Ja was dachtest Du denn, was so ein Fahrgeschäft kostet? Was glaubst Du denn, was medizinisches Gerät kostet oder ein Mähdrescher?

Du erscheint sehr naiv - wie alt bist Du?

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Diesen Studiengang kann man auch dual studieren - da hat man gleichzeitig die Ausbildung zum Steuerfachangestellten. Informationen erhältst Du auf den Websites oder direkt bei den Steuerberaterkammern.

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1. Welche anderen Länder genau sollen das sein?

2. In welchem Kaufhaus sind die Toiletten nicht funktionsfähig?

3. In welcher Hinsicht ist das eine Finanzfrage?

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Sollen wir die Worte erst noch selbst sortieren, damit sie einen Sinn ergeben?

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Annuitätendarlehen Denkfehler?

Angenommen es existiert ein Annuitätendarlehen zwischen zwei Personen (eine Person hat der anderen damit Geld geliehen wegen einer Couch).

Der fiktive Betrag von 5000€, der mit abgemachten Zinsen einen fiktiven Gesamtbetrag von 5500€ ergibt, soll auf 5 Jahre vom Darlehensnehmer an den Darlehensnehmer zurückgezahlt werden.

Nun kann der Darlehensnehmer die abgemachte monatliche Rate nach einem Jahr aber nicht mehr in voller Höhe bezahlen und man einigt sich drauf das Darlehen aufzuheben. Die Couch wird verkauft und der Darlehensgeber bekommt den Erlös, und behält die bereits gezahlten Beträge mit Zinsen.

Nun ist der Darlehensnehmer aber der Meinung er hätte noch Anspruch auf eine Rückerstattung von Zinsen.

Und zwar nach seiner folgenden Rechnung:

Es wurden in dem einen Jahr 1200€ an den Darlehengeber gezahlt, wovon 200€ Zinsen waren. Von den ursprünglichen Gesamtzinsen von 500€ will der Darlehensnehmer nun 300€ zurück haben. Diese Rechnung macht für den Darlehengeber keinen Sinn, außerdem hat er diese Zinsen nie vom Darlehensnehmer bekommen.

Müsste es normal nicht andersrum sein, dass eher der Darlehengeber Anspruch auf Entschädigung hat, da ihm durch die Zahlungsunfähig des Darlehensnehmer Zinsen entgangen sind? Und nicht der Darlehensnehmer noch Zinsen zurückfordern kann?

Dazu muss vielleicht noch gesagt werden, dass die Zinsen bei einem Annuitätendarlehen mit der Zeit immer weiter sinken und am Anfang am höchsten sind, was aber keine Rolle spielen dürfte.

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Der Dsrlehensnehmer hat einen Denkfehler, aber da steckt auch ein gewaltiger Berechnungsfehler in den Zahlen.

Wie kommt man bei einem Annuitätendarlehen mit den genannten Zahlen auf eine Monatsrate von 100 € und wie darauf, dass im ersten Jahr in der Annuität von 1 200 € 200 € Zinsen enthalten wären?

Um die genannten Zahlen (5 Jahre mit 60 Monatsraten und einer Gesamtzahlung von 5.500 €) zu erreichen, komme ich auf eine Monatsrate von 91,65 € und einen Zinssatz von 3,81 %. 60 Raten á 91,65 € ergeben 5.499 € (ich habe es mit der Berechnung nicht ganz auf die Spitze getrieben), mit den 12 Raten des ersten Jahres sind Zinsen in Höhe von 270,98 € und eine Tilgung von 828,10 € bezahlt worden, der Rest-Darlehensbetrag beläuft sich auf 4.171,90 € - und den würde der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer der Sachverhaltsschilderung nach schenken, zudem dürfte der Darlehensnehmer den Erlös aus dem Couch-Verkauf behalten - und will dann noch weitere 300 € haben?

Und für den Fall, dass der Darlehensgeber das Geld aus dem Couchverkauf erhielte - müsste man mal wissen, wieviel Geld das denn ist, denn ich glaube nicht, dass man für eine ein Jahr alte Couch über 4000 € erzielen kann - gebrauchte Möbel haben im echten Leben keinen nennenswerten Wert.

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Was für einen Schulabschluss bringst Du denn mit - da gibt es ja zu erfüllende Voraussetzungen? Was meinst Du mit "gern mit Menschen" - möchtest Du beraten, heilen, erziehen, pflegen? Hast Du Praktika gemacht - wenn ja, in welchem Beruf und wie hat es Dir gefallen?

Schon mal an die Deutsche Bahn gedacht?

