Deine Kollegen zu fragen ist zu einfach, nehme ich an?
Ein Fragezeichen macht noch keine Frage?
Ich würde halt mal dort anrufen - ich würde allerdings auch kein Geld einfach einsacken, welches mir nicht zusteht.
Ob Du freiberuflich oder gewerblich tätig sein würdest, hängt davon ab, ob Du mit Deiner Tätigkeit eine gewisse "künstlerische Gestaltungshöhe"erreichst. In beiden Fällen gilt, dass Du die Erlaubnis Deiner Eltern und des Gerichts benötigst, um Dich selbständig zu machen. Bis zur Volljährigkeit zu warten, könnte schneller gehen.
https://xn--grnden-4ya.nrw/angebote-nach-zielgruppen/gruendungen-unter-18-jahren/gruendungen-unter-18-ein-leitfaden
"Keine Umsatzsteuer zahlen" geht einher mit "keinen Vorsteuerabzug haben" - das sollte Dir bewusst sein.
"Wie oft liest man..."
Das liest man nie.
Woher kommt die Idee, dass sei besonders ein deutsches Ding? Ich habe bei 2 € pro Stunde noch NIE jemanden so jammern hören und schon gleich dreimal nie GELESEN, woher nimmst Du diese merkwürdigen Beispiele eigentlich immer - erfindest Du die einfach?
"Bin noch gar nicht da und wenn ich frag und die nein sagen hab ich eher angst dass sie’s rausfinden"
Sorry, aber wenn Du ihn sowieso einschnuggeln willst, wieso fragst Du dann, ob Du das darfst? Ich kenne kein Hotel, in dem ein Doppelzimmer zur Alleinnutzung dasselbe kostet wie zwei Leute im Doppelzimmer. Du sagst, es würde "nur die Steuer" kosten - ich weiß zwar weder, was das bedeutet noch woher Du das weißt, aber die Steuer kann ja wohl keinen kriegsentscheidenden Betrag ausmachen.
Also, meine Erfahrungen sind da gleich Null.
(SCNR).
Einen Straftatbestand "dem eigenen Kind im Weg stehen" gibt es nicht.
"Minderjährige brauchen deshalb zur wirksamen Eröffnung eines Kontos die Einwilligung ihrer Eltern. Das gilt auch für andere Bankverträge wie Überweisungen, Barabhebungen oder den Antrag einer Zahlungskarte. Möchte der Minderjährige einen Kredit aufnehmen, gelten die unten aufgeführten Besonderheiten."
Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/bankgeschaefte-mit-minderjaehrigen-eltern-muessen-meistens-zustimmen-10398
Hervorhebungen von mir.
Nein. Sein Haus, seine Entscheidung, sein Geld.
Natürlich kann er. Warum und wie sollte die Aussage, dass er das nicht vorhat, ihn daran hindern?
Was meinst Du mit "Was kriegt man für Auto"? Einen Fiat 500, steht doch in Deinem nächsten Satz schon drin?
Das muss Dir doch derjenige sagen können, der sie "gemacht" hat.
Hast Du denn eine Brillenversicherung abgeschlossen, die das mit abdeckt? Das weißt ja nur Du. Eine Haftpflichtversicherung zahlt nur Schäden, die Du an anderer Leute Eigentum verursacht, und die Haftpflicht einer anderen Person in Anspruch zu nehmen, wäre Versicherungsbetrug. Was kostet die Reparatur denn überhaupt?
??
Auf Spenden werden keine Steuern fällig.
Und selbst wenn das so wäre (wie auch immer das gehen soll) - was zum Geier hätte das mit der "Vermichtung von verpackten Retouren" zu tun?
Das kann man doch nun wirklich ganz einfach in 2 Sekunden ergoogeln - Hunde werden über 8 Jahre abgeschrieben, egal, ob nun in einem Einzelunternehmen, einer Personen- oder Kapitalgesellschaft.
(Ich glaube ja, Du wolltest eigentlich eine weitere von Deinen doofen Trollfragen stellen, hast aber aus Versehen eine Finanzfrage gestellt 😛)
Ja, das kann man sagen - wenn man auch die Höhe der anderen Einkünfte kennt.
Wenn Du für ein abgelaufenes Jahr eine Steuererklärung über eine Software gemacht hast und die Berechnung einigermaßen mit dem Bescheid übereingestimmt hat, kannst Du diese Erklärung auch einfach noch mal aufrufen und fiktive Gewinne in die Anlage S eintragen, dann bekommst Du eine belastbare Hausnummer. Eine Software müsstest Du ja inzwischen sowieso nutzen für die Voranmeldungen bzw. wirst Du so oder so brauchen, da Du als Unternehmer die Erklärung elektronisch einreichen musst.
"Gibt es Steuerfreibeträge die auf das selbständige Einkommen angerechnet werden"
Nein.
"sowie sämtliche anderen Kosten sind hiervon bereits abgezogen." Das ist klar - wenn die nicht abgezogen wären, wäre es nicht der Gewinn... 😉
Vom Betrag her könnte das die halbjährlich Rechnung für TopMail bei gmx sein. Wenn Du einen gmx-Account hast, solltest Du dort Deine Rechnung finden können.
Die Antwort findest Du in § 150 AO. Ist Dein Google eigentlich kaputt? Solltest Du dann reparieren lassen. Meines funktioniert einwandfrei.
Wenn es sich um einen echten Minijob handelt, bei dem der AG die Lohnsteuer mit 2 % pauschal berechnet, dann den 20-Stunden-Job auf StKl I und den 15-Stunden.Job auf StKl VI - der AG des umfangreicheren Jobs muss sich entsprechend eintragen.
Der Minijob bleibt dann einkommensteuerrechtlich unbeachtlich, die anderen beiden müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden, eine Nachzahlung ist wahrscheinlich, aber von der Höhe der Werbungskosten abhängig.
Die Gastronomie muss für den Vor-Ort-Verzehr wieder 19 % berechnen - für Unternehmer ist die Umsatzsteuer ja ein durchlaufender Posten, zahlen tut die USt der Endverbraucher. Aber das macht den Besuch eines Restaurants, Bistros, Cafés, natürlich teurer.