Betriebsausgaben - Flatrate: Internet privat/betrieblich, Telefon nur betrieblich?
Hallo,
angenommen man hat ein Handy mit Dual-SIM, eine Karte wird privat genutzt.
Die zweite Karte hat einen Tarif, der sowohl eine Telefon-Flatrate als auch (viel) Datenvolumen enthält. Nun wird mit der zweiten Karte ausschließlich betrieblich telefoniert, die Internet-Nutzung ist jedoch sowohl betrieblich (ca. 20 %) als auch privat veranlasst.
Nun ist die Frage, welchen Prozentsatz man hier für den privaten Anteil zugrunde legen muss. Dass 80/20 akzeptiert würde, ist bekannt. Geht aber auch mehr. Wie soll man Telefon- und Internet-Nutzung hier gewichten? Würde man beides gleich gewichten, wären es 60 % betriebliche Nutzung. Dem Zeitanteil der Nutzung entspräche das aber keinesfalls. Der wäre deutlich geringer. Hinzu kommt, dass die Entscheidung für einen bestimmten Vertrag durch das subventionierte Handy (das überwiegend privat genutzt wird) getragen ist.
Dann doch (nur) 20 % ansetzbar?
Machen wir noch ein weiteres Beispiel: Das Datenvolumen der zweiten Karte wird gar nicht oder nur geringfügig betrieblich genutzt, der Tarif wäre aber dann völlig überzogen hierfür. Was könnte man dann ansetzen?
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2 Antworten
Naja, abgesehen davon, dass die Nutzung der Dual-SIM in dem Fall ja mehr Probleme verursacht als sie löst.
Sachgerechte Schätzung.
Bei der ersten Alternative 20% Privatnutzung, bei der zweiten alternative dann eben 80% Privatnutzung.
Eine sachgerechte Schätzung ist eine Schätzung die der Realität möglichst nahe kommt. Wie die Realität aussieht, weiß man nur, wenn man sich die Mühe macht, die Sache zu kontrollieren.
Die Steuerverwaltung kann es sich einfach machen. Private Mitbenutzung bedeutet, dass die Kosten nicht abzugsfähig sind, außer der betriebliche Anteil lässt sich ermitteln.
Der BFH hat die Schätzerei etwas erweitert, aber letztlich läuft es darauf hinaus, was man begründen kann.
Wenn Du glaubhaft darlegen kannst, dass die mobilen Daten am Tag acht Stunden beruflich genutzt werden, acht Stunden am Tag nutzt man die Sache privat und acht Stunden nutzt man es gar nicht, dann sind 50:50 okay.
Das ist für die Datennutzung soweit klar. Das Problem ist aber, dass auch Telefonie genutzt werden kann. Aber du würdest eine Schätzung anhand der jeweiligen Zeitanteile auch als plausibel erachten?
Fällt Dir was plausbileres ein?
Wenn ich das Finanzamt wäre und überhaupt Lust hätte deswegen zu streiten, dann würde ich eiskalt sagen: "Betrieblich und Privat nicht einwandfrei trennbar, daher Abzugsverbot."
Dann würde ich warten ob Dein StB irgendeinen Vorschlag macht.
Dazu wären aber noch weitere Fragen offen, wie ist der Vertrag überhaupt aufgestellt.
Werden die Karten separat abgerechnet oder werden beide Karten einzeln auf Rechnung aufgelistet und
in Rechnung gestellt. Betreffs des Datenvolumes bei der 2. Karte spielt die Zeit der Nutzung nur bedingt eine Rolle, eher eben das verbrauchte Datenvolumen. Sollte die 2. Karte extra abgerechnet werden, dann würde ich 50% für betriebliche Telefonate + 20 % Internetnutzung-also 70 % der Kosten von der 2. Karte als Betriebsausgaben geltend machen. Auf welcher Grundlage der Vertrag zu stande gekommen ist, spielt keine Rolle
Die erste,. private Karte ist eine Prepaid-Karte. Die hat mit dem Vertrag nichts zu tun. Dies nur zur Erklärung, warum mit der zweiten nur betrieblich telefoniert wird. Ich kann beim besten Willen nicht beurteilen, wie viel des verbrauchten Datenvolumens privat und wie viel gewerblich ist. Das wird man auch gar nicht nachweisen können.
Ja dann kommt meine Rechnung vorher schon hin. Privat wird vollständig telefonieren extra bezahlt, deshalb die 2. Karte 50% fürs telefonieren, 20% für Datenverbrauch(bei ca. 80% privat), also 70% der Kosten für die 2.Karte betriebliche Ausgaben.
Es geht darum, wie eine sachgerechte Schätzung aussieht, wenn eine Flatrate sowohl Telefonie als auch Internet abdeckt und man dies entgeltlich nicht trennen kann. Kommt es auf die Anteile in zeitlicher Hinsicht an oder darf man beide gleich gewichten und den Mittelwert nehmen?
Hintergrund ist, dass zwar bei beiden Karten Telefonie benötigt wird (zwei Nummern), aber nur einmal Internet, da ausreichend Datenvolumen.