Rausschmiss, weil er seit 4Wochen eine neue Bekanntschaft hat?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn ich das richtig verstehe, ist es sein Kind. Er ist seinem Kind gegenüber zur Sorge verpflichtet und auch dafür, das es vernünftigen Wohnraum hat. Das Kind kann dort wohnen bleiben und somit auch du, wenn du diejenige bist, bei der das Kind bleiben soll.

Somit muss er ausziehen, bzw eben in die Einliegerwohnung ziehen, nicht du.

Natürlich kann er Anteilig Miete verlangen und/oder diese mit seinen Unterhaltsleistungen verrechnen.

Der ietvertrag wird entsprechend mit der Erbengemeinschaft Mutter,Schwester,Er gemacht, wie die das dann untereinander aufteilen ist nicht dein Problem.

Wende Dich an einen Anwalt und frage, ob man ( in Zustimmung mit der "Haupteigentümerin" der Immobilie ) gerichtlicherseits Dir und Eurem Kind die bisher gemeinsam genutzte Wohnung zuweisen kann.

"Mein Ex bekam dann ja 1/4 und seine Schwester gab ihr 1/4 an die Mutter. Somit hat die Mutter lt Grundbuch 7/8 und mein Ex 1/8 Teile."

Wie kommst Du auf 7/8 und 1/8???

Die Mutter hat 3/4 und der Sohn 1/4

"Ich habe schon mit der Schwester geredet, sie hat da nichts gegen."

Was die Schwester denkt und will ist doch egal, die hat nichts zu sagen, da ihr vom Haus gem. Deiner Ausführung nichts gehört!

"und seine Schwester gab ihr 1/4 an die Mutter"

Und wie Wilees schon schreibt, willst Du auf Nummer sicher gehen, wende dich an einen Anwalt!