Inkassobrief - Ware Bezahlt, abgeholt und dann unbemerkte Stornierung und Rückzahlung durch MediaMarkt?


09.02.2021, 14:20

Hier das vollständige Schreiben des Inkassounternehmens:


15.02.2021, 12:59

Hallo zusammen,

heute kam der Rückschein für das Schreiben an MediaMarkt. Komisch finde ich nur, dass die untere linke Ecke wo das Datum stehen sollte abgerissen wurde.

Ist das ein Versuch sich hier vor etwas zu verstecken?

Bild siehe hier:

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Weder einen Nachsendeauftrag einzurichten, noch MediaMarkt die neue Adresse mitzuteilen, ist sehr ungünstig, soweit gebe ich wilees Recht. Im Übrigen sehe ich die Verantwortung allerdings bei MediaMarkt.

MediaMarkt hat seinen Teil des Kaufvertrages erfüllt, du hast ebenfalls im ersten Zug deinen Teil des Kaufvertrages erfüllt. Mit der Rücküberweisung des Kaufpreises hat MediaMarkt sich selbst in Annahmeverzug gesetzt (§ 293 BGB). In dieser Zeit fällt dir nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zur Last (§ 300 BGB). Beides kann ich bei dir nicht erkennen. Weitere Briefe von MediaMarkt waren nicht zu erwarten, außerdem stand eine alternative Kontaktmöglichkeit zur Verfügung.

Den Betrag für den Kühlschrank musst du selbstverständlich bezahlen. Alles andere ist Blödsinn. Aber bitte (unter Beachtung der folgenden Vorraumsetzungen) direkt an MediaMarkt und unbedingt mit dem Zusatz "nur Hauptforderung".

Klären müssten wir noch:

  • Wer ist Gläubiger? Ist das Inkassobüro im Auftrag von MediaMarkt tätig oder hat es die Forderung gekauft? Lies dazu bitte genau, was dir das Inkassobüro geschrieben hat oder stelle uns das Schreiben vollständig zur Verfügung.
  • Sind IBAN und Verwendungszweck in deiner Überweisung definitiv richtig?

Wenn das geklärt ist, kann ich dir gerne einen Entwurf für ein Antwortschreiben an MediaMarkt und das Inkassobüro fertig machen.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Hallo answer123,

zunächst vielen Dank für deine ausführliche Antwort und dass Du Dich meiner annimmst!

Zu deinen weiteren Fragen:

  • Das Schreiben des Inkasso-Unternehmens beginnt wie folgt: "Forderung der Firma Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH aus Rechnung vom 15.05.2020, Belegnummer XXXXXXXX". Somit denke Ich, MediaMarkt ist Gläubiger. Weiterhin heißt es: Es habe wohl eine Frist gegeben die ich habe verstreichen lassen. Daraufhin folgt eine Zahlungsfrist zum 15.02.2021 und es wird durch das Inkasso angeboten diese mit adäquater Anzahlung auch in Raten zu begleichen, wenn ich Interesse an einer außergerichtlichen Einigung haben sollte. Sollte ich dies nicht wird die Forderung gerichtlich tituliert und z.B. durch Vollstreckungsbescheid durchgesetzt, mir entstehen weitere Kosten und SCHUFA soll informiert werden inkl. Weitergabe meiner Daten. Auf Seite 2 dann eine Auflistung aller Kosten inkl. Inkassokosten.

Auflistung der Kosten:

  1. 15.05.2020 - Rechnung - XXX,99€
  2. 25.06.2020 - Mahnauslagen des Gläubigers 4,50€ (Unverzinslich)
  3. 30.06.2020 - 4,12% (5%-Punkte über Basiszinssatz) aus XXX,99€ vom 15.06.2020 bis 30.06.2020 - 1,21€ (Zinsen)
  4. 11.11.2020 - Inkassokosten - 128,50€ (Unverzinslich) // Erstattung der vertragl. mit dem Gläubiger vereinb. 1,3 Geschäftsgebühr analog Nr. 2300 VV RVG aus XXX,99€ - 104€// Erstattung der vertragl. mit dem Gläubiger vereinb. Post- und Telekommunikationsentgeltpauschale analog Nr. 7002 VV RVG - 20,00€
  5. 22.01.2021 - Adressermittlung - 8,70€
  6. 05.02.2021 - 4,12% (5%-Punkte über Basiszinssatz) aus XXX,99€ vom 01.07.2020 bis 05.02.2021 - 17,45€ (Zinsen)

Die letzte Seite ist ein Rückantwortschreiben, in der gesagt wird das ich sämtliche aufgelisteten Forderungen durch Ausfüllen und Unterschreiben der Angaben wie meinen Wunsch-Ratenbetrag, Kontodaten, Personenangaben (Name, Anschrift, Kontaktdaten), Arbeitgeber, Einkommensnachweise, Rente usw., anerkenne.