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Ich kenne es aus zig ! Belegen nur so, dass innerhalb maximal 6 Wochen nach Abmeldung eines Fahrzeugs der anteilig überzahlte Versicherungsbeitrag erstattet wird. Hast Du denn die ganzen 18 Monate lang nie nachgefragt?

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1.Das ist zeitlich begrenzt:

https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/00973/index.html

2. Das ergibt sich aus § 14 Abs. 1 GewO:

"(1) Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes (...) anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.

Außerdem ist innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch zu übermitteln (§ 138 AO).

3. Was meinst Du damit? Du musst den Gewinn aus der gewerblichen Tätigkeit ermitteln und in der Einkommensteuererklärung angeben. Darüber hinaus kann Umsatz- und Gewerbesteuer anfallen.

Tu Dir selbst einen Gefallen und besuche ein Existenzgründerseminar oder studiere entsprechende Literatur (z.B. "Existenzgründung für Dummies" - kein Angriff, das Buch heißt nun mal so) - und zwar, BEVOR Du loslegst, denn Deine Fragen zeigen, dass Du wenig bis keine Ahnung von den Pflichten eines Unternehmers hast.

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Gibt es diese Frage auch in einem verständlichen, ganzen Satz? Wenn Du hier schon ständig Fragen stellst, die mit viel Wohlwollen am Rand des hier erlaubten Spektrums liegen, könntest Du Dir wenigstens die Mühe machen, Rechtschreibung und Grammatik zu prüfen und zu korrigieren, bevor Du irgendein Kauderwelsch herausgibst.

Ich habe sowieso nicht den Eindruck, dass Dich die Antworten überhaupt interessieren. Nie gibt es DEINE Meinung, nie gibt es eine Rückmeldung, nie einen sinnvollen Kommentar - Du liest die Antworten doch gar nicht.

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Mal lesbar gemacht:

Ich würde gerne etwas über meine aktuelle Ausbildung und die externe Prüfung wissen. Ich befinde mich derzeit im zweiten Jahr und aufgrund meiner Lebenssituation möchte ich zunächst nur arbeiten, deshalb habe ich mein drittes Jahr abgelehnt. Ich frage mich, ob jemand weiß, ob es so ist Ist es für mich möglich, einfach lange genug zu arbeiten und zur externen Prüfung zu gehen??

Das solltest Du die zuständige Kammer fragen. Dass hier, in einem Forum für Finanzfragen, jemand eine so spezifische Frage beantworten kann - zudem ohne zumindest den Ausbildungsberuf zu kennen - halte ich für extrem unwahrscheinlich.

Wie "lehnt man eigentlich ein drittes Ausbildungsjahr ab"? Hast Du keinen Ausbildungsvertrag? Den müsstest Du doch kündigen, nicht "ablehnen" - und dann eine Arbeitsstelle suchen?

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Kommt drauf an, ob Deine Mutter bedürftig ist.

https://www.finanztip.de/steuererklaerung-anlage-unterhalt/

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Ja, ermäßigte Besteuerung, § 34 EStG - beides gibt es aber nur ein Mal im Leben.

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Materialien oder Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens? Unter Materialien verstehe ich Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die werden ja nicht abgeschrieben?

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Was hat die Überschrift mit der Frage zu tun?

Was soll das ständige Mütter-Bashing?

Du willst uns erzählen, Du wärst Akademiker - danach klingen Deine Fragen 0,00 % - als solcher solltest Du Dir alle Antworten in Nullkommanix ergoogeln können.

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Das ist nur ein verkürzter Zahlungsweg und stellt genauso eine Schenkung dar, als hättest Du das Geld auf das Konto des Kindes überwiesen und dieses zahlt davon die Rechnung.

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Das kommt auf die Ausgestaltung an. Es unterliegen immer noch die Mehrzahl der Landwirte der USt-Pauschalierung gem. § 24 UStG, die bekommen (aktuell) 9 % USt auf ihre Produkte, müssen die dann aber nicht abführen. Die Landwirte, die der Regelbesteuerung unterliegen, bekämen dann zwar 19 %, müssten diese aber abführen.

Die 19 (oder die zusätzlichen 12 %-Punkte daraus) müssten zweckgebunden nur für Zuschüsse zum Stallumbau verwendet werden, um das Ziel zu erreichen.

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"Wie oft hört man ich war zb Jahr im Freizeitpark xy und da hat xx dm bezahlt"

Ich hab das noch nie gehört 🤷🏻‍♂️.

Ich vergleiche das eher mit einem Besuch auf der Kirmes: wenn ich da vergleichbare Fahrgeschäfte vergleichbar oft nutze, zahle ich locker das drei-vierfache als bei einem Besuch im Freizeitpark.

"das wird alles nur bedingt bedacht"

Von wem? Für mich ist das klar wie Kloßbrühe?

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