Kinder zerstechen Autoreifen...

5 Antworten

Das kannst du mir nicht erzählen das Kinder im alter von 5 - 7 jahre soviele autoreifen zerstochen haben.

Ich hatte in meiner Jugend mit 14 das selbe vor gehabt, aber die autoreifen sind schwer durchstechbar!

Entweder sind deine Kinder von natur aus Muskulös oder du hast beim alter etwas geflunktert.

Hallo, ich will mal nicht hoffen, dass die Zeit der Fragestellung mit der ungefähren Tatzeit in Zusammenhang steht ! ;-)) in dem Fall kannst Du evtl. meine Antwort vergessen :-(((

Also grundsätzlich, Eltern haften rechtlich nur bei einer Verletzung der Aufsichtspflicht ihrer minderjährigen Kinder. Nachfolgend ein ähnlich gelagerter Fall :

Zur Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern ist das BGH-Urteil vom 24.3.2009 - VI ZR 51/08 lesenswert

Sachverhalt des Urteils: Am 9. Juli 2003 zerkratzten der 5 Jahre und 4 1/2 Monate alte P. und sein 7 Jahre und 7 Monate alter Freund M. insgesamt 17 PKW, die auf einem Parkplatz abgestellt waren, der zu dem Wohnkomplex gehört, in dem die Beklagten und ihr Sohn wohnen. Unter den beschädigten PKW befand sich das Fahrzeug des Klägers. Zu dem Wohnkomplex gehört auch ein Spielplatz, auf dem P. vor dem Schadensereignis gespielt hatte.

Nach dem Urteil haben die Eltern des Fünfjährigen ihre Aufsichtspflicht verletzt, weil sie spätestens alle 30 Minuten kontrollieren hätten müssen und dies aber nicht getan haben. Bei dem älteren Kind reicht nach Ansicht der Richter eine Kontrolle alle zwei Stunden, so dass die Eltern des Siebenjährigen insoweit ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Da es sich im Urteilsfall um parkende Autos gehandelt hat und daher nicht um einen Vorfall im (fleißenden) Straßenverkehr, haftet der Siebenjährige schon selbst.

Jetzt kannst Du selbst einschätzen in wie weit der entstandene Schaden ersetzt werden muss und von wem.

Gruß ! K.

In den letzten 10 Jahren hat sich die Rechtssprechung für Schäden durch Kinder im Straßenverkehr deutlich gewandelt!

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Kinder unter 7 Jahren haften n. § 828 BGB grds. nicht, da es einem Verschulden mangelt.

Inwiefern die Geschädigten den Eltern eine schuldhafte Verletzung ihrer Aufsichtspflicht oder gar Kenntnis des Besitzes oder Umgangs mit Messern nachweisen können, kann ich nicht beruteilen: Jedenfalls müssen sie sie nicht pausenlos beaufsichtigen und der Mythos, "Eltern haften für ihre Kinder", existiert nur auf Baustellenschildern.

G imager761

In diesem Fall kann man mit einiger Sicherheit von einer Verletzung der Aufsichtspflicht ausgehen - woher haben die Kinder das Werkzeug ??? (Messer)

Wenn die Eltern den Schaden nicht ersetzen können, das dürfte ja schon ein fast zweistelliger Eurobetrag sein, bleiben die geschädigten auf ihrem Schaden zunächst sitzen. Sie könnten sich ihren Anspruch aber für 30 Jahre sichern und in Jahren bei den dann volljährigen und gut verdienenden Kindern ihre Forderungen anmelden, vermutlich aber eher ein frommer Wunsch....

Wer haftet?

Die Fahrzeughalter, es sei denn den Eltern der Kinder ist eine Aufsichtspflichtverletzung vorzuwerfen.

Wer zahlt den entstandenen Schaden?

Die Fahrzeughalter, es sei denn den Eltern der Kinder ist eine Aufsichtspflichtverletzung vorzuwerfen.

Was geschieht, wenn keine Versicherungen vorliegen?

Die Fahrzeughalter bleiben vermutlich auf ihren Schäden sitzen.

Eine Haftung der Eltern käme in Betracht wenn diese schuldhaft ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.