

Ich bin mir nicht sicher, was Du meinst, denn der Anteil einer Rente, der nicht besteuert wird, ist kein prozentualer Anteil von irgendwas, sondern ein Fixbetrag. Dieser wird zwar berechnet aus der Bruttorente im ersten vollen Rentenjahr mal dem für das Jahr des Rentenbeginns geltenden Prozentsatz, ändert sich danach aber nicht mehr - alle Rentenerhöhungen sind also steuerpflichtig.
Den richtigen Ansatz kannst Du den Rentenmitteilungen entnehmen - sei es von der jeweiligen Rentenversicherung direkt oder über den Abruf der vorausgefüllten Steuererklärung.