  • IBAN und Verwendungszweck sind nach nochmaliger Überprüfung definitiv richtig gewesen und stimmen mit den Angaben der Rechnung überein.

Ich hoffe ich konnte genügend Angaben machen.

Vielen Dank für die Hilfe und viele liebe Grüße

Dave2307

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@dave2307

Also die Inkassokosten von 128,50 € sind mir noch nicht so ganz klar. Kann es sein, dass das eine Summe aus Inkassogebühr, Auslagenpauschale und Mahnkosten des Gläubigers ist? Wenn du das nicht klar beantworten kannst, würde ich gerne trotzdem nochmal die Kostenaufstellung im Original (als Foto oder Scan) sehen.

RE-Betrag lag demnach zw. 500 € und 1.000 €. Das passt soweit. Allzu tief möchte ich da aber erst mal gar nicht einsteigen, da wir ja die Übernahme der Kosten insgesamt ablehnen.

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Wichtige Frage noch: War dem Schreiben eine Vollmacht seitens MediaMarkt beigefügt? Oder hilfsweise eine Abtretungsurkunde? Oder stand da nur sinngemäß "ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird versichert".

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@Answer123

Hallo Answer123,

eine Vollmacht seitens MM war nicht dabei. Ich lade den gesamten Brief mal hoch! Das schafft vielleicht mehr Klarheit.

Viele Grüße

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@dave2307

Ok, Inkassokosten machen so Sinn, war tatsächlich so wie vermutet. Das ist das erste Schreiben, dass du in dieser Sache erhalten hast, oder? Das vorherige Schreiben ist vermutlich an deine alte Adresse gegangen.

Anschreiben mache ich im Laufe des Abends fertig.

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@Answer123

Bitte schon mal die Hauptforderung an die bekannte Bankverbindung von MediaMarkt überweisen unter Angabe des Rechnungsnummer und unbedingt mit dem Zusatz "nur Hauptforderung" oder "nur HF".

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@Answer123

Rücksendeadresse

Einschreiben Rückschein

Tesch Inkasso Finance GmbH
Berliner Straße 93
40880 Ratingen

10.02.2021 [rechtsbündig]

Ihr Schreiben vom 05.02.2021 - Register-Nr. XXXXXXXXX

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie machen in o. g. Schreiben eine Forderung der Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH (im Folgenden "MediaMarkt") geltend. Soweit Sie sich auf vorhergehend Schreiben Ihres Hauses beziehen, möchte ich anmerken, dass ich dergleichen bislang nicht erhalten habe.

Am XX.XX.2020 habe ich bei MediaMarkt einen Kühlschrank bestellt. Den Kaufpreis i.H.v. 659,99 € (RE XXXXXX) habe ich am XX.XX.2020 per Banküberweisung bezahlt, eine Kopie des Kontoauszugs ist beigefügt (Anlage A1). IBAN und Verwendungszweck entsprechend den Angaben auf der Rechnung. Den Kühlschrank habe ich am 02.05.2020 bei MediaMarkt abgeholt. Am XX.XX.2020 wurde mir der Kaufpreis wegen "Nichtabholung der Ware" (offenbar irrtümlich) wieder erstattet. In der Hektik des laufenden Umzugs ist mir diese irrtümliche Erstattung nicht aufgefallen, andernfalls hätte ich den Betrag selbstverständlich unverzüglich erneut überweisen. Eine Kontaktaufnahme seitens MediaMarkt zwecks erneuert Überweisung ist bis zum heutigen Tage nicht erfolgt.

Mit Abnahme des Artikels und Überweisung des Kaufpreises habe ich meinen Teil des Kaufvertrages erfüllt. Mit der Rücküberweisung des Kaufpreises hat MediaMarkt sich selbst in Annahmeverzug gesetzt (§ 293 BGB). In dieser Zeit fällt mir nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zur Last (§ 300 BGB). Beides ist hier nicht zu erkennen. Der Kaufvertrag war erfüllt, weitere Schreiben seitens MediaMarkt waren daher nicht zu erwarten. Weiterhin lag MediaMarkt eine gültige E-Mail Adresse vor, die jederzeit für eine schnelle Kontaktaufnahme hätte genutzt werden können. Dies ist nicht geschehen.

Die irrtümliche Rücküberweisung und die damit verbundenen Kosten fallen in vollem Umfang MediaMarkt zur Last. Bitte setzten Sie sich daher zwecks Kostenausgleich mit Ihrer Auftraggeberin in Kontakt. Eine Übernahme der Kosten lehne ich ab, ein (Mit)Verschulden meiner Person ist nicht erkennbar und wird nachdrücklich zurückgewiesen.

Die Hauptforderung habe ich mit Datum vom heutigen Tage erneut an die mir bekannte Bankverbindung von MediaMarkt überweisen (Beweis: Anlage A2).

Vorsorglich und ergänzend rüge ich den fehlenden Nachweis Ihrer Bevollmächtigung durch MediaMarkt. Das Bestehen einer ordnungsgemäßen Bevollmächtigung wird mit Nichtwissen bestritten, die in Ihrem Schreiben geltend gemachte Forderung auch aus diesem Grunde zurückgewiesen (§ 174 BGB).

Im Übrigen widerspreche ich jeglicher Verarbeitung und Weitergabe meiner Daten an Dritte. Dass eine Meldung bestrittener Forderungen an die SCHUFA unzulässig ist, ist Ihnen ja hinlänglich bekannt und braucht wohl nicht besonders betont zu werden.

Sollte ich von Ihnen in dieser Sache nichts mehr hören, gehe ich davon aus, dass Sie die Angelegenheit als erledigt betrachten. Die Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH erhält eine Abschrift dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen

Max Mustermann

Anlagen: A1 (Kopie des Kontoauszuges vom XX.XX.2020), A2 (Kopie des Kontoauszuges vom XX.XX.2021)

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@Answer123

Und hier nochmal ein kurzes Schreiben an MediaMarkt. Bitte eine Koie des anderen Schreibens mit anhängen. Wenn du ein Faxgerät haben solltest, können beide Schreiben gerne auch vorab als Fax raus.

Rücksendeadresse

Media Markt TV-HiFi-Elektro GmbH
[Anschrift wie auf Rechnung]

10.02.2021 [rechtsbündig]

Rechnung XXXXXXX vom XX.XX.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

oben genannte Rechnung habe ich am XX.XX.2020 an Sie überwiesen. Am XX.XX.2020 wurde mir der Kaufpreis wegen "Nichtabholung der Ware" (offenbar irrtümlich) wieder erstattet, obwohl ich am 02.05.2020 besagten Kühlschrank abgeholt habe. Jetzt erhalte ich von der Tesch Inkasso Finance GmbH eine Zahlungsaufforderung über eben jenen Betrag. Der Fehler liegt unstreitig nicht bei mir, eine Übernahme der Inkassokosten muss ich daher ablehnen.

Den ursprünglichen Rechnungsbetrag i.H.v. 659,99 € habe ich Ihnen mit Datum von heutigen Tage erneut überwiesen.

Anliegend erhalten Sie mein Schreiben an die Tesch Inkasso Finance GmbH vom heutigen Tage zur gefälligen Kenntnisnahme, auch welches ich zur Begründung des Obenstehenden ausdrücklich verweise.

Mit freundlichen Grüßen

Max Mustermann

Anlage: Mein Schreiben an die Tesch Inkasso Finance GmbH vom 10.02.2021

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@Answer123

Hallo Answer123,

ich bin baff, dass es noch Menschen wie euch gibt, die sich wirklich noch mit Herz und Blut für andere wie mich einsetzen.

Vielen lieben Dank für Deine Hilfe, vor allem deine Zeit, für die ich mich gerne ernsthaft revanchieren möchte, wenn Du einen Vorschlag hast wie.

Vielen Dank!

Dave2307

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@dave2307

Wenn du uns weiter auf dem Laufenden hältst, reicht mir das schon 🙂

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@Answer123

Hallo,

Samstag kam ein Schreiben der Tesch Inkasso Finance GmbH zurück mit folgendem Wortlaut:

"Sehr geehrter Herr X,

in der vorliegenden Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihr Schreiben vom 11.02.2021.

Der Vorgang wir zurzeit im Hause unserer Mandantin geprüft.

Wir bitten daher um stillschweigende Fristverlängerung und werden unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen.

Mit freundlichen Grüßen

X"

Die zweite Seite war wieder einmal die KOMPLETTE Aufstellung sämtlicher Kosten (Hauptforderung, Inkassokosten, Zinsen, Adressermittlung ...) wie auch schon als Scan von mir in die Frage gepostet, nur dass sich der Betrag durch den laufenden Zins um einige € erhöht hat.

Vielen Dank und freundliche Grüße

Dave

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@dave2307
Wir bitten daher um stillschweigende Fristverlängerung

Finde ich gut :) Wir haben denen zwar gar keine Frist gesetzt, aber wenn die mehr Zeit möchten, gerne. Also warten wir erst mal weiter ab.

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Also wenn nachweislich der Betrag bezahlt wurde, MEDIA Markt den Fehler zu verantworten hat, dann weise schriftlich auf diesen Umstand beim Inkasso hin.

Füge die entsprechenden Kopien (Überweisung und Rücküberweisung) bei.

Weise ebenfalls darauf hin, dass der Kühlschrank sehr wohl abgeholt wurde, warum sollte denn sonst auch ein Inkassobüro eingeschaltet werden?

Bezahle den Kühlschrank umgehend und weise sämtliche weiteren Forderungen zurück.

Und um eine Sache kommst Du nämlich nicht herum:

Den Kühlschrank MUSST Du selbstverständlich weiterhin noch bezahlen.

Wer behauptet da was anderes, Bullshit!

Klipp und klar ... Du hast es versäumt einen Postnachsendeantrag zu stellen - sprich dafür zu sorgen, dass für Dich bestimmte Post Dich erreicht.

Du kannst max. versuchen dies mit dem Media Markt zu klären ..... erfolgversprechend erscheint mir dies jedoch eher nicht. Ich meine die Erstattung des Kaufpreises eines Kühlschrankes fällt einem i.d.R. auch ( von der Höhe her ) als Zahlungseingang auf.

Ich würde das Fehlen des Nachsendeauftrags nicht als "grobe Fahrlässigkeit" einstufen. Weitere Post seitens MediaMarkt war nicht zu erwarten, außerdem stand ein alternativer zumutbarer Kontaktweg zur Verfügung. Die Einschaltung des Inkassobüros war m. E. nicht nur unverhältnismäßig, sie fällt auch ungeachtet dessen dem Gläubiger zur Last (§ 300 BGB). Oder was meinst du?

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@Answer123
Ich würde das Fehlen des Nachsendeauftrags nicht als "grobe Fahrlässigkeit" einstufen.

Es bleibt einem Gläubiger freigestellt ob er nun den postalischen Weg - die ihm vom Schuldner übermittelte Anschrift nutzt - zur Übersendung seiner Mahnungen wählt. Auch die Erstattung des Kaufpreises war aus den Kontobewegungen leicht erkennbar.

Also ist die Einschaltung eines Inkassodienstes nach meiner Auffassung nicht unverhältnismäßig.

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@wilees

Sehe ich anders. Der Gläubiger hat eine Schadenminderungspflicht (§ 254 BGB). Noch viel mehr gilt das, wenn der Gläubiger diese Situation selbst schuldhaft verursacht hat. Der Gläubiger wäre hier zumindest verpflichtet gewesen, alle zumutbaren Möglichkeiten auszuschöpfen.

Ich würde den Schaden aber wie oben schon geschrieben ohnehin vollständig dem Gläubiger zurechnen. Das maßgebliche Fehlverhalten (irrtümliche Erstattung des Kaufpreises) ist seitens MediaMarkt erfolgt. Die Nichtmitteilung der neuen Adresse durch den FS dürfte dahinter zurückstehen.

Das würde ich im Zweifelsfalle auch gerichtlich vertreten. Aber schauen wir mal, wie MediaMarkt argumentiert und wie weit der FS gehen will. Er muss es ja letzten Endes entscheiden.

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@Answer123

Dann wünschen wir uns jetzt mal, dass uns FS auch das Ergebnis der "Geschichte" mitteilt.

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@wilees

Ich werde Euch auf dem Laufenden halten. Vielen Dank für Eure Hilfe und viele liebe Grüße!

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