Handy absetzen?

3 Antworten

Von Experte wfwbinder bestätigt

"Wie würde das absetzen ablaufen?"

Der Nettokaufpreis des Handys muss - monatsgenau - über 3 Jahre abgeschrieben werden. Die Abschreibungsbeträge sind Betriebsausgaben und mindern den Gewinn und damit die Einkommensteuer.

"Heißt das , dass man bei der nächsten Umsatzsteuerabgabe"

Du meinst die Umsatzsteuer-Voranmeldung, nehme ich an?

"dann die 1400€ runter zieht"

Nein, natürlich nicht. Du kannst die Umsatzsteuer, die im Kaufpreis enthalten ist, als gezahlte Vorsteuer in Abzug bringen (223,53 €, wenn der Brutto-Kaufpreis exakt 1 400 € beträgt). Voraussetzung ist, dass Du eine Rechnung hast, die alle Kriterien des § 14 Abs. 4 UStG erfüllt.

Die 100-% unternehmerische Nutzung muss im Zweifel glaubhaft gemacht werden.

apukocta 
Fragesteller
 13.09.2023, 22:21

Eifelia Vielen Dank für die Hilfe! Also kann ich max. 223,53€ sparen und die meinen Gewinn Mindern damit meine Einkommensteuer niedriger wird?

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Eifelia  13.09.2023, 22:28
@apukocta

Hast Du gelesen, was ich geschrieben habe?

Du "sparst" überhaupt nichts. Du gibst 1400 € aus und bekommst die darin enthaltenen Umsatzsteuer zurück - das sind die 223.53 €.

Der verbleibende Nettobetrag wird monatsgenau über 3 Jahre abgeschrieben. Wenn Du das Gerät im Oktober kaufst, hast Du in 2023 3/12 von 1/3 des Nettopreises AfA, in 2024 und 2025 je 1/3 und in 2026 den Rest, 9/12 von 1/3. Diese Beträge mindern den Gewinn und wirken sich so auf die Einkommensteuer aus .

Bitte tu Dir selbst einen Gefallen und besuche ein Existenzgründerseminar und lies einschlägige Literatur für Gründer. Du kennst aktuell offenbar noch nicht mal den Unterschied zwischen Umsatz- und Einkommensteuer - bei so eklatanten Wissenslücken kreisen jetzt schon die Pleitegeier am Himmel...

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Enthaltene Umsatzsteuer alsVorsteuer bei der UStVa/USt-Erklärung abziehen,wenn Du Regelbesteuer bist.

DerNettokaufpreis ist auf 3 Jahre zu verteilen.

Die Sonderabschreibung fürComputer,Tablets, Dateneingabegeräte auf 1 Jahrgilt nicht fürSmartphones.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Du bist selbständig? 😱😱😱

Sofern noch nicht vorhanden, solltest Du dir besser einen Steuerberater suchen!