Falsche Summe Überwiesen

5 Antworten

Wir sind nicht Deine Bank. Würde es nicht naheliegen, Dich mit Deiner Beanstandung dahin zu wenden?

Das sagt das Gesetz dazu.

Die klassische Form der bargeldlosen Zahlung ist die Überweisung vom Girokonto. Juristisch betrachtet handelt es sich hierbei um die Weisung an das kontoführende Kreditinstitut, einen bestimmten Geldbetrag auf ein anderes Konto zu transferieren (§ 665 BGB). Ein Überweisungsauftrag kann zwar widerrufen werden, jedoch nur solange, bis die Überweisung noch nicht endgültig ausgeführt wurde. Wenn Überweisungen rückgängig gemacht werden sollen, ist daher Eile geboten. Der Widerruf der Überweisung ist dabei gegenüber der beauftragten Bank zu erklären. Die Frist für den Widerruf von Überweisungsaufträgen ist seit Mitte August 1999 in dem sogenannten Überweisungsgesetz (BGBl Nr. 39 vom 26.7.1999) geregelt. Hiernach kann der Überweisungsauftrag nur solange widerrufen werden, wie der Betrag noch nicht endgültig auf dem Konto des Begünstigten zur Verfügung gestellt wurde (§ 676 a Abs. 4 BGB). Mit der Gutschrift auf dem Empfänger-Konto wird der Überweisungsauftrag somit unwiderruflich und der Zahlende muss sich dann gegebenenfalls unmittelbar an den Empfänger wenden, wenn er sein Geld zurückhaben will.

Das bedeutet, dass für den Fall, dass die Bank nachweislich einen Fehler gemacht hat, diese aufgrund der maßgeblichen Bestimmungen des BGB dem Kunden gegenüber Schadenersatz leisten muss.

Und wenn der Empfänger den überzahlten Betrag nicht herausrückt, hat er sich ungerechtfertigt bereichert und muss somit alternativ den überzahlten Betrag ersetzen. Der Rechtsanspruch begründet sich hier aus § 812 BGB.

Du musst dich an deine Bank wenden. Es ist eigtl ungewöhnlich, dass die einen solchen Fehler machen. Liegt der Fehler bei der Bank, wird sie haften müssen. Liegt der Fehler bei deiner Frau, wirst du dich an den Empfänger wenden müssen.

Alternative: Solange das Geld noch nicht auf dem Konto das Empfängers gutgeschrieben wurd, kann das Geld zurückgeholt werden. Also: Schnell handeln!

Die banken unterhalten eigene Revisionsabteilungen. Dort ist die Reklamation richtig aufgehoben, und die Falschabbuchung wird korrigiert werden....

was tun? Bei der Bank anmeckern, dann prüfen die das. Die prüfen auch, ob der Überweisungsträger wirklich richtig ausgefüllt war. Liegt der Fehler bei der Bank (vermutlich dem Lesegerät für beleghafte Überweisungen), wird sich diese um das Problem kümmern.