Allerdings ist er nicht verpflichtet, dieses Nutzungsrecht wie seine Zahlungsverpflichtung im Innenverhältnis auch zu erfüllen.

Euer Problem löst ihr nur in Ruhe und einvernehmlich oder garnicht.

Du kannst ihn allenfalls zu einer gemeinsamen Kündigung zwingen und vorher abklären, oder euer VM das Mietverhältnis mit dir allein fortzusetzen bereit wäre.

Dann hätte er in drei Monaten deine dann allein angemietete Wohnung zu verlassen.

Viel Erfolg :-)

G imager761

lilly66 
Fragesteller
 03.01.2013, 19:41

Aber wie soll ich mich denn mit Ihm einigen? ER lügt doch wenn er sagt er käme...was ist wenn er gar nicht mehr auftaucht, seine sachen scheinen ihm ja irgndwie egal zu sein...Ich zahle so wie es aussieht diesen Monat die Miete alleine, hat er denn da noch Rechte?

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lilly66 
Fragesteller
 03.01.2013, 19:50
@lilly66

Und wie schütze ich mich dagegen, dass er Sachen von mir entwendet oder beim rausholen seiner Sachen einen Saustall hinterlässt? Ich traue ihm zu, dass er wenn überhaupt, seine persönlichen Dinge holt wenn ich nicht da bin...

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blackmac  03.01.2013, 20:16

sehe ich genauso. Gemeinsam unterschrieben, gemeinsam im Vertrag. Auflösung nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Hat ja auch seine Gründe, auch wenn es manchmal üngünstig ist.

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Rechtlich ist er noch Mieter und der häusliche Frieden ist ohne Gewaltdrohung auch nicht bedroht. Behörden haben also keine Handhabe gegen Deinen Ex. Versuche eine Einigung über die Auflösung des Mietvertrages zu erzielen.