Ich bin mir nicht sicher, was Du meinst, denn der Anteil einer Rente, der nicht besteuert wird, ist kein prozentualer Anteil von irgendwas, sondern ein Fixbetrag. Dieser wird zwar berechnet aus der Bruttorente im ersten vollen Rentenjahr mal dem für das Jahr des Rentenbeginns geltenden Prozentsatz, ändert sich danach aber nicht mehr - alle Rentenerhöhungen sind also steuerpflichtig.

Den richtigen Ansatz kannst Du den Rentenmitteilungen entnehmen - sei es von der jeweiligen Rentenversicherung direkt oder über den Abruf der vorausgefüllten Steuererklärung.

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Stell doch einfach den Antrag, die Vorauszahlungen ab 2024 auf Grund der geänderten Steuerklassen herabzusetzen - der kostet nichts und mehr als abgelehnt werden kann er nicht. Da wir hier nicht wissen, warum es nach einer Erstattung in 2021 für 2022 zu einer Nachzahlung kommt (ich unterstelle hier, dass in beiden Jahren mit Steuerklassen 3/5 abgerechnet wurde), kann man nicht viel anderes dazu sagen.

Für 2023 sehe ich es so wie Andri123. Wenn in 23 keine Besonderheiten vorliegen wie z.B. besonders hohe Spenden, außergewöhnliche Belastungen, Handwerkerleistungen o.ä., wird es ja für diesen Veranlagungszeitraum wieder zu einer Nachzahlung kommen.

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Das passt nicht zusammen.

Entweder warst Du auf Honorarbasis = selbständig tätig oder Du warst dort angestellt, dann hast Du aber kein Honorar, sondern Lohn/Gehalt bezogen.

Bitte erst mal den Sachverhalt klären, dann kann man weitersehen.

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Für einen echten Minijob zahlt der AG 2 % pauschale Lohnsteuer, den musst Du gar nicht angeben - und zurückbekommen kannst Du nur was, wenn Du Steuer bezahlt hättest - hast Du das?

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Ich würde vermuten, der Fragebogen zielt auf das Netto-Haushaltseinkommen der drei Freunde ab, nicht das von deren Eltern.

So ein Standard-Fragebogen passt nicht auf jede Situation, das muss dann im Freitext erläutert werden.

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Da - wie Privatier59 schon ausgeführt hat - gar kein Recht darauf besteht, dass der Unterhaltsverpflichtete diese Kosten bezahlt anstelle dessen, dass der Unterhaltsberechtigte für solche KostenRücklagen bildet, kann hier IMHO auch kein 'Gewohnheitsrecht' bestehen (und ich bin außerdem der Meinung, dass es im Rahmen von Unterhaltsrecht überhaupt kein 'Gewohnheitsrecht' gibt).

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sowas wurde bei uns damals auch gern mal der Schulleitung kommunziert, garniert mit Fotos der Vermüllung - schon probiert?

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Nein, das geht nicht. Neben einem Hauptjob ist nur ein Minijob möglich.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/mehrere-jobs/mehrere-jobs_node.html#:~:text=Neben%20einem%20versicherungspflichtigen%20Hauptjob%20darf,dem%20zus%C3%A4tzlichen%20Minijob%20zusammen%20gerechnet.

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Lass mich raten: Die 'Bekannte' und 'ihr Mann' bereuen das exakt seit dem Zeitpunkt, zu dem sie erwischt wurden?

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"als Lehrbeauftragter oder als Selbständiger "

Das schließt sich ja nun nicht gegenseitig aus. Worum genau geht es Dir?

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Mit entsprechendem ärztlichem Attest kannst Du eine Kündigung auf ärztlichen Rat aussprechen, ohne das eine Sperrzeit entsteht - das solltest Du aber natürlich VOR der Kündigung absichern.

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Nicht Anzeigen, sondern Verkäufe

https://www.stern.de/wirtschaft/geld/ebay-muss-verkaeufer-jetzt-ans-finanzamt-melden---was-das-bedeutet-33089346.html

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Du hast jetzt geschrieben, was Du NICHT (mehr) willst - aber was willst Du denn?

Wechselschicht? Dauerhaft Frühschicht? Normalschicht?

Und wenn Du das beantwortet hast: gibt es das bei Deinem AG?

=> nein: => Stelle wechseln.

=> ja: dann versuche, das durchzusetzen

=> daa klappt? Dann ist alles i.O.

=> das klappt nicht? => Stelle wechseln .

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Eine Minusdifferenz bedeutet, Du hast zuviel Wechselgeld herausgegeben, also Deinen Arbeitgeber geschädigt.

Eine Plusdifferenz bedeutet, Du hast zu wenig Wechselgeld herausgegeben, also einen oder mehrere Kunden geschädigt.

Was jetzt 'schlimmer' ist, liegt im Auge des Betrachters.

Ich habe vor vielen, vielen Jahren auch im Rahmen eines Studentenjobs kassiert und im Gegensatz zu meinen hauptberuflichen Kolleginnen Kassendifferenzen gehabt - meist im Pfennigsbereich. Ich habe mir darüber keinen Kopf gemacht - wenn man Ferienjobber an die Kasse setzt und das mit einer halben Stunde 'Einführung', dann muss man mit sowas klarkommen (und so war es auch!).

Meine Kolleginnen bekamen schon die Krise, wenn ihnen mal 1 Pfennig in der Kasse fehlte - denn das kam bei den Profis nur sehr selten vor (und wir haben damals noch alle Preise von Hand getippt und das Wechselgeld ohne entsprechende Anzeige in der Kasse herausgegeben).

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Für meine Begriffe nur, wenn Du

a) einen Vermieter findest, der das mitmacht und

b) Deine Eltern für die Miete aufkommen.

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Du musst rausfinden, wo bei Euch die Rettungswache ist - bei uns z B. direkt neben dem Krankenhaus, in meiner Heimatstadt stehen die großen Autos in der Feuerwache und nur der Notarzt kommt vom KH) - und dann gehst Du dahin und fragst nach.

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