Muss ich dem Vermieter Zugang zu meiner Wohnung geben?
Auf Grund eines Wasserschadens in der Wohnung über mir muss in meiner Wohnung in Küche und Wohnzimmer die Decke neu gemacht werden. Der Vermieter möchte dafür Zugang zu meiner Wohnung haben, um die Raparatur mit den Handwerkern durchführen zu können. Ich bin aber Vollzeit berufstätig und habe keine Chance, bis zum Jahresende noch Urlaub zu bekommen. Es gibt auch niemanden in der Nähe, den ich gut genug kenne, um ihm meine Wohnung anzuvertrauen. Kann der Vermieter darauf bestehen meine Schllüssel zu erhalten, denn gemacht werden müssen die Arbeiten ja. Ich weiß zur Zeit keine Lösung für mein Dilemma.
1 Antwort
Hallo Brigitterenate, im Rahmen Deiner Mitwirkungspflicht zur Schadensbeseitigung hast Du den Handwerkern den Zugang zu Deiner Wohnung zu gewähren und zu ermöglichen.
Verweigertest Du diesen ohne ausreichende Begründung, läufst Du Gefahr, Deinen Anspruch auf Reparaturausführung/Mängelbeseitigung gegenüber dem Vermieter zu verlieren; allerdings bist Du persönlich dann im Umkehrschluß dem VM gegenüber zur Schadensbeseitigung verpflichtet.
Glaub mir mal - die Maler machen lediglich ihren Job und haben auch keine Lust darauf, Deine WE in Augenschein zu nehmen und rumzuschnüffeln, ihnen ist es genauso unangenehm wie Dir, sich wegen fehlender Aufsicht des mögl. Diebstahls bezichtigen zu lassen.
Eine weitere Option wäre auch, daß Du die Termine in die Abend- bzw. Deine Freizeitstunden legst, allerdings müßtest Du dann die durch Zuschläge entstehenden Mehrkosten selbst begleichen.