Muss ich dem Vermieter Zugang zu meiner Wohnung geben?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Brigitterenate, im Rahmen Deiner Mitwirkungspflicht zur Schadensbeseitigung hast Du den Handwerkern den Zugang zu Deiner Wohnung zu gewähren und zu ermöglichen.

Verweigertest Du diesen ohne ausreichende Begründung, läufst Du Gefahr, Deinen Anspruch auf Reparaturausführung/Mängelbeseitigung gegenüber dem Vermieter zu verlieren; allerdings bist Du persönlich dann im Umkehrschluß dem VM gegenüber zur Schadensbeseitigung verpflichtet.

Glaub mir mal - die Maler machen lediglich ihren Job und haben auch keine Lust darauf, Deine WE in Augenschein zu nehmen und rumzuschnüffeln, ihnen ist es genauso unangenehm wie Dir, sich wegen fehlender Aufsicht des mögl. Diebstahls bezichtigen zu lassen.

Eine weitere Option wäre auch, daß Du die Termine in die Abend- bzw. Deine Freizeitstunden legst, allerdings müßtest Du dann die durch Zuschläge entstehenden Mehrkosten selbst begleichen.