Gewerbliche Nutzung Wohnung?

2 Antworten

Laut BGH-Urteil VIII ZR 165/08 darf ein Mieter in seiner privaten Wohnung auch ohne ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters eine berufliche Tätigkeit ausüben, wenn diese nicht nach außen in Erscheinung tritt. Das ist etwa bei Freiberuflern wie Journalisten der Fall.08.07.2021

google: gewerbe in mietwohnung

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Helloyuh77 
Fragesteller
 12.12.2022, 06:50

Verstehe aber ich habe ja eine Gewerbe angemeldet (Nebengewerbe)

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senior1  12.12.2022, 06:55
@Helloyuh77

Freiberufliche Journalisten bzw. Bildjournalisten sind gewerblich angemeldet und Mitglied einer IHK. Man kann kein Nebengewerbe anmelden. Gewerbe ist Gewerbe.

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Helloyuh77 
Fragesteller
 12.12.2022, 07:01
@senior1

Ja das verstehe ich aber Streaming gehört nicht zu den freien Berufen. Ist es dann trotzdem nicht Meldepflichtig?

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senior1  12.12.2022, 07:07
@Helloyuh77

Also wenn du unbedingt deinen Vermieter um Erlaubnis bitten willst, dann tue es doch einfach. Es hindert dich doch keiner dran. Aber warum stellst du dann in diesem Forum eine Frage? Ich habe in 20 Jahren nicht einen einzigen Vermieter wegen meiner Selbständigkeit kontaktiert.

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Alarm67  12.12.2022, 07:26
@Helloyuh77

Ich übersetze das mal für "doofe":

Nein, Du musst das dem Vermieter nicht melden, Du brauchst auch keine Erlaubnis vom Vermieter!

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senior1  12.12.2022, 07:32
@Alarm67

Oh, das war aber böse. Okay, den Gedanken hatte ich auch, aber nicht getraut dies auch so zu formulieren.

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gandalf94305  12.12.2022, 07:41
@Helloyuh77
Es gibt keinen Kundenverkehr oder Mitarbeiter.

Das ist der entscheidende Punkt aus Deiner Darstellung. Du wirst keinen übermäßigen Publikumsverkehr haben, keine Lagerung von Waren vornehmen, keine Riesenmengen von Paketen bekommen und versenden, keine speziellen Gefahren herbeiführen, und auch ansonsten die Mietsache in ihrem ursprünglichen Zustand belassen.

Das fällt unter

eine berufliche Tätigkeit ausüben, wenn diese nicht nach außen in Erscheinung tritt

Du bist ein digitaler Arbeiter, der damit genehmigungsfrei die (Neben-)Tätigkeit zuhause ausüben kann.

Als Freiberuf oder Gewerbe anmelden musst Du die Tätigkeit jedoch, da sie zu Einkünften voraussichtlich über 410 EUR im Jahr führen wird.

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Das kommt drauf an, ob es die Wohnung beeinflusst und ob es zu Tage tritt.

Der Journalist, oder Autos, der Artiekl, oder Bücher unter seinem Namen schreibt, muss das weder sagen, noch um Erlaubnis bitten.

FRanz Mustermann, Webdesigner, der dies auch so auf dem Briefkasten hat, sollte schon mal den Vermieter informieren, auch wenn er keinen Kundenverkehr hat und seine Arbeit nichts mehr bedeutet, als "Homeoffice."

Ich denke in Deinem Fall ist es eben reines Homeoffice und wenn Du keine Firmenbezeichnung an den Briefkasten hängst, kannst Du auf die Meldung an den Vermieter verzichten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Helloyuh77 
Fragesteller
 12.12.2022, 14:39

Danke :) ich habe mich entschlossen, den Vermieter offen und ehrlich zu fragen.

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