Darf meine Mutter die Küchentür abschließen (Hartz 4 - Bedarfsfgemeinschaft?

2 Antworten

Vermutlich ist Deine Mutter alleinige Mieterin der Wohnung!?!

Und solltest Du volljährig sein, dann ziehe doch einfach aus, wenn dir das nicht passt!

TheLucrian 
Fragesteller
 29.06.2023, 11:51

Aber das Jobcenter leistet Kostgeld (Klamotten, Nahrung etc.) für uns beide. Ich habe Anspruch darauf.

Wenn sie die Küchentür abschließt ist ein Teil des Kostgelds für den Erhalt meines Lebensunterhalts gestrichen (Nahrung).

Die Miete wird von meinem Regelbedarf und ihren Regelbedarf abgezogen.

Ohne mich würde sie somit also in dieser Wohnung nicht einmal wohnen können.

Warum sollte sie also mehr Rechte als ich haben und das Recht haben die Küchentür abzuschließen?

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Alarm67  29.06.2023, 15:49
@TheLucrian

Dann mache von Deinem Recht gebrauch und ziehe aus! 😛😁😎

Was Du noch nicht beantwortet hast:

Es muss ja einen Grund dafür geben, dass sie das macht!

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Eifelia  29.06.2023, 20:32
@TheLucrian

Dass Du die Rückfragen nicht beantwortest, ist bezeichnend.

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TheLucrian 
Fragesteller
 30.06.2023, 05:28
@Alarm67

Kein Grund ist hoch genug um die Küche abzuschließen.
Man kann sterben wenn man kein essen hat. Ich bin über 18 und habe eine Behinderung.

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Du liegst falsch.

Das eine ist Sozialrecht. Das andere ist Zivilrecht.

Was Du uns merkwürdigerweise überhaupt nicht erzählst ist, wieso die Mutter die Küchentür verschließt.

Was ist zuvor passiert?

Was hast Du angestellt?

Wie alt bist du überhaupt?

Auf wen läuft der Mietvertrag?

Fragen über Fragen!

TheLucrian 
Fragesteller
 30.06.2023, 05:30

Kein Grund ist hoch genug um die Küche abzuschließen. 

Man kann sterben wenn man kein essen hat. Ich bin über 18 und habe eine Behinderung.

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