Rausschmiss, weil er seit 4Wochen eine neue Bekanntschaft hat?
Hallo, ich lebe mit meinem Partner seit 14 Jahren zusammen. Wir haben einen Sohn, 11Jahre. Schulische, med. oder sonstige Dinge, da hat er sich nie für interessiert oder was mitgemacht. War auch okay, ich hab das ja alles gemacht.
Vor 10 Jahren sind wir mit seinen Eltern in ein Haus gezogen. Gekauft haben sie es.
Kurz nach dem Kauf ist der Vater verstorben. Mein Ex bekam dann ja 1/4 und seine Schwester gab ihr 1/4 an die Mutter. Somit hat die Mutter lt Grundbuch 7/8 und mein Ex 1/8 Teile.
Letzte Woche hat er mir gesagt, dass er seit 4!!! Wochen mit einer Kollegin zusammen ist. 2 Tage später, dass ich doch bitte in ca 1 -2 Monaten ausziehen soll, damit er sie auch mal einladen kann. ( Ich denke, sie wurde von ihrem Partner aus der Wohnung verwiesen).
Da ich mich nicht nur um unser Kind kümmere, sondern auch seit Jahren seine Mama Pflege, möchte sie, dass ich hier bleibe und mir unsere jetzige Wohnung "vermieten". Der Dachboden wurde ausgebaut, dass zu den 2 Wohnungen eigentlich noch eine dazu kam. Natürlich würde ich mein Kind nie bei ihm lassen, wenn ich gehen muss. Aber mein Kind würde durch seine psychischen Baustellen den Boden verlieren.
Ist es denn mit dem Mietvertrag überhaupt möglich?
Die Mama kann doch mit ihrem Besitz machen, was sie will? Selbst wenn alle Eigentümer zustimmen müssen, hat sie doch die Mehrheit mit 7 Teilen oder?
Ich habe schon mit der Schwester geredet, sie hat da nichts gegen.
Sorry, aber für 4 Wochen schmeißt er 14 Jahre weg, was wir mal für uns ausgebaut haben, soll nun alles seins sein. Er knallt es mir ständig an den Kopf, dass alles seins ist . Er weiß nicht, noch nicht, dass ich über die Anteile bescheid weiß und weiß auch noch nichts von einem eventuellem Mietvertrag.
Danke, LG
3 Antworten
Wenn ich das richtig verstehe, ist es sein Kind. Er ist seinem Kind gegenüber zur Sorge verpflichtet und auch dafür, das es vernünftigen Wohnraum hat. Das Kind kann dort wohnen bleiben und somit auch du, wenn du diejenige bist, bei der das Kind bleiben soll.
Somit muss er ausziehen, bzw eben in die Einliegerwohnung ziehen, nicht du.
Natürlich kann er Anteilig Miete verlangen und/oder diese mit seinen Unterhaltsleistungen verrechnen.
Der ietvertrag wird entsprechend mit der Erbengemeinschaft Mutter,Schwester,Er gemacht, wie die das dann untereinander aufteilen ist nicht dein Problem.
Wende Dich an einen Anwalt und frage, ob man ( in Zustimmung mit der "Haupteigentümerin" der Immobilie ) gerichtlicherseits Dir und Eurem Kind die bisher gemeinsam genutzte Wohnung zuweisen kann.
"Mein Ex bekam dann ja 1/4 und seine Schwester gab ihr 1/4 an die Mutter. Somit hat die Mutter lt Grundbuch 7/8 und mein Ex 1/8 Teile."
Wie kommst Du auf 7/8 und 1/8???
Die Mutter hat 3/4 und der Sohn 1/4
"Ich habe schon mit der Schwester geredet, sie hat da nichts gegen."
Was die Schwester denkt und will ist doch egal, die hat nichts zu sagen, da ihr vom Haus gem. Deiner Ausführung nichts gehört!
"und seine Schwester gab ihr 1/4 an die Mutter"
Und wie Wilees schon schreibt, willst Du auf Nummer sicher gehen, wende dich an einen Anwalt